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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

11

Donnerstag, 3. Mai 2007, 11:11

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

hallo glückspilz.
steuerlich hat er da keine vorteile.ich seh es bei mir.ich und mein partner haben 1 kind zusammen,aber die anderen 3 sind nicht seine.er kommt für sie auf nur steuerlich kann er da nichts rausholen.für den staat ist das wohl selbst verständlich das die männer für kinder aufkommen die nicht die eigenen sind.aber zurück bekommt man da nichts.ist so und auch nicht zu ändern.für 2 kinder bekomme ich unterhaltsvorschuss,da kam auch schon die frage vom jugendamt ob wir nicht heiraten wollen.denn wenn wir das täten dann bekäme ich nicht mal mehr den unterhaltsvorschuss (und der vater lacht sich eins).man muss es so nehmen.wenn du dich selbst versichern musst dann sind das nicht mehr als 130 euro,aber die muss man auch erstmal haben.nur ohne versicherung gehts auch nicht. weiß nicht wie ich dior noch helfen kann.
halt die ohren steif.

lg andrea[addsig]

Gast

unregistriert

12

Donnerstag, 3. Mai 2007, 11:36

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hi.
Mit dem KU gibt es keine Probleme. Der KV zahlt freiwillig und pünktlich; auch meinen EU. Dass er sich freuen würde, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehen würde, ist klar. Dann braucht er mir nichts mehr zahlen. Für mich ist das vollkommen ok. Der KV würde mir sogar mehr KU zahlen, wenn er mir nicht mehr für mich zahlen muß. Hat er gesagt. Ob er es wirklich tun würde, weiß ich nicht.
Ich weiß aber wirklich nicht, ob ich mich darauf einlassen soll, dass wir zusammenziehen. Wir führen eine WE-Beziehung. Alle 2 Wochen, wenn ich kindfrei habe, sind wir normalerweise in seiner Wohnung. An den anderen WE sind wir bei mir. Und eigentlich läuft es so gut.
Na ja. Noch bin ich nicht geschieden (Mitte Mai)!
Und ob das mit dem Zusammenziehen in diesem Jahr was wird???
Glückspilz[addsig]

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

13

Donnerstag, 3. Mai 2007, 12:24

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

hi glückspilz.ja wenn der vater selber unterhalt für die kinder leistet dann ist das ja gut. beim jugendamt sieht dann sowas wieder ganz anders aus,wenn 2 zusammen ziehen wittern die lunte um eventuell geld zu sparen wenn die dann heiraten.wir wollen auch noch heiraten,aber nicht heute und nicht morgen.

du wirst schon das richtige machen denk ich.
ich wünsch dir viel glück.
lg andrea[addsig]

Mondsichel

Anfänger

Beiträge:

Beruf: zur Zeit Mama

14

Donnerstag, 3. Mai 2007, 17:20

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

ich habe einen 4jährigen zu Hause und bin schwanger von meinem neuen Lebensgefährten. Da er aus einem anderen Bundesland zu mir gezogen ist, war er zunächst arbeitslos und rutschte quasi mit in meine Bedarfsgemeinschaft bei der ArGe mit rein. Trotz allem mußten wir nen komplett neuen Antrag stellen, das einzige was blieb war die BG-Nr. Trotz pünklicher Abgabe aller Unterlagen haben die uns schon anderthalb Monate ohne Geld sitzen lassen.
Wir mußten dafür unterschreiben finanziell füreinander einzustehen. Nach anderthalb Monaten hat er Arbeit gefunden über eine Zeitarbeitsfirma. Unser erstes Geld bekamen wir an seinem 2ten Arbeitstag, weil ja unsere alte Rostschüssel ihn mit Salatöl zur Arbeit bringt.
Ein Lob an die Zeitarbeitsfirma, die haben sogar Spritgeld vorgelegt.
Einerseits sind wir ja froh bald von der ArGe weg zu sein, andererseits haben wir dann auch das Problem der Krankenversicherung. Wir würden ja gerne heiraten, womit sich der dann wegfallende Krankenversicherungsbeitrag mit dem Unterhaltsvorschuß den ich nicht mehr bekommen würde quasi ausgleicht. Aber ich denke genauso, das es doch schade wäre den Erzeuger aus seiner Pflicht und Schuld zu entlassen vor der er sich seit Jahren erfolgreich drückt. Denn bei seinen Unterhaltsverpflichtungen wird nur sein eigenes Gehalt vom Jugendamt angerechnet, nicht das seiner neuen Partnerin. Er fährt 2 mal im Jahr in Urlaub, große Wohnung und dickes Auto...und der Kleine schaut in die Röhre.
Wir kommen trotz das mein Partner nun arbeiten geht mit nicht mehr aus als uns durch die ArGe zustehen würde, trotz allem denke ich, wenn man sich dazu entscheidet zusammenzuleben, das man dies nicht auf Kosten anderer tun sollte, sondern sich mit dem zufrieden geben sollte was man hat.
Ich habe gelernt ohne Luxus auszukommen, und bin froh wenn ich meiner familie jeden Tag was anständiges auf den Tisch bringen kann und für den Kleinen auch mal ne Tüte Gummibärchen oder ein Eis drin is. Mehr verlang ich mittlerweile nicht mehr vom Leben.

