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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Kelaino

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 3. Mai 2007, 08:36

was kommt nun?

Halli Hallo!

Zur Zeit bin ich etwas ratlos, was nun noch alles kommen kann/wird. Es ist so, dass der Vater meines Kindes und ich schon ein paar Jahre nicht mehr zusammen sind, aber noch immer zusammen wohnen.
So wirklich einfach war das nie gewesen, doch grad in den letzten Wochen häuften sich wieder zu viele Dinge an, die uns - mal wieder - zum Thema "räumliche" Trennung führten.

Ich arbeite teilzeit (im Nachtdienst) das lässt sich mit dem Kurzen sehr gut vereinen. Trotzdem wird das nicht ausreichen, wenn der Vater nun auszieht. Kennt sich vielleicht jemand damit aus, wo man - wenn Tag X da ist - überall hin muss, was zu regeln wäre?? Grad in Sachen Geld sind meine Sorgen am größten :(

LG [addsig]

Mondsichel

Anfänger

Beiträge:

Beruf: zur Zeit Mama

2

Donnerstag, 3. Mai 2007, 17:34

RE: was kommt nun?

Zum ersten sollte geklärt werden ob er auszieht oder du gehst. dabei kommt es darauf an ob die ArGe der Wohnungsgröße zustimmt. In der Regel gilt pro Person ein Zimmer, plus küche und bad.da du teilzeit arbeiten gehst könnte dir auch evtl genehmigt werden in der evtl größeren wohnung mit dem kind wohnen zu bleiben, da du durch deinen selbstbehalt von 170 euro die differenz bestreiten könntest.

Ein Antrag bei der ArGe muß jeder stellen, der arbeitet , aber nicht allein für seinen kompletten Unterhalt samt miete aufkommen kann. das sollte dann also deine erste anlaufstelle sein.

sobald ein auszugtermin des vaters (ich geh mal davon aus das ihr das so regelt, war bei mir auch so) feststeht, solltest du sofort zusehen dort einen Antrag zu holen und einen frühestmöglichen termin zur antragsabgabe zu vereinbaren. Mit dem Vermieter sollte dann gleich ein neuer Mietvertrag auf deinen Namen geschlossen werden bevor der Vater auszieht, damit die ArGe keine Zicken machen kann.

Alle weiteren Papiere die du dort abgeben mußt sagen sie dir dort.

Wenn der Vater Unterhalt zahlt brauchst du eine Bestätigung darüber, wenn er nicht zahlt geh zur Unterhaltsvorschußkasse beim Jugendamt. Die zahlen längstens für 6 Jahre oder maximal bis das kind 12 jahre alt wird Vorschuß, den sie sich beim Vater wiederholen.

desweiteren solltest du zusehen das das kindergeld auf dein konto läuft.


mehr anlaufstellen hast du eigentlich nicht, is zwar am anfang ne menge rennerei, aber das wird schon. von der ArGe steht dir dann allerdings ein alleinerziehendenzuschuß von 124 euro monatlich zu, du solltest darauf achten ob der berücksichtigt ist wenn du dann deinen bescheid erhälst, den lassen sie nämlich gerne mal unter den tisch fallen.

Gruß mondi[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Donnerstag, 3. Mai 2007, 18:21

RE: was kommt nun?

Hallo Kelaino,

Mondsichel hat dir ja das meiste schon gesagt.

Du mußt jedoch keinen Antrag bei der Arge ausfüllen, du kannst auch Wohngeld beantragen. Beides zusammen geht jedoch nicht.

Alles Gute
Anna

Kelaino

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 6. Mai 2007, 13:25

RE: was kommt nun?

Danke euch :o)

Ja, klar... der Vater ausziehen, alles andere hätte weniger Sinn. Die Wohnung wäre ein paar qm zu groß, wird vom Amt aber geduldet, soviel weiß ich. Weil die Mieten einfach günstiger sind, so leben hier durchaus auch komplett H IV Empfänger zu zweit.

