Donnerstag, 24. Mai 2012, 19:58 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

elli58

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Sachbearbeiterin

1

Donnerstag, 19. April 2007, 22:13

Gentrenntenunterhalt

Seid der Trennung am 01.10.06 lebe mit meinen Kindern 13 und 16 alleine. Der Vater zahlt für beide Kinder 500,00 Unterhalt. Bin 30 St/Wo am arbeiten. Steht mir auch ein Unterhalt von meinen Mann zu? Weis das jemand? Mein Mann hat den Unterhalt runtergedrückt, da er angeblich nicht mehr zahen kann. Wir haben uns am Anfang so geeinigt. Er ist Selbständigt und die Steuererklärung hat er erst für 2004 gemacht und ich muss sogar 2700,00 nachzahlen.
[addsig]

Angelita

unregistriert

2

Donnerstag, 19. April 2007, 22:25

RE: Gentrenntenunterhalt

Dein Rechtsanwalt rechnet das für dich aus. Normalerweise steht dir Getrenntenunterhalt zu, wenn du wesentlich weniger verdienst als er. Das steht dir auch nach der Scheidung bis zur Volljährigkeit deiner Kinder zu. Aber wie gesagt: es kommt auf deinen Verdienst und den deines Noch-Mannes an. Es werden die letzten 12 Monate bei der Berechnung zugrunde gelegt.

Gruß, Angela[addsig]

Dajole

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Rhede

Beruf: Angerstellte

3

Freitag, 20. April 2007, 17:00

RE: Gentrenntenunterhalt

Hallo Elli,
stimme Angelita zu, wenn dein mann wesentlich mehr verdient als du muss er dir auch Getrenntenunterhalt zahlen. wobei er als selbständiger sein einkommen ja vielleicht drücken kann, kenne seine möglichkeiten da nicht.

wir haben nach der trennung einen eheauseinandersetzungsvertrag beim notar gemacht, in dem genau steht was ich an unterhalt bekomme und wie einige andere sachen geregelt sind, sowohl während der trennungszeit, als auch nach der scheidung. somit habe ich einen titel und mein ex kann nicht so einfach den unterhalt kürzen, ich aber auch nicht so einfach mehr verlangen, wenn er mehr verdient
.
ist ne super sache, jeder weiss wo er dran ist. allderdings läuft das wohl nur so reibungslos wie bei uns, wenn man einigermaßen miteinander klar kommt und sich in finanziellen dingen einig ist und auch bereit ist ein paar kompromisse einzugehen.

uns hat der notar übrigens gesagt, das der getrenntenunterhalt so lange gezahlt werden muss bis ich wieder mit jemandem fest zusammen wohne, heirate oder das zeitliche segne.

Viel Glück
Dagmar

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

4

Freitag, 20. April 2007, 19:48

RE: Gentrenntenunterhalt

Bei Selbständigen wird normalerweise vom Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre ausgegangen....

War Ihr denn bisher getrennt veranlagt, dass du auf einmal soviel Geld nachzahlen sollst? Und woher (aus welchem Jahr) resultiert die Nachzahlung? Ich würde mir da den Bescheid vom Finanzamt zeigen lassen!!!

Welche Steuerklassenregelung habt ihr?

Wenn er für die Kinder insgesamt nur 500 ¤ an KU zahlt, solltest du klären, ob er ein "Mangelfall" ist, denn nach DD-Tabelle und Alter der Kinder müsste der Unterhalt höher ausfallen....
am besten mal in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen....

Du kannst dich auch mal bei www.scheidung-online.de einlesen....das hat mir sehr viel Informationen eingebracht....


@Dagmar
Getrenntenunterhalt wird wenn überhaupt nur bis zum Scheidungstermin gezahlt, danach wird nachehelicher Unterhalt gezahlt mit bestimmten Einschränkungen und möglicherweise gilt ab 01.07.07 das neue Unterhaltsgesetz....also nicht unbedingt "drauf bauen";-)

LG
die Minniemaus [addsig]

elli58

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Sachbearbeiterin

5

Freitag, 27. April 2007, 23:31

RE: Gentrenntenunterhalt

Danke für eure Antworten
Antworte erst so späht´, da ich meine Frage im diesem Forum nicht mehr gefunden habe
mein Noch-Mann ist selbständig, macht sein 8 Stunden Job und hat noch eine Kneipe. Er verdient Netto gut Das Haus hat er vemittet (da es für die Kinder sein soll) er wohnt in Anbau was zum Haus gehört. Doch seine Konnten sind bereits gesperrt. Den Unterhalt für die Kinder zahlt er von dem was er in der Kneipe verdient(sagt er). Da ich keinen Titel habe, kann es zu Problemen kommen? Möchte nur dass der Unterhalt für die Kinder gesichert wirt.
Hat jemand einen Rat für mich?
Liebe Grüße elli58[addsig]

elli58

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Sachbearbeiterin

6

Freitag, 27. April 2007, 23:45

RE: Gentrenntenunterhalt

Nachtrag
Wenn es nach dem Eikommen von meinem Noch-Mann gehen würde, müsste ich Unterhalt bekommen. Aber wenn er mir sagt, dass er Pleite ist? Seine Finanzen waren schon immer schlecht

Die Nachzahlung war für 2004. Er hatte die Steuerkarte 5(selbsständigt), ich hatte die 3. Jetzt muss ich das nachzahlen. Wir hatten immer eine gemeinsamme Veranlagung.
Die Unterlagen vom Finanzamt habe ich auch bekommen. In der Zwischenzeit habe ich einen Kredit aufgenommen und zahle es ab. Was mir schwer fällt.
Liebe Grüße
elli58
[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 165 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

8 Mitglieder und 157 Besucher

aufdemland, Hannafee, jea, Leonies_mum2, robeki, Steffen40, supermuddi, thomas0123