Gruß Mondi
[addsig]

tinchen_g

Anfänger

Beiträge:

15

Montag, 7. Mai 2007, 15:32

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo rick,

richtig unverschämt finde ich eigentlich nur deine Bemerkungen.

Es soll einer Mutter doch wohl bitteschön ermöglicht werden, im Erziehungsurlaub auch beim Kind bleiben zu dürfen, mein Kind ist erst 11 Monate alt - und ja, genau dafür sollten Gelder der Steuerzahler verwendet werden, denn solche brauchen es am nötigsten, weil sie nicht arbeiten gehen können ohne ihr kind zu irgendwelchen Fremden zu bringen!!!! Ich bin nicht freiwillig arbeitslos und versuche meinem Kind die bestmöglichste Zukunft zu bieten - mit einem neuen Vater an seiner Seite in einem gemeinsamen Zuhause!
Das wird uns aber nicht ermöglicht, mein Partner kann und will nicht nach so kurzer Zeit schon komplett für uns aufkommen. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass ich weiterhin alleinerziehend in meiner eigenen Wohnung bleiben werde, dass ich auch nach dem Erziehungsurlaub immer noch keinen Papi und somit immer noch keine zweite Bezugsperson für meinen Kleinen haben werde, und ich somit euch lieben Steuerzahlern sicher länger zur Last falle, als es anders der Fall gewesen wäre!

Ich freue mich, dass ich einen Partner gefunden habe, der mich liebt und trotz extremer Schwierigkeiten mit dem KV auch das Kind so annehmen möchte, als wäre es seines.
Schon traurig, dass du aber der Meinung bist, er solle sein gesamtes Erspartes dafür aufbringen mich und mein Kind durchzufüttern. Ich finde das ziemlich viel verlangt!
Abgesehen davon gilt man laut §7 SGB nicht als eheähnliche Gemeinschaft, wenn man nicht länger als ein Jahr zusammenlebt, kein gemeinsames Kind erzieht, usw.usw.. Alles Punkte, die in meinem Fall zutreffen. Das Amt hat mir aber wortwörtlich gesagt, dass ich mich zwar auf diesen Paragraphen berufen könne, da aber die Schwelle zum Missbrauch hier zu gering wäre, es genug andere Klauseln gäbe um diesen Paragraphen zu überbieten.

Na dann, ein Hoch auf die Steuerzahler, zu denen mein Partner übrigens ja auch zählt!

Schönen Tag noch,
tina[addsig]

Dajole

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Rhede

Beruf: Angerstellte

16

Montag, 7. Mai 2007, 19:12

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

sorry tina, aber jetzt wird mir gleich schlecht.
ich hochgelobter steuerzahler soll eure traute zweisamkeit finanzieren? das kann doch wohl nicht war sein. ich glaube viele hier haben vergessen, wozu unser sozialstaat da ist!?
man hat den eindruck es geht oft nur darum, wie und wo man die meiste kohle loseisen kann. aber natürlich immer nur bei den anderen. besten dank!

schönen abend noch,
dagmar

[addsig]

