Vorname des Kindes
Hallo...,
Seit 3 Wochen hat meine Tochter wöchentlich begleiteten Umgang mit ihrem Vater. Sie ist etwas über 3 Jahre alt und noch bin ich mit dabei, allerdings nicht im selben Raum. Die nächsten 2 Male sollen genutzt werden, um unbegleiteten Umgang einzuleiten.
Unter normalen Umständen würde ich diesem gerne zustimmen, doch leider herrschen hochstrittige Konflikte vor, die leider vom Vater ausgelöst wurden. Es liegt eine einstweilige Verfügung mit Kontakt- und Näherungsverbot mir gegenüber vor.
Eines liegt mir besonders am Herzen:
Er hat den Namen seiner Tochter nie akzeptiert und ihr einen anderen gegeben, unter dem er u.a. Internetseiten veröffentlichte, die mich als Schuldige anprangerte und diverse Gemeinheiten mit einbezog.
In sämtlichen Schreiben u.a. ans Gericht oder Jugendamt benennt er sie anders und weigert sich, sie bei ihrem Namen anzusprechen, obwohl er dazu ständig angehalten wird.
Seine Familie, zu der ich keinen Kontakt habe nennt sie auch anders. Meine Tochter kennt sie noch nicht und ist gerade erst dabei, ein Vertrauensverhältnis zum Vater aufzubauen.
Aufgrund dieser Problematik wurde vor einem Jahr der begleitete Umgang vom JA abgebrochen. Jetzt gibt es dort eine neue Leitung, die sich davon nichts annimmt.
Ich habe große Befürchtungen, dass durch diese irritierende Namensgebung meiner Tochter der Stempel unserer Problematik aufgedrückt wird, zumal er sehr negativ behaftet ist, und sie in Identitätskrisen stürzen könnte.
Wie, glaubt ihr, sollte ich mich verhalten? Ich brauche dringend Denkanstöße.
Ich habe versucht, mich kurz zu fassen um es auf den Punkt zu bringen. ;-)
Grüße an Alle
bina