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um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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pimboli

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1

Freitag, 16. November 2007, 09:51

Gleichberechtigung von Vater und Mutter

folgender Beitrag ist von User ich41, wurde auf seinen Wunsch von mir eingestellt, bitte Antworten und Pns direkt an ihn

LG
Waltraud

Hallo,
weil ich ähnliche Situationen wie die meinige suche, bzw. hierzu Informationen/ Rat suche, bin ich auf Eure Seiten gestoßen.

Ich find viele Beiträge traurig, interessant..........
Ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass jede Situation ein Einzelfall bzw. Einzel - Schicksal ist
Ich weiß aber auch nicht genau, wo ich mich hier wieder finden soll, vielleicht am Ehesten bei "Gleichberechtigung von Vater und Mutter"
Da ich jedoch nicht der Alleinerziehende bin, sondern die Kinder in "erster Linie" bei der Mutter sind, bzw. von dieser "organisiert" werden, frage ich mich, ob ich hier überhaupt falsch bin(?)

Trotzdem will ich hier mal unsere Situation mitteilen und wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr hierzu was sagen möchtet.

Ich bin seit 5 Jahren geschieden, wir haben 2 gemeinsame Kinder (heute 10J.,m, 14J,w.). Bei der Scheidung kam es am Scheidungstag zu einem Vergleich, ich zahle neben der Kindesunterhalt einen Nachscheidungsunterhalt von 425¤.
Mein (!) damaliger Anwalt brachte einen Satz mit ein, der im Vorfeld mit mir nicht abgesprochen war, und dessen Folgen mir nicht klar war:
„Die Frau kann dazuverdienen, soviel sie will, ohne dass dies meinen Unterhalt an sie ändert, bis der Jüngste 12 J. wird.“
Klar war für mich/ uns damals in 2000, dass ich die gemeinsame Wohnung verlasse, weiter arbeite und sie die Kinder betreut.
Die Zeit nach der Trennung 2000 wurde dann sehr heftig, mit Anwältin/ Anwalt, bis ich dann die Scheidung eingereicht habe und forcieren wollte, da ich diesen Menschen durch sein Verhalten verabscheut habe.
- in anwaltliche Schreiben Verleumdungen, Vorwürfen der Steuerhinterziehung (auch meiner Geschwister)
- PKW genutzt und dann verkauft, nachdem ich es abgezahlt hatte, ohne einer Absprache mit mir, Geld einbehalten
- Behauptung von vorhandenen Geldeinnahmen, die nie während der Ehe da waren.
- Zuviel gezahltes Kindergeld nicht zurückgezahlt (2 Monate keine Info, dass sie das KiGe direkt ausbezahlt bekommt), U.a. vieles mehr…….

Um von diesem Menschen schnellstmöglich getrennt zu werden, habe ich dem Vergleich zugestimmt, mit der damaligen Überzeugung, dass sie für die Kinder da ist.
Nach ca. 1 Jahr Scheidung hat sie angefangen halbtags zu arbeiten, gerade zum Schulanfang unseres Sohnes und einem Schulwechsel von unserer Tochter hat sie angefangen, 100% zu arbeiten, arbeitet seit 4 Jahren in Vollzeit. Verdient ungefähr gleich viel wie ich (ca. 2000¤ netto).
Ich habe dies abgelehnt, und Ihr damals als „2. beste Lösung“ gebeten, dass die Kinder nachmittags nach der Schule dann zu mir kommen sollten und ich diese abends zu ihr bringe.
(Beruflich geht das bei mir (Homeoffice), wir wohnen in einer kleineren Stadt ca. 3 Km entfernt).
Dies hatte sie vehement im Beisein der Kinder abgelehnt: “ich und die Kinder wollen dies nicht“
Die Kinder werden seit 4 Jahren nach der Schule bis abends fremd betreut, mittlerweile die 4. Betreuungsperson, hier müssen Sie in einen benachbarten Ortsteil gebracht werden bzw. mit dem Bus dorthin fahren.

