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von mona84

onyx9

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

1

Freitag, 4. Januar 2008, 11:19

\" angemessener umgang\"

mein ex-mann hat seit jahren nur wenige stunden umgang in der woche. er hat auch kein interesse das zu ändern. selbst diese wenigen stunden hält er kaum ein. da ich aus verschiedenen gründen überlastet bin ,habe ich mehrmals versucht den umgang angemessener zu gestalten. zumindest auf dem papier. das jugendamt sagte, der umgang sei zu gering, nachdem die mitarbeiterin mit ihm gesprochen hatte, meinte sie wiederrum er wäre angemessen...ich weiß, daß sie sein verhalten- trotz aller schwierigkeiten für mich- toleriert. sie hat eine sehr eigenartige einstellung, die ich als dikriminierend bezeichnen würde. die mutter soll sich aufopfern, beim vater kann man froh sein, wenn er überhaupt mal vorbeischaut. meine frage ist, was ist denn ein \"angemessener\" umgang für eine 5 und eine 10 jährige. wer legt das fest. wohin kann ich mich wenden, wenn ich beim jugendamt nicht weiterkomme? wie wende ich mich an eine höhere instanz? kann ich beim familiengericht einen antrag auf klärung stellen? wie wird das gemacht ? wer hat damit erfahrung ? wenn er seinen- vom gericht vor vier jahren- verfügten umgang nicht einhält, welche mittel habe ich zur verfügung? vielleicht kann ja jder der mag, ein \"bischen\" dazu schreiben \"es sind zuviel fragen\". vielen dank.


Gast

unregistriert

2

Freitag, 4. Januar 2008, 13:28

RE: \" angemessener umgang\"

Hallo onyx9.
Was den Umgang per Gericht angeht, da habe ich keinerlei Erfahrung. Gott sei Dank.
Bei uns war das damals so, dass wir beim JA, der Caritas und der AWO nachgefragt haben, wie der Umgang üblich ist. Seitdem halten wir es so, dass der Papa unserer Tochter sie alle 2 Wochen von freitags abends bis sonntags abends abholt. Das ist wohl die übliche Regelung. Allerdings ist der Kontakt sehr gut, so dass sie sich auch außerhalb der Besuchszeiten sehen können, was im Sommer mehr, im Winter weniger wahrgenommen wird.
Ich wünsche dir viel Glück,
Glückspilz.[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

3

Freitag, 4. Januar 2008, 23:32

RE: \" angemessener umgang\"

Hi Onyx,

nur schnell, weil ich sehr müde bin.

Es gibt keine gesetzliche Richtlinie für einen angemessenen Umgang.

Für einen 5- und 10-järhige/n bietet sich ein üblicherweise 2-wöchiger Umgang über das Wochenende (Sa-So oder Fr-So) an. Dies würden wohl auch die meisten RIchter so sehen, wenn es zum Prozess kommt.

Natürlich kannst Du den Vater zur Einhaltung seiner Umgangspflicht verklagen.

Ob dies Sinn macht, kann ich auf Distanz nicht sagen. Es würde halt dann ein erzwungener Umgang stattfinden. Aber von Fall zu Fall ist dies die einzige Möglichkeit, den anderen Elternteil in die Pflicht zu nehmen bzw. Unwahrheiten über Umgangsvereitelungen aus der Welt zu schaffen.

Frage weiter, wenn Du noch mehr wissen möchtest.

Viel Erfolg
Siggi [addsig]

Ever

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

Beruf: Krankenschwester

4

Samstag, 5. Januar 2008, 10:05

RE: \" angemessener umgang\"

Hallo Onyx9!

