RE: Umgangsrecht
Hallo Dina,
Du schreibst u.a.: "Er hat mich in der Schwangerschaft verlassen und nun haben ich mich darauf eingelassen (unter Androhung von Gericht seinerseits) dass er meine Kleine alle 14 Tage zu sich (und seiner Freundin die bei ihm wohnt) nimmt (obwohl ich das nicht wollte).."
Ich lese daraus, dass du dich mit dem regelmäßigen Umgang schwer tust. Da ist sicher die Verleztung, in der Schwangerschaft keine Unterstützung erfahren zu haben und noch einiges mehr. Aber: das hat nichts mit der Kleinen zu tun - sie ist euer beider Kind und hat ein Recht auf seinen Vater.
Du, eure Tochter spürt deinen Zweifel und Unwillen. Sie versucht auf ihre kindliche Art herauszufinden, ob es richtig ist, wenn sie mit zu Papa geht. Deshalb weint sie. Es ist deine Aufgabe, auch wenn dir dabei erst mal die Galle hoch kommt, sie bei ihrem Kontakt zu ihrem Vater zu unterstützen. Gespräche bei der Diakonie oder der Erziehungsberatung können dir helfen, den für dich richtigen Weg zu finden.
"Nun gibt es ständig Probleme, wenn zb die Kleine sich verabredet oder krank ist..."
Bei Krankheiten halten wir es so: sofern das Kind nicht schwerkrank und transportfähig ist, nimmt der Vater es mit und darf sich um das kranke Kind kümmern... Wo ist das Problem?
Verabredungen... Ein vierjähriges Kind, dass sich selbständig für das Papa-Wochenende verabredet? Öhm... klingt ehrlich gesagt nicht sehr überzeugend. Könnte es sein, dass du versuchst die Vater-WE`s durch Verabredungen zu durchkreuzen? Nein - gut, dann kannst du der Situation die Schärfe nehmen, indem du dem Vater Name und Telefonnummer der Freundin/des Freundes mitgibst und ihn höflich bittest, für eure Tochter den Kontakt zu ermöglichen.
"Ich habe das GefĂĽhl, es geht ihm nur darum seine Interessen durchzuboxen (mir zu zeigen das ich nichts machen kann) und nicht die GefĂĽhle des Kindes zu berĂĽcksichtigen."
Ich kann deine Zweifel verstehen - doch im Interesse eures Kindes solltest du deinem Ex als Vater eine realistische Chance geben.
Alles Gute
Anna