Also den Gedanken mit dem Wohngeld hatte ich kurz nach der Verfassung hier auch gehabt. Aber mit dem berechneten "Anteil" wäre wir noch unter der Selbsterhaltgrenze. Und mir widerstrebts eigentlich komplett wieder zur ArGe rennen zu müssen. Arbeiten und doch am Existenzminimum kleben ist echt frustrierend. :(

Mit Unterhalt vom Vater werde ich nicht rechnen können, dazu liegt der Verdienst von ihm ebenfalls zu niedrig.

Kindergeld und Wohnung laufen auf mich, das wäre also kein Problem.

Alles nicht so wirklich dolle :([addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

5

Sonntag, 6. Mai 2007, 14:01

RE: was kommt nun?

Hallo Kelaino,

Also den Gedanken mit dem Wohngeld hatte ich kurz nach der Verfassung hier auch gehabt. Aber mit dem berechneten "Anteil" wäre wir noch unter der Selbsterhaltgrenze. Und mir widerstrebts eigentlich komplett wieder zur ArGe rennen zu müssen. Arbeiten und doch am Existenzminimum kleben ist echt frustrierend. :(

Jo, da hast du recht, am Existenzminimum kleben ist nicht sehr erbaulich...Aber: ohne ARGE mußt du niemanden Rechenschaft ablegen - das ist auch viel wert, für mich jedenfalls ;-)

Mit Unterhalt vom Vater werde ich nicht rechnen können, dazu liegt der Verdienst von ihm ebenfalls zu niedrig.

Den Unterhalt für das Kind würde ich trotzdem berechnen lassen und dann geg. Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen.
Ich verstehe dich so, dass dein Ex euer Kind nachts betreut. Deshalb würde ich mich auch nicht mit ihm wegen Geld streiten... Wenn er nicht zahlt, aus welchem Grund auch immer, Unterhaltsvorschuß beantragen und gaaanz unschuldig gucken, wenn ihm das JA auf die Füße steigt... ;-)

Kindergeld und Wohnung laufen auf mich, das wäre also kein Problem.

Es gibt noch einen Zuschuß für Kinder, der dann beantragt werden kann, wenn dadurch ALG II-Bezug verhindert wird. Im ALG-II-Rechner findest du die genaue Bezeichnung dafür - sorry...

Alles nicht so wirklich dolle :([/quote]


Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

6

Sonntag, 6. Mai 2007, 14:03

RE: was kommt nun?

Hallo Kelaino,

"Also den Gedanken mit dem Wohngeld hatte ich kurz nach der Verfassung hier auch gehabt. Aber mit dem berechneten "Anteil" wäre wir noch unter der Selbsterhaltgrenze. Und mir widerstrebts eigentlich komplett wieder zur ArGe rennen zu müssen. Arbeiten und doch am Existenzminimum kleben ist echt frustrierend. :( "

Jo, da hast du recht, am Existenzminimum kleben ist nicht sehr erbaulich...Aber: ohne ARGE mußt du niemanden Rechenschaft ablegen - das ist auch viel wert, für mich jedenfalls ;-)

"Mit Unterhalt vom Vater werde ich nicht rechnen können, dazu liegt der Verdienst von ihm ebenfalls zu niedrig. "

Den Unterhalt für das Kind würde ich trotzdem berechnen lassen und dann geg. Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen.
Ich verstehe dich so, dass dein Ex euer Kind nachts betreut. Deshalb würde ich mich auch nicht mit ihm wegen Geld streiten... Wenn er nicht zahlt, aus welchem Grund auch immer, Unterhaltsvorschuß beantragen und gaaanz unschuldig gucken, wenn ihm das JA auf die Füße steigt... ;-)

"Kindergeld und Wohnung laufen auf mich, das wäre also kein Problem".

Es gibt noch einen Zuschuß für Kinder, der dann beantragt werden kann, wenn dadurch ALG II-Bezug verhindert wird. Im ALG-II-Rechner findest du die genaue Bezeichnung dafür - sorry...

Alles Gute
Anna



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