Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:04 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat fĂĽr Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die kĂĽche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

poohbär74

Anfänger

Beiträge:

Beruf: Tagesmutter

1

Montag, 30. April 2007, 07:35

Wieviel Information ist Pflicht?

Hallo,
ich hab da ein Problem. Mein Mann ist ausgezogen, nach ein paar Wochen kommen meine Kinder zu mir und erzählen, dass Papa mit einer Frau zusammen wohnt. Von ihm weiß ich das bis heute nicht.
Seit ein paar Wochen habe ich nun auch einen neuen Partner, auch alleinerziehend, seine Kids sind genauso alt wie meine. Leider liegen zwischen uns ca. 100km. Mein Mann weiĂź es inzwischen auch. Jetzt verlangt er, dass ich ihn informiere, wenn ich mit meinen Kindern zu meinem Freund fahre. Das geht ihn aber nichts an finde ich.
Bin ich verpflichtet ihn zu informieren, wenn ich ĂĽbers Wochenende zu meinem Freund fahre mit den Kids?
Liebe GrĂĽĂźe
poohbär74[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 30. April 2007, 08:08

RE: Wieviel Information ist Pflicht?

Hallo poohbär,

herzlich willkommen hier im Forum.

Du kannst während der Zeit, wo die Kinder bei Dir sind, hinfahren, wohin Du möchtest, und mit wem. Du mußt den Vater nicht darüber informieren, sofern sein Besuchsrecht davon nicht betroffen ist. Ins Ausland darfst Du nicht einfach ohne ihn zu informieren. Aber Deinen Freund besuchen sicherlich.

Im ĂĽbrigen gilt das genauso fĂĽr den Vater. Er muĂź Dich nicht darĂĽber informieren, wie, wo und mit wem er die Kinderwochenenden gestaltet.
Vorraussatzung dafür ist (und davon gehe ich in beiden Fällen aus), das das Kindswohl nicht gefährdet ist.[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 169 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

7 Mitglieder und 162 Besucher

aufdemland, Hannafee, jea, Leonies_mum2, robeki, Steffen40, supermuddi