Ich habe ein sehr schönes Verhältnis zu meinen Kindern, sehe sie alle 2 WE und bereits zu KiGa-Zeiten sind die Kinder regelmäßig freitags nach KiGa bzw heute Schule bei mir.
Sie lernen öfters bei mir unter der Woche, sie sind bei mir, bei Krankenhausaufenthalt der Mutter, Urlaub der Betreuungsperson, Schulungen der Mutter, Urlaub der Mutter.
Ebenfalls verbringen sie die Hälfte der Schulferien bei mir.

Ich will dies auf keinen Fall missen bzw. ablehnen!
Aber dies kostet natürlich auch….

Seit 2,5 Jahren hat die Mutter einen Freund, der ebenfalls gut verdient (Kids: „er zahlt immer“), eine Abänderungsklage meinerseits bezüglich der Beziehung und einer „eheähnlichen Beziehung“ wurde ausschließlich wegen des nicht gemeinsamen Kontos abgelehnt, der Verdienst von ihr sei nicht „erheblich“ bzw. dies sei nicht als „unbillig“ einzustufen.

Mein Anwalt hatte mir von einem Einspruch abgelehnt (nachdem ich ihm mitgeteilt habe, dass ich keine 4000,-¤ für weitere Anwalts- u. Gerichtskosten habe…..)

So, nun überlege ich, wie ich es anstellen kann/ soll, dass die Kinder nun nachmittags bei mir sein können (sie sagen mir, es ist ihnen „egal“, die Große sagt, dass ich dies mit der Mama abklären solle (find ich toll) und argumentiert aber auch, „dass die Mama ja das Geld braucht“)

Was ist ein „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ genau bzw. hat dies die Mutter automatisch nach Scheidung und der Formulierung, dass die Kids bei der Mutter sind?
Ich will eine diesbezügliche gerichtliche Auseinandersetzung als letztes, glaube aber, das dies anders nicht gehen wird.

Vielen Dank für irgendwelche Gedanken/ Erfahrungen/ Tipps

LG
ich41[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

pimboli

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2

Freitag, 16. November 2007, 09:57

RE: Gleichberechtigung von Vater und Mutter

Hallo ich41,

hoffe ich habe den Beitrag in deinem Sinne gepostet und wünsche Dir viele hilfreiche Tipps.

Hier mal die Erklärung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Zitat

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben.
In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.


LG
Waltraud ;-) [addsig]
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Rick

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Beruf: Ausfüllend ;-)

3

Freitag, 16. November 2007, 20:23

RE: Gleichberechtigung von Vater und Mutter

Zitat von »pimboli«

Mein (!) damaliger Anwalt brachte einen Satz mit ein, der im Vorfeld mit mir nicht abgesprochen war, und dessen Folgen mir nicht klar war:
„Die Frau kann dazuverdienen, soviel sie will, ohne dass dies meinen Unterhalt an sie ändert, bis der Jüngste 12 J. wird.“
LG
ich41


hallo,

pimboli hat dir das ABR erklärt. zum vorgenannten verhält es sich so, dass wenn du oder dein bevollmächtigter, sagens wir mal deutlich, fehler begehen, es dir zuzurechnen ist.

wird schwer aus der nummer rauszukommen, aus meiner sicht. freu dich doch erst einmal, dass du tollen kontakt zu den kindern hast, und dass da ruhe ist :-)

was bleibt dir also? abwägen, was zu tun ist :roll: mit einem neuen anwalt die sache aufrollen, und gegen die alte vereinbarung klagen, mit allen risiken, die nur du abschätzen kannst oder versuchen, mit ex einen vergleich zu schließen, an ihren menschenverstand zu appelieren :roll:, eventuell mit mediation.

kann verstehen, dass die sache dich wurmt, was du auch tust, überdenke die folgen, insbesondere für die kinder, gerne mehr über pn

lg

rick

[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

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