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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

fussel

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 22. September 2007, 21:20

unterhalt trotz fehlender vaterschaft???

hallo leutz bin neu hier und hab gleich mal ne<frage und einige kennen sich ja wirklich ein bissel aus hier also es geht um folgendes: mein mann war vor acht jahren mit einer frau zusammen welche noch verheiratet war und hat auch ein kind mit ihr. jedenfalls hat er nach der trennung von ihr weder kontakt noch unterhalt gezahlt. in der geburtsurkunde soll wohl auch ihr noch-ehemann gestanden haben. und heute haben wir post vom jugendamt bekommen das mein mann bitte aufs jugendamt kommen soll weil diese dame da unterhaltsvorschuss beantragt hat und er als vater doch bitte zahlen soll. aber mein mann hat keine vaterschaftsanerkennung unterschrieben und ihr noch ehemann hat auch nie die vaterschaft angefochten. können die vom jugendamt jetzt wirklich geld von meinem mann verlangen???? bitte um antwort danke fussel[addsig]

stadionfee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: Hausfrau

2

Samstag, 29. September 2007, 09:53

RE: unterhalt trotz fehlender vaterschaft???

hallo Fussel!
Ich hab da was im Netz gefunden das Deine Frage beantworten wird:

Anfechtung der Vaterschaft

Die Vaterschaft kann nur von folgenden Personen durch Klage beim Familiengericht angefochten werden:

* dem Mann, der als Vater gilt,
* der Mutter und
* dem Kind.

Die Zuständigkeit des Familiengerichts richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.

Die Vaterschaftsanfechtung ist aus Gründen der Rechtssicherheit nur innerhalb von 2 Jahren möglich. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die anfechtungsberechtigte Person von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. In Sonderfällen (zum Beispiel bei Bedrohung) kann die Frist gehemmt sein.

Ich hoffe das hilft dir! Liebe Grüße Stadionfee[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

3

Samstag, 29. September 2007, 13:54

RE: unterhalt trotz fehlender vaterschaft???

Mal ganz allegemein gefragt, obiger Beitrag als Anlass, aber nicht als Antwort dazu!

Was wäre wenn Barunterhaltspflicht gaz abgeschafft würde! Wirklich schlimm für Kinder oder den erziehenden Elternteil?
Oder Beseitigung vieler Probleme und vielen Ärgers!

Gedankengang:
Ein Vater ( Negativbeipiel ) der die Mutter seiner Kinder mit diesen "sitzen" lässt wäre doch als Partner für eine andere Frau unglaubwürdig oder müsste durch Übernahme der Siefvaterpflichten samt Finanzierung seine ernsten Interessen an der neuen Famlie beweisen. Oder liessen sich Mütter auf Partnersuche von Hallodris blenden?

P.S.
Umgkehrt natürlich auch, eine Mutter mit Kindern anderswo die auf "attraktiv" macht, aber von meinen Kindern nichts wissen will, die bekäme trotzdem Landeverbot bei mir.

Ebeso "ketzerisch" gefragt:
Was wäre wenn Kinder ( mehr als eins ) grundsätzlich zwischen sich scheidenden Eltern aufgeteilt würden? Wäre das Wegfallen vieler finanziellen Streitpunkte die die Beziehungen der Elternteile vergiften nicht ein größerer emotionaler Gewinn für Kinder als der Verlust des Zusammenlebens mit dem Geschwister?[addsig]

fussel

Anfänger

Beiträge:

4

Montag, 1. Oktober 2007, 19:18

RE: unterhalt trotz fehlender vaterschaft???

hallo erstmal und danke für die antworten und beiträge also erst mal ganz vorne weg mein mann ist damals gegangen weil sie ihn geschlagen hat und auch anderweitig verletzt.... ihr noch ehemann wusste damals von anfang an das er wohl nicht als vater in frage kommt und die zwei-jahresfrist ist vorbei aber die richterin wo er die klage am laufen hat lässt das verfahren weiter laufen meine vermutung ist daher das er vor gericht gelogen haben könnte um das verfahren weiterlaufen zu lassen.was mich jetzt interessiert ist ob sie meinen mann nach acht jahren noch zu test zwingen können. es geht uns hier nicht ums finanzielle um das gleich zu sagen aber die frau hat acht jahre alles getan um die beziehung zwischen dem kind meinem mann gar nicht erst zustande kommen zu lassen.er hat ja noch ein anderes kind wo es keine probleme gibt da ist das kind wann immer es will bei uns und wir zahlen auch unterhalt aber mit der anderen frau ist keinerlei kontakt und sie hat gesagt das es sowieso nicht das kind von meinem mann wäre warum also nach acht jahren das theater? da leidet der junge doch noch mehr wo er doch immer nur den nochehemann als vater kennt..... also wie gesagt mich interessiert ob er (mmein mann) zum test gezwungen werden kann nach so vielen jahren???? danke im voraus fussel
[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

5

Montag, 1. Oktober 2007, 23:03

RE: unterhalt trotz fehlender vaterschaft???

Hallo Fussel,

Zitat

sie hat gesagt das es sowieso nicht das kind von meinem mann wäre


... dies könnte m. E. darauf hinweisen, daß diese Frau
a) einen weiteren Liebhaber hatte, der als Vater in Frage käme oder
b) nicht wollte, daß dein Mann Interesse an und daher Kontakt zu dem Kind hat...

Dies nur mal als Denkanstoß, vielleicht auch Argument zu verwenden.
Mit der rechtlichen Seite kenne ich mich nicht so sehr aus - entweder fragt ihr direkt beim JA, ob das denn (s.o.) rechtlich i.O. so ist, oder ihr konsultiert einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Beratung dort kostet auch nicht die Welt, dafür habt ihr (vielleicht) Rechtssicherheit.

Viel Erfolg!
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

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