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so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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Wolke

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 7. Dezember 2007, 19:40

Beratunghilfe bei Hartz 4 nicht gewährt

Hallo!!!!

Ich habe lange nicht mehr gschrieben und nun habe ich mal wieder ein Problem.

Kurze Hintergrundinfo: Ich hatte das Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen, da es große Schwierigkeiten mit dem KV gibt.

Des Weitern war/ist das JA nicht kompetent. Sieht sich eher als Anwalt des KV und nicht als Verteter des Kindes.

An die gerichtliche Vereinbarung hat sich der KV nicht gehalten. Nach einem halben Jahr ohne Kontakt tauchte er wieder auf und wollte unseren Sohn einfach mitnehmen. Dem stimmt ich so nicht zu, da es ja überhaupt kein Kontakt zwischen Vater und Kind gab. Ich bat ihn doch sich an die Vereinbarung zu halten, regelmäßig zu kommen und somit eine Bindung zu unserem Sohn aufzubauen.

Das sah er nicht ein und ich erhielt einen Brief von seinem Anwalt, dass ich Umgangsverweigerung berteibe. Daraufhin wante ich mich an meine Anwältin, die ersteinmal die Tatsachen richtig gestellt hat.

Meine Anwältin reicht beim Amtsgericht einen Antrag für Beratungshilfe ein, da ich über Hartz 4 lebe. Heute kam ein Schreiben vom Gericht, dass sie mir die Beratungshilfe nicht gewähren und ich dies selbst tragen soll.

Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Wie soll ich 190 ¤ von Hartz 4 zahlen? Und wieso wird mir das nicht gewährt?
Wenn der KV mit Anwalt kommt, muss ich doch angemessen "verteidigen" können bzw mir Hilfe holen können?!

Wer kennt sich damit aus? Hat jemand Ideen?

Bin gerade etwas ratlos...

Liebe Grüsse!!!

Wolke [addsig]

Nicky

unregistriert

2

Samstag, 8. Dezember 2007, 09:03

RE: Beratunghilfe bei Hartz 4 nicht gewährt

Hallo Wolke,

die Praxis das Beratungshilfe abgelehnt wird macht Schule....

Zítat: Abgelehnt werden können die Anträge mit Verweis auf das Beratungshilfegesetz, in dem steht, dass Beratungshilfe gewährt wird: "wenn nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Ratsuchenden zuzumuten ist". In Anspruch genommen werden sollen von den Betroffenen nun andere, kostenlose Beratungsmöglichkeiten. Das heißt anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Jugendamt und bei Widersprüchen gegen Arge-Bescheide: die Argen selbst.
Zitat-Quelle

Für dich heißt das im Klartext: Für die Beratung hinsichtlich der Umgangsrechtprobleme wäre laut §18 SGBVIII das Jugendamt zuständig gewesen und diese Beratung wäre kostenfrei.
Durch deine Entscheidung die Sache mit dem Anwalt zu klären hast du -im Sinne der Behörden formuliert- vermeidbare Kosten selbst verschuldet. Darum wird die Übernahme derselbigen erstmal abgelehnt.

Durchaus eine Handhabe über die man streiten könnte -was DIR hier aber nicht weiterhelfen wird.
Vielleicht hat ja jemand hier am Board schon mal einen Widerspruch gegen dieses Vorgehen erfolgreich durchgesetzt?

Wichtig für die Zukunft: Im Hinblick auf Fragen und Meinungsdifferenzen hinsichtlich Trennung, Scheidung, Personensorge und Umgangsrecht haben die Jugendämter Beratungspflicht. Wer dieses Angebot nicht wahrnimmt und stattdessen einen Anwalt bemüht läuft Gefahr auf den Kosten sitzenzubleiben.

lg
Nicky[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

3

Samstag, 8. Dezember 2007, 09:08

RE: Beratunghilfe bei Hartz 4 nicht gewährt

Moin Wolke,

auch wenn Nicky ein wenig schneller geantwortet hat, denke ich, daß so wie es scheint, in deiner Sache ein gerichtliches Verfahren anhängig ist....somit wird eine Beratungshilfe nicht gewährt....

Aber gerne kannst du noch mal hier nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Trotzdem solltest du, auch wenn es Probleme mit dem JA gibt, dieses noch mal aufsuchen und dein Anliegen vortragen....

MfG
die Minniemaus[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

4

Samstag, 8. Dezember 2007, 09:29

RE: Beratunghilfe bei Hartz 4 nicht gewährt

Hallo!

Danke für die Antworten.

Ich sehe dies ziemlich kritisch. Da ich beim Jugendamt keine Unterstützung bekomme und es da aber auch versucht habe zu klären, weiß ich nicht, wie ich mich auch in Zukunft dagegen wehren soll.

Steht mir den nicht zu mich vertreten zu lassen, wenn der KV mit Anwalt kommt und mit Gericht droht? Wie soll mich da das Jugendamt vertreten, wenn es vor Gericht gehen sollt. Da brauch ich doch eine Anwältin, oder nicht?

@minniemaus29 beim JA hab ich schon alles versucht. Die Sachbearbeitrin ist völlig unkompetent. Sie hat keine Ahnung von Kindern. Sie war der Meinung, dass KV Recht hat und Kind ja schon über 1, also darf er Kind mitnehmen. Das KV und Kind ertmal eine Beziehung aufbauen müssen, bevor das klappt war ihr egal. Aussagen wie

" Jeder der nicht in der Lebenshilfe ist, kann ein Kind erziehen"

oder

" Väter sind immer die armen und Mütter die bösen. Jede Mutter betreibt Umgangsverweigerung"

sagen denke ich, schon alles. Da kann ich machen was ich will. Sie schaut nicht auf die Fakten. KV hatte 4 mal die woche Besuchzeit! und ich soll Umgangsverweigerung betreiben?

Also JA kann man da vergessen.

Wo kann ich mir denn sonst noch Hilfe suchen, die mich auch anwaltlich oder gerichtlich vertreten?

LG Wolke[addsig]

Goldauge

Anfänger

Beiträge:

5

Samstag, 8. Dezember 2007, 21:03

RE: Beratunghilfe bei Hartz 4 nicht gewährt

Aber Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind doch 2 Paar Stiefel?? Wenn es bei Euch zu einem Verfahren kommt, hast Du Anspruch auf PKH.
Kannst Du mit Deiner Anwältin Ratenzahlung vereinbaren?
Kannst Du Dich an den Vorgesetzten Deiner Betreuerin wenden und darlegen, warum Du mit ihr nicht klarkommst? Vielleicht lässt sich so was bewegen...

Lg Goldauge[addsig]

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