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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Goldauge

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 5. Februar 2007, 10:13

Umgang - wie würde der Richter vermutlich entscheiden?

Hi!

Ich habe eine Frage... Mein Ex hat vor Kurzem die Vaterschaft anerkannt, jetzt soll betreuter Umgang in die Wege geleitet werden. Er stellt sich jedoch immer wieder quer, und jetzt hab ich Schiss, dass er doch noch vor Gericht geht. Da ich ab Sommer eine 75%-Ausbildung mache, wird die Kleine jeden Tag zur Tagesmutter oder in die Kita gehen. Könnte es sein, dass der Richter sagt, dann kann ja auch der Ex sich um die Kleine kümmern?
Ich habe das alleinige Sorgerecht, da wir nie verheiratet waren, und er wohnt .ca 120km von uns weg.[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 5. Februar 2007, 10:18

RE: Umgang - wie würde der Richter vermutlich entscheiden?

Hallo,

da Du das alleinige Sorgerecht hast, wird das Kind wohl nicht dem Vater zugesprochen werden.

Auch der Grund, Du würdest eine Ausbildung machen, und das Kind kommt in Tagespflege, wäre keiner, nun anzunehmen, dem Kind könnte es nicht gut gehen.

Also von der Seite her kannst Du beruhigt sein (es sei denn Du verschweigst hier Dinge, die ausreichen würden, Dir das SR zu entziehen, aber das nehme ich nun mal nicht an).

Das Umgangsrecht bleibt aber trotzdem bei dem Vater. Bzw. hat das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater ;-)[addsig]

Goldauge

Anfänger

Beiträge:

3

Montag, 5. Februar 2007, 21:20

RE: Umgang - wie würde der Richter vermutlich entscheiden?

Hi!

Dann ist ja gut. Das mit dem Umgang sehe ich auch so, nur was soll ich machen, wenn er nicht will... Klar ist betreuter Umgang für ihn schwieriger, als wenn er mit mir und der Kleinen allein ist, aber ich mach seine Spielchen nicht mehr mit (bevor ich jetzt Haue bekomm: "Spielchen" ist der Ausdruck der Dame vom Jugendamt)...

Lg Pauline[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 5. Februar 2007, 23:38

RE: Umgang - wie würde der Richter vermutlich entscheiden?

Hallo Pauline,

darf ich nun eingach mal vom Thread abweichen und fragen, wieso betreuter Umgang überhaupt?

Ich glaube, ich habe da noch andere postings vin Dir im Hinterkopf, bin mir aber nicht ganz so sicher.

Also: Mich würde einfach nun mal jetzt so interessieren, wieso betreuter Umgang verlangt/angeordnet oder wie auch immer wird.


Die Aussage: Betreuter Umgang ist schwieriger als wenn er mit Dir und der kleinen alleine ist..........

Warum überhaupt das ganze prozedere?

Warum kann/soll/will/darf Daddy nicht einige Stunden alleine mit auch seinem Kind verbringen?

Sorry Pauline, ixh weiß, bei Dir steckt mehr dahinter, aber bei den vielen Postings bekomme ich das auch nicht mehr so ganz auf die Reihe.

Und vielleicht verwechsel ich Dich auch grad. Deshal: Würde einfach gerne noch mal die Fragen beantwortet haben, wenn es Dir nichts ausmacht.[addsig]

Goldauge

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 6. Februar 2007, 22:23

RE: Umgang - wie würde der Richter vermutlich entscheiden?

ich schreib dir privat was dazu<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Goldauge, 06.02.2007, 10:25 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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