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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 17. September 2007, 15:26

ALG II ab welchen EK bei Erwerbstätigkeit ?

Hallo liebe AEs,

könnt Ihr mir sagen, ab welchem Niedrigeinkommen man/frau zusätzlich ALGII beziehen kann?

Und wenn man zusätzlich zum Einkommen ALGII bezieht, unterliegt das bestimmten Auflagen, .B. kein Auto, bestimmte Wohnungsgröße, bestimmter Mietpreis etc.?

Gelten für Selbständige (Kleingewerbe) diesselben Bestimmungen?

Wie hoch ist ALGII?

Danke für Eure Hilfe für eine Ahnungslose!

Siggi[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 17. September 2007, 16:35

RE: ALG II ab welchen EK bei Erwerbstätigkeit ?

Hallo Siggi,

so pauschal kann man das nicht sagen, denn da gibt es keinen Mindestverdienst. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, zwischen 200 Euro und 800 Euro bleiben dir zusätzlich 20% und von allem darüber nochmal 10%. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Hilfebedürftige ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für Hilfebedürftigen mit Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Mietpreise sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die müsstest Du vor Ort erfragen, Richtwerte bei Wohnungsgröße in qm: 45 qm für 1 Person, 60 qm für 2, 75 für 3 Personen, usw. Klar darf man ein Auto besitzen, nur darf der Wert des Autos nicht über aktuell 5000 Euro liegen, wobei das Bundessozialgericht Kassel vor ca. 2 Wochen auf 7500 Euro erhöht hat, diese Entscheidung liegt aber noch beim Bundesverfassungsgericht.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft (Freibeträge errechnen sich - entsprechend § 15 SGB IV - aus dem erwirtschafteten Überschuss > Gewinn vor Steuern) werden bei der Berechnung berücksichtigt, also müssten eigentlich auch Selbständige einen Antrag stellen können.

Zur Höhe von ALG II: Alleinstehende, Alleinerziehende und Arbeitsuchende, deren Partner unter 18 ist, erhalten 347 Euro pro Monat. Sind beide Partner volljährig, bekommen beide je 90 Prozent der Regelleistung (312 Euro). Diese Leistungen sind für Ausgaben, wie z.B. für Lebensmittel, Kleidung, Telefon und Strom und Anschaffungen. Für Kinder bis zum 14. Geburtstag beträgt die Regelleistung 60 Prozent (208 Euro) und für Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag 80 Prozent (278 Euro). Dazu dann die angemessene Miete.

LG
Waltraud



[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Minniemaus29

unregistriert

3

Montag, 17. September 2007, 17:08

RE: ALG II ab welchen EK bei Erwerbstätigkeit ?

Zitat von »pimboli«


Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft (Freibeträge errechnen sich - entsprechend § 15 SGB IV - aus dem erwirtschafteten Überschuss > Gewinn vor Steuern) werden bei der Berechnung berücksichtigt, also müssten eigentlich auch Selbständige einen Antrag stellen können.



Hallo Siggi,

ja, es geht...hatte es selber zu Jahresbeginn 2006 und werde es wohl wieder beantragen müssen ab nächsten Monat :-x . Es wird genauso in der Berechnung berücksichtigt als wäre es dein Einkommen....Allerdings wirst du jeden Monat eine Gewinn+Verlust-Aufstellung sowie Nachweise über den Geldeingang bzw. Geldabgang vorlegen müssen, weil dir sonst andersfalls ein pauschaler Durchschnitt berechnet wird, der nicht die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben widerspiegelt.

Solltest du jedoch in Arbeits(förderungs)maßnahmen geschickt werden, die mit deinem Gewerbe kollidieren, kann es sein, dass man dir nahelegt, dein Gewerbe aufzugeben....

LG
die Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 17. September 2007, 17:46

RE: ALG II ab welchen EK bei Erwerbstätigkeit ?

Hallo Siggi

ich habe Dir eine PN geschickt[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

5

Montag, 17. September 2007, 21:38

RE: ALG II ab welchen EK bei Erwerbstätigkeit ?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Mmmmhhhhh .... also, wenn ich mir anschaue, was es dann dich für Einschränkungen gibt, werde ich mir das noch einmal überlegen. Insbesondere da der Zuschuss ja auch nicht der Brüller ist.

Jeden Monat eine Gewinn-Verlust-Rechnung abgeben, nur ein wertloses Auto fahren (mach ich sowieso, aber wer weiß, was die Zukunft bringt), dann die Gefahr, dass ich mein Gewerbe ganz aufgeben soll, permanent unter der Kontrolle des Amtes zu stehen .... für mich ist die Kosten-Nutzen-Rechnung eher negativ, insgesamt gesehen.

Aber das muss jeder individuell entscheiden.

vielleicht haben Eure Antworten ja auch anderen geholfen! Danke!

Siggi[addsig]

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