Angemessener Umgang? Ich kann dich gut verstehen! Leider denken da vielleicht einige Väter oder auch Mütter der Umgang der Kinder dient zur Entlastung des sorgenen Elternteils. Sollten sich nicht beide Elternteile sorgen wegen des Kindes? Der Vater meines Tochter holt seine Tochter auch viel geringer als so üblich! Den einzigen den sie schaden sind die KInder,denn diese haben eh schon Schwierigkeiten mit dem VErlust des anderen Elternteils und müssen sich mit dem zufrieden geben was ihnen geboten wird. Verstehen kann ich es nicht,denn jede Minute die unsere Kinder von mir getrennt sind fallen mir schwer und in Gedanken bin ich immer bei IHnen.Unsere Tochter leidet sehr darunter ,dass der VAter der vor der Trennung ihr das Gefühl gab seine Prinzessin zu sein sie nun als 5 Rad am Wagen behandelt.Das war eine schlimme Erfahrung für sie.Ich weis nicht ob diese Erfahrung sein muss? Sie fangen an die Eltern an zu vergleichen ,gegeneinander aufzuwiegen.Ich denke nicht dass das gesund ist!
Aber gerichtlich erzwingen? Vielleicht kann das Gericht durch den Prozesss verlangen,dass beide Eltern das miteinander bei einer Erziehungsberatungsstelle lernen sollen und somit dem Vater die GEfühle des KIndes und die Freunde am Umgang nahe gebracht werden.Ein Versuch wäre es.
Ich wünsche Euch viel Glück!

Gruß Ever[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

5

Sonntag, 6. Januar 2008, 21:57

RE: \" angemessener umgang\"

Hallo Onyx,
wenn du überlastet bist, dann suche dir woanders Entlastung zu holen - bei deiner Familie, Freunden, Kinderbetreuung (Ganztagsschule, Hort, Tagesmutter), aber nicht bei einem erzwungenen Umgang mit dem Vater der Kinder.
Klar, wäre es wünschenswert, wenn sich der Vater mehr um seine Kinder kümmern würde, aber das sollte er zum Wohle der Kinder tun und nicht, um dich zu entlasten - so ist das nunmal (auch wenn dies eine angenehme "Nebenwirkung" bei den Elternteilen ist, wo das mit dem Umgang funktioniert).
Auch mein Ex hat nie 14tägigen Umgang mit unserem Sohn gehabt, teils weil er Schichtdienst arbeitet, teils weil ihm anderes wichtiger war als sein Sohn. Aber immerhin (weil ich ihn nie zu etwas gezwungen habe?!), wenn unser Sohn Umgang mit ihm wünschte, hat er es möglich gemacht, ihn zumindest ein paar Stunden zu sehen. So ist das in den vier Jahren seit unserer Trennung gewesen, nun ist mein Ex in die Schweiz gezogen - regelmäßiger Umgang ist allein aus Entfernungsgründen (wir leben in Norddeutschland!) Fehlanzeige.
So bedauerlich das für unseren Sohn ist, habe ich nie daran gedacht, meinen Ex zu einem Umgang zu zwingen - was hätte das bringen sollen? Mein Sohn hätte sicher nicht davon profitiert. Und ich weiß von Fällen, wo die Väter bei diesem erzwungenen Umgang die Kinder abgeschoben haben an die Großeltern (das wäre, falls die Großeltern ehrliches Interesse an ihren Enkeln hatten, vielleicht sogar noch eine gute Lösung - aber sie haben trotzdem nix vom Vater...) aber auch an die neue Partnerin (!) oder gar vor den Fernseher geparkt.... Was wohl die Kinder davon haben?
Nein ich kann dir nur raten, von einem - wie immer gearteten - erzwungenen Umgang abzusehen. Falls der Vater nicht Einsicht zeigt, suche dich anderweitig zu entlasten!
Viel Erfolg!
Gruß
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

stern112

Anfänger

Beiträge: 13

Danksagungen: 19

Wohnort: Pfalz

Beruf: Friseurin

6

Montag, 7. Januar 2008, 12:46

RE: \" angemessener umgang\"

Hallo,
Du kannst mit dem Gerichtsurteil (von vor 4 Jahren) zum Gericht gehen und sagen das das so nicht klappt.
Die werden Dir dann weiter helfen was Du tun mußt.

Gruß Alex 8-) [addsig]

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