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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die kĂĽche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Freitag, 10. August 2007, 21:02

RE: Urteil zwecks Umgang

Also es muß ja nicht zum Verfahren kommen, wenn Vater sagt, er besteht nicht auf den Umgang, und Sohni ihn auch nicht mehr will, dann könnten das auch die Anwälte unter sich lösen. Oder vielleicht sogar das Jugendamt.[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

12

Freitag, 10. August 2007, 21:09

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo Minniemaus
ich bin auch deiner meinung das ein kind nicht ständig kämpfen soll,aber wenn mein sohn es wollte habe ich ihn dabei unterstützt so gut ich konnte,nur jetzt bin ich an einem punkt da will ich nicht mehr,ich hab kein bock das ich ständig nur als rabenmutter(noch milde ausgedrückt,es fielen auch andere Ausdrücke,die ich hier nicht nennen will)bezeichnet werde,ich will einfach keinen kontakt mehrzu seinem vater.
ich dachte auch es wird im laufe der jahre,abersein vater schiebt immer noch einen mächtigen hass auf mich und ist in seiner ehre verletzt weil ich ihn verlassen habe,warum ist ihm egal,nur das ich es gemacht habe verzeiht er mir nie.er ist zwar wieder verheiratet aber seine neue unterstütz und schürt noch diesen hass.
also habe ich jetzt aufgegeben noch was zu regeln
ich möchte auch nur das mal frieden in unser leben einkehrt und ich bin jetzt der meinung das das besser funktioniert wens keinen kontakt mehr zum vater gibt
gruss mausis :-) [addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

13

Freitag, 10. August 2007, 21:12

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo Aninjha
Danke fĂĽr deine Antwort,dann werde ich mal das JU anrufen,wie man das macht.
gruss mausis :-) [addsig]

Minniemaus29

unregistriert

14

Freitag, 10. August 2007, 21:41

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo Mausis,

bei mir ist die Situation ähnlich (ich ihn verlassen, er neu verheiratet, Kids bei mir), aber ich erlebe auch heute noch diverse "Klöpse" von ihm jedoch nicht in deiner Form, doch ich hake es einfach nur noch unter "er hat halt andere Prioritäten" ab und "gönne" ihm sein "Armutszeugnis"...

LG
die Minniemaus

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 10.08.2007, 21:44 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

wagnermarino

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: 79379 MĂĽllheim

Beruf: Hauswirtschafterin

15

Freitag, 10. August 2007, 22:33

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo,
Deine Mails haben mich sehr angesprochen wegen Umgangsrecht und Ärger mit dem Vater usw.
Ich war 10 Jahre lang alleinerziehend mit meinen vier Kindern und habe die längste Zeit versucht, einvernehmlich mit ihm alles zu regeln, den Kontakt mit den Kindern zu fördern, obwohl lange schon klar war, daß er sie immer gegen mich ausspielte. Irgendwann hatte ich keine Kraft und keine Lust meh rimmer der Prellbock zu sein und hab den Kindern gesagt, wie es ist. Da waren sie auch schon alt genug sich eine eigene Meinung zu bilden. Heute geht es mir gut, die Kinder sind erwachsen und drei von vier wollen vom Vater seit Jahren nichts mehr wissen. Ich habe keine Ahnung, was er macht, habe seit Jahren nichts mehr von ihm gehört, es ist endlich Ruhe in mein Leben eingekehrt. Ich erzähle das, um Dir zu sagen, wie gut ich Dich verstehen kann.
Hoffentlich gibt es noch eine Lösung, mit der ihr leben könnt, bis Dein Sohn alt genug ist, selbst zu entscheiden.
Susanne[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

16

Freitag, 10. August 2007, 22:42

RE: Urteil zwecks Umgang

hallo wagnermarino
das würde ich mir auch wünschen das es so läuft wie bei dir aber leider wohnen wir nur 50meter luftlinie von seinem vater entfernt und da wird es nicht so einfach,zwecks nichts mehr hören oder sehen von ihm.
und wann glaubst du ist mein sohn alt genug das zu entscheiden bzw wie alt waren deine kinder wo sie entschieden haben und es auch verstanden haben?
das entscheiden ist wahrscheinlich leichter als das verstehen?
ich habe die hoffnung aufgegeben das mal ruhe einkehrt in mein bzw unser leben!
ich will eigentlich nur noch das mein sohn gut klar kommt mit der situation und er sein leben wieder als kind geniessen kann
liebe grĂĽsse mausis
[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

17

Donnerstag, 23. August 2007, 16:59

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo
wolltt nur mal den stand der dinge mitteilen.
also kontakt gibts nach wie vor noch nicht.
habe mit JA telefoniert,sie meinte sie können das Urteil nicht aufheben auch nicht wenn beide damit einverstenden sind,das könnte nur das gericht.
aber sie sagte sie macht einen vermerk in den ordner das er(der Vater) den kontakt abgebrochen hat,und wenn er nach monaten mal daher kommt und meint er könnte auf das urteil bestehen,dann kann ich ihn ans JA verweisen,und dann wird die sachlage neu erörtert.das heisst im klartext:wenn er wieder umgang möchte muss er zum gericht und dies neu beantragen.
ich hoffe es kehrt jetzt mal ruhe ein.
liebe grĂĽsse mausis
[addsig]

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