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24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Donnerstag, 24. Januar 2008, 08:13

RE: Frage zu Scheidungskosten

Zitat von »blackdarkrose«

Danke Aninjha, hat mir nicht so wirklich geholfen. Konnte zwar euch Euro eingeben aber war irgendwie etwas verwirrend ;-) . Aber trotzdem Daaanke :-)

LG
Rose


Na so mitten in der Nacht, kein Wunder ;-)

Hab Dir per PN den Rechner erläutert. Auch darfst Du die Gerichtskosten nicht vergessen, die wollen auch Geld.

WĂĽnsche netten Start ins WE, ist ja bald :-) :-) :-) [addsig]

blackdarkrose

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: nähe Siegen

12

Donnerstag, 24. Januar 2008, 12:52

RE: Frage zu Scheidungskosten

Hi Liebes,

die Verworrenheit hat wohl mit dem Alter zu tun;-) :lol:

Pkh kann ich leider nicht beantragen.....Anwalt sagt, lohnt sich nicht :-( :-(

Und warum wollen alle nur mein Bestes......Geld? :-( ;-) :lol: :lol: :lol:

Aber superlieben Dank!!!

Rose[addsig]

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

13

Freitag, 25. Januar 2008, 09:34

RE: Frage zu Scheidungskosten

Hallo Rose,
eine kleine Anmerkung anbei. Die Aussage, Antrag auf PKH wĂĽrde sich nicht lohnen, bekam ich von meinem Anwalt auch zur Scheidung.
Ich Nachhinein hat sich herausgestellt, daß ich doch PKH bekomme. Ich konnte nämlich irgendwann auch in der kleinsten Ecke kein Geld mehr für den Anwalt finden, habe dann gesagt, ich beantrage jetzt gegen den Willen des Anwalts PKH, sonst bekäme der Anwalt kein Geld mehr. Ich habe die PKH anstandslos bewilligt bekommen, nur leider hatte ich bis dahin schon gut 5000 in Worten - fünftausend - Euro den Bach runter gejagt für den Anwalt.
Was ich Dir sagen will, Du kennst ja selbst Dein Einkommen am besten. Sprich doch einfach auf dem für Dich zuständigen Gericht vor und frag wegen PKH nach. Nicht immer sind nämlich solche Aussagen der Anwälte richtig, denn man kann eine Menge vom Einkommen absetzen.
LG Anne, die ansonsten ĂĽber einige der Postings hier schmunzeln muĂźte :lol: [addsig]

blackdarkrose

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: nähe Siegen

14

Freitag, 25. Januar 2008, 13:08

RE: Frage zu Scheidungskosten

Hallo Anne,

der Anwalt hat nach dem Einkommen gefragt und von daher denke ich auch nicht, dass ich PKH erhalte. Mein Mann hat den Rest Schulden fĂĽr die ETW ĂĽbernommen und ich habe somit keine Schulden oder Verpflichtungen. Ist zwar alles knapp aber es haut hin.
Aber danke fĂĽr Deinen Hinweis :-)

LG
Rose[addsig]

Gast

unregistriert

15

Freitag, 25. Januar 2008, 21:31

RE: Frage zu Scheidungskosten

Hallo Röschen ;-)

was Anne 1 oben ansprach, war auch mein Gedanke.

Sicherlich weißt Du, was Du hast im Monat an Einkommen und Ausgaben, aber PKH bedeutet ja nicht unbedingt völlige Freistellung, sondern auch Ratenzahlung (darlehnsfrei).

Andererseits (meine Erfahrung), kamen neben den Anwalts- und Gerichtskosten (die ich auf Raten bewilligt bekam) ja auch noch die kleinen Auslagen hinzu (scheidungsverfahren waren alleine 300¤ Fahrtkosten vom Anwalt), die die PKH nicht übernimmt, und es kann halt, schlechtestensfalls noch böses erwachen kommen. Gott sei Dank ließ sich meine Anwältin dann wegen der Fahrtkosten auf Raten ein....aber nur die Aussage vom Anwalt (der angeblich schlechter verdient an PKH, ob es stimmt, weiß ich nicht), würde ich kein Vertrauen schenken.


Und ich bekam die PKH auf Raten bewilligt, da war ich Vollzeit, leitende noch tätig. Und sofern ich mich erinnern kann, neben rasender Paula, dürfte ich einiges mehr gehabt haben als Du.

Aber das halt wirklich nur so am Rande. Anwälten sollte man auch nicht immer blind vertrauen [addsig]

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