Chaosprinzessin

Senior Mitglied

Beiträge: 6

Danksagungen: 5

Wohnort: Barrien

17

Montag, 7. Mai 2007, 21:00

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo Dagmar,

ich glaube nicht, dass es Tina darum geht, soviel Geld wie möglich abzustauben, sondern dass sie einfach nur den bestmöglichen Weg sucht.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass ihr neuer Partner sie nicht finanzieren möchte, nach ein paar Jahren sähe das sicher anders aus.
Nichtsdestotrotz ist es für die Arge (oder wer auch immer da bezahlen muss) letztendlich teurer sie voll zu finanzieren wenn sie alleine lebt, anstatt ein paar Euro dazu zu "schustern", da sich ja auf jeden Fall für sie die Miete halbiert und eventuell noch ein paar andere Kosten.
Ich habe dieses Thema schon zweimal im chat angesprochen, ich denke, das sind sicher einige Euro die da so bundesweit zu sparen wären. Bisher konnte mir noch keiner das Gegenteil schlüssig vorrechnen.
Ich persönlich habe zwei Jobs und komme soweit ganz gut über die Runden, und ich sag dir ganz ehrlich, dass es mich freuen würde, wenn ich mit meinen Steuergeldern so eine potentielle kleine Familie unterstützen könnte, die sich durch ne gute Starthilfe langfristig finanziell unabhängig machen kann. Da gibt es ganz andere, die es tausendmal weniger verdient hätten.

Liebe Grüße von der Chaosprinzessin

07.05.2007 21.00 Uhr[addsig]

Gast

unregistriert

18

Dienstag, 8. Mai 2007, 14:03

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo.
Mich stört es nur, dass wir nicht den Ehepaaren gleichgestellt sind, wenn wir wie ein Ehepaar zusammenleben wollen. Wir haben nur Nachteile - steuerlich wie auch sozial.
Und heiraten ist noch zu früh, wenn überhaupt Heiraten in Frage kommt. Ich will nicht wieder die gleichen Fehler machen. Außerdem bin ich ja noch einmal geschieden.
Wenn die Gesetzeslage so sche..... ist, da kann ich doch nichts für.
Ihr ach so stolzen Steuerzahler, mein neuer Partner zahlt mit Lstkl. 1 die höchsten Steuern und soll bestraft werden? Wo ist das gerecht?
Übrigens bin ich nicht freiwillig arbeitslos (arbeitssuchend für 4 Std vormittags) gemeldet. Die Trennung hat mich in diese Situation gebracht. Gewünscht habe ich mir das sicherlich nicht. Aber ich bin nicht die Supermami, die Ganztags-Arbeit und Betreuung unter einen Hut bekommt.
Glückspilz[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 263

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

19

Dienstag, 8. Mai 2007, 20:55

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Zitat von »Glückspilz«


Ihr ach so stolzen Steuerzahler, mein neuer Partner zahlt mit Lstkl. 1 die höchsten Steuern und soll bestraft werden? Wo ist das gerecht?

Aber ich bin nicht die Supermami, die Ganztags-Arbeit und Betreuung unter einen Hut bekommt.
Glückspilz


:-D jaja, die gerechtigkeit. meine steuklasse II bringt mir bei voller erwerbstätigkeit lumpige 30 Euro, dafür darf ich den höchstsatz an kiga-gebühren bezahlen, die höher sind als zusammengerechnet kindergeld und skl II.

Dann bin nach deiner definition ich ein superpapa 8-) . scherz beiseite, ich finds auch ungerecht, aber so ist nun mal die gesetzeslage.

@ tina, ja schon praktisch, wenn frau sich auf mütter-rechte berufen kann. ich gönne es euch ja von herzen, dass ihr eine familie aufbauen wollt. aufgrund unserer situation mußte unsere kleine mit 14 monaten in den hort, weil das einkommen nicht reichte. jetzt, als ae-vater darf ich auch noch horrenden unterhalt an ex latzen, umgekehrt wohl eher unwahrscheinlich.

aber lies beim nächsten mal bitte genauer! 8-) im übrigen bleibe ich dabei, dass ihr offenkundig nicht bedürfig seid, wenn ihr zusammenzieht, und es andere viel nötiger haben.

lg

rick


[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

20

Mittwoch, 9. Mai 2007, 08:29

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Lieber Rick.
Du hast recht. Das mit der Gerechtigkeit ist schon so`ne Sache. Deshalb denke ich, dass viele aus diesem Grunde auch den Staat auf Kosten der anderen abzocken. Wenn man sich auskennt in dem Sumpf und keine Skrupel hat, kommt man schon auf seine Kosten. Darüber können wir diskutieren, aber ändern wird sich leider nichts. Und "leider" bin ich nicht so abgezockt.
Glückspilz
[addsig]

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