Hallo sheharazade,
herzlich willkommen hier im Forum.
Wenn Du heiratest, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. HeiĂt: Sein Einkommen wird bei der Berechnung voll mit angerechnet.
Ob, und wieviel Euch noch zustehen wĂŒrde, kannst Du mal
hier durchrechnen. Ob evtl. Wohngeld, aufstockend Hartz 4 oder Kinderzuschlag.
Bedenke bei dem eingeben der Zahlen, das durch die Heirat Dein Mann Netto mehr verdient, wegen Steuerklassenwechsel.
Solltest Du zur Zeit fĂŒr das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten, so entfĂ€llt dieser durch Heirat.
KindergartenbeitrĂ€ge errechnen sich durch den Verdienst. HeiĂt, verdient Dein zukĂŒnftiger zu viel, wird er gewiss einen gewissen Satz zahlen mĂŒssen.
Das ist aber den EinkommensverhÀltnissen nach breit gestaffelt.
Sprich: WĂŒrdet Ihr so wenig haben, und ergĂ€nzend Hartz 4 erhalten, werdet Ihr sicherlich keinen Kindergartenbeitrag leisten mĂŒssen.
Wenn Dein Mann die kleine adoptiert, ĂŒbernimmt er alle Rechte und Pflichten fĂŒr die kleine. Wird, falls Ihr Euch mal scheiden laĂt, Unterhaltspflichtig fĂŒr sie etc. Er hat dann alle rechte und Pflichten wie leibliche VĂ€ter sie haben.
FĂŒr den leiblichen Vater bedeutet es, keinerlei Rechte und Pflichten mehr gegenĂŒber der Tochter zu haben. Andersrum Tochter auch nicht am Vater (Erbe etc.)
Hoffe, konnte Dir etwas weiter helfen, sind ja doch eine Menge Fragen.
PS: Wenn Du Hartz 4 erhĂ€lst, was Du ja derzeit tust, heiĂt es, Du bist fĂŒr mindestens 3 Stunden tĂ€glich erwerbsfĂ€hig. WeiĂ nun nicht, und will auch nicht weiter drauf eingehen, wie krank und so, aber wenn Du keine 3 Stunden tĂ€glich aufgrund der Krankheit arbeiten kannst, dann mĂŒĂtest Du eigentlich Sozialhilfe beziehen, und kein ALG 2.[addsig]