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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

derkuckuck

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 25. Juni 2007, 16:04

Umgangsrecht verweigert...

Liebe Leute,

zur Situation: Ich bin alleinerziehend (m 15, m 13,) und habe seit kurzem einen Freund, der frisch getrennt, seinen eigene Sohn gerne mit in den Urlaub nehmen möchte. Leider ist umgangsrechtlich noch gar nichts geregelt und die Mutter hier auch sehr unkooperativ (das ist wirklich noch sehr untertrieben). Habt ihr Tipps, was er tun kann, damit innerhalb der nächsten drei Wochen eine Einigung erzielt werden kann? Das beste wäre natürlich eine Außergerichtliche, aber ich fürchte das ist nicht möglich!
Sie kann doch die Herausgabe des gemeinsamen Sohnes (5) nicht grundlos verweigern??? Er hat sich immer vorbildlich um seinen Sohn gekümmert (das hat sie auch immer sehr geschätzt und daran partizipiert), das weiß ich weil wir uns schon Jahre kennen, und der Junge hängt sehr an seinem Vater.
Meine eigene Erfahrung sagt mir (und wie gesagt ich habe welche!), dass hier überhaupt kein Anlass besteht, diesen Urlaub zu verweigern, keinerlei Termine der Mutter (ist nicht beruftätig).
Gibt es nur die gerichtliche Einigung, und wenn ja, welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht??? ist das in einem solch kurzen Zeitraum überhaupt möglich???
[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 25. Juni 2007, 21:16

RE: Umgangsrecht verweigert...

Hallo kuckuck,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Frage:

[=derkuckuck]
Gibt es nur die gerichtliche Einigung, und wenn ja, welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht??? [/quote]

Nein. Man könnte es auch über das Jugendamt versuchen. Also Gespräche mit neutralen dritten dabei.
Allerdings sind die ja oft auch überlaufen, so das man Wochen auf Termine warten muß :roll:

Trotzdem würde ich es ersteinmal darüber versuchen. Anrufen, dringlichkeit erklären, und hoffen.

Nun ja, was gerichtlich aussieht: Es gibt zwar so Eilverfahren, aber auch die dauern.

Also ich sehe da nicht wirklich große Chancen, das es innerhalb von 3 Wochen über die Bühne gehen wird.

Würde Euch gerne mehr Mut machen. Aber versucht es trotzdem. Und wenn es nicht klappt.....dann seht zu, das das Umgangsrecht, einschliesslich Fereinregelung so schnell wie möglich für die Zukunft geregelt wird.[addsig]

Widderwidder

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 26. Juni 2007, 12:36

RE: Umgangsrecht verweigert...

Hallo,
ich rate dir auch das Jugendamt einzuschalten bzw. vorzuschlagen oder aber eine Beratungsstelle, die auch Eheberatung und ähnliches macht, z.B. Pro Familie, Diakonische bzw. Katholische Beratungsstellen bzw. Psychologische Beratungsstellen, die gibt es an jedem größerem Ort.
Denn gerichtlich wird das nicht so schnell klappen, höchstens ihr könnte ein Umgangsrecht im Eilverfahren einklagen, doch dann ist alles verbaut für die Zukunft.
Es ist abzuwägen, wie wichtig Euch der Urlaub ist und entsprechend agieren. Wenn das bisher nie ein Problem war mit dem Umgang, dann liegt es wohl daran, dass sich die Ex-Frau erst einmal an die neue Situation gewöhnen muss und da hilft erst einmal nur Ruhe
Gruss
Klaus[addsig]

derkuckuck

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 26. Juni 2007, 17:58

RE: Umgangsrecht verweigert...

Danke für eurem Rat, ich wäre wirklich gottfroh wenn sie sich entschließen könnte gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Beratungstelle aufzusuchen. Ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Kinderschutzbund gemacht. Die Mediatorin war wirklich sehr neutral und doch fühlte ich mich verstanden und ein bisschen mehr im Recht. Das tut dann verdammt gut wenn man dem Kindeswohl zuliebe und um keine Auseinandersetzung zu provozieren, immer faule Kompromisse eingeht, weil der Vater sonst unsachlich wird und moralisch die unterste Schublade öffnet.
Beratungsstelle-Schon allein deshalb, weil sie sich dem Kind gegenüber (der Junge ist hier der Wichtigste) auf allerschädlichste Weise verhält. Sie beleidigt den Vater während der Junge daneben steht, der arme Kerl dürfte da nicht sein. Ich würde mir wirklich wünschen, dass sie sich, dem Kind zu liebe besser im Griff hat, und den Vater nicht in Miskredit bringt. Außerdem bin ich natürlich wütend, weil er immer wieder Verständnis für ihr Verhalten hat, was in meinen Augen psychotherapiert gehört. Das meine ich nicht negativ. Ich nehme einfach an, dass sie mit der Situation definitiv nicht klar kommt und Hilfe, Zuspruch und auch mal eine Kópfwäsche usw dringend braucht. ich kenne selbst ihre Situation aus eigener Erfahrung aber man muss sich doch in Anwesenheit der Kinder im Griff haben??? und was mich am meisten wundert, spricht er sie später auf ihr verhalten an bestreitet sie es! Sie will es einfach nicht wahr haben und behauptet steif und fest, sie könne ohne ihren Sohn nicht zwei Wochen durchhalten. Ich meine der Junge ist fünf, so eine Bürde kann man ihm doch nicht aufladen???

Ich grüße euch der Kuckuck[addsig]

Gast

unregistriert

5

Montag, 9. Juli 2007, 13:58

RE: Umgangsrecht verweigert...

Wie ist es weitergegangen? Als Vater würde ich ihr einen Brief schreiben und die positiven Seiten aufzählen:
- der Sohn hätte eine schöne Zeit
- sie hätte zwei Wochen Entlastung oder könnte etwas für sich tun oder einfach mal ausspannen
- dass er Verständnis habe, sie hätte bestimmt Ängste, dass der Sohn die neue Lebensgefährtin als Konkurrenz oder so ansehen könnte. Dass es so aber nicht wäre und sie sich darauf verlassen könnte, dass ihr sie nicht schlecht macht etc.

Eigentlich spricht doch nun wirklich nichts gegen die zwei Wochen Ferien, denke ich mal. [addsig]

Bibi1

Anfänger

Beiträge:

6

Montag, 9. Juli 2007, 14:52

RE: Umgangsrecht verweigert...

mein Rat,
1.nocheinmal Versuch mit Mutter und sie soll an das Wohl des Kindes denken
2.auch über Jugendamt oder Caritas ....
3. oder über Gericht sofortige Entscheidung nach § 1628
beantragen.
Dem Vater steht ein gemeinsamer Urlaub zu, wenn er sich sonst auch um das Kind vorbildlich kümmert.
Viel Glück :-)

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