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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

11

Freitag, 13. Juli 2007, 09:38

RE: Aupair

Hallo an alle noch einmal zum Thema Aupair,

ich habe mit dem Finanzamt telefoniert und die haben mir gesagt (nach genauer Erkundigung), dass man als AE nicht Lohnsteuerklasse 2 verliert, wenn im Haushalt ein Aupair wohnt.

Voraussetzung: Vorlage des Arbeitsvertrages mit Aupair

Begründung: Es handelt sich beim Zusammenleben mit einem Aupair nicht um eine Lebensgemeinschaft mit einer erwachsenen Person - dann würde man/frau wieder in LStK 1 eingestuft - , sondern um ein Arbeitsverhältnis.

@ Ever: Wurdest Du wohl wieder in LStK 1 eingestuft mit dem Aupair? Und: Schön von Deinen positiven Erfahrungen zu hören. Ich denke, das Alter des Aupairs macht dabei auch viel aus. 25 Jahre ist halt doch nicht mehr sooooo jung.

Liebe Grüße
Siggi[addsig]

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