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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

stevef

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 30. Juli 2007, 21:27

eine frage bei erkrankung von Jugendlichen mit alleinerziehenden mutter

Von meiner Freundin der Sohn hatt sich den linken Arm und das rechte Bein gebrochen der beinbruch ist so schwer das das kind die negsten 10 wochen nicht auf eigenen beinen stehen kann was hat die Mutter für rechte da ihr kind pflegebedürftig ist bitte gebt antwort da es dringend ist und sie ganz schön auf dem schlauch steht


Mfg Stevef[addsig]

kerstinchen

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dortmund

2

Montag, 30. Juli 2007, 23:32

RE: eine frage bei erkrankung von Jugendlichen mit alleinerziehenden mutter

hallo steve,ich bin auch kein experte.ich denke,es kommt auch darauf an,wie alt der sohn deiner freundin ist.wenn es sich noch um ein kind handelt,wird deine freundin selbstverständlich mit krank geschrieben.das wurde ich bei den windpocken meines sohnes auch schon.
liebe grüße kerstin[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

3

Dienstag, 31. Juli 2007, 00:13

RE: eine frage bei erkrankung von Jugendlichen mit alleinerziehenden mutter

Hallo Steve,

da du in der Überschrift im Posting schreibst "Jugendlicher", gehe ich mal davon aus, dass es sich um mindestens einen Teenager handelt....

Wenn der Sohn deiner Freundin das Bein so schwer gebrochen hat....wäre da ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus nicht erst mal sinnvoll....?? Bei 10 Wochen vermute ich auch dann auch noch mal Reha-Maßnahmen....usw....

Deine Freundin sollte sich am besten mit ihrer Krankenkasse bzw. der des Sohnes(Kinder sind ja auch schon mal beim anderen Elternteil mitversichert) in Verbindung setzen, die können ihr genau sagen was und inwieweit sie "krankgeschrieben" werden könnte...

Handelte es sich beim Unfall des Sohnes eigentlich um Eigenverschulden oder muss jemand anderer haften?.....Notfalls müsste man sehen, ob da evtl. Kosten durch eine Haftpflicht oder Unfallversicherung übernommen werden.......

Bei meiner Krankenkasse verhält es sich so, dass ich z.B. nur bis zum 12. oder 14. Lebensjahr? meiner Kinder ein sog. Krankenpflegegeld bekommen würde...sofern ich selber Anspruch auf Krankengeld habe (vertraglich verschieden)...

LG und gute Besserung für den "Junior"..
die Minniemaus[addsig]

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