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11

Freitag, 29. Februar 2008, 13:04

RE: bekomm ich auch hilfe wen ich in die mietswohnung meiner eltern ziehe ?

Hallo ich wohne im Saarland .
Also Kreis St.wendel.
Nein der Preis für die Wohnung ist 350 Euro Ohne ÖL also Kalt !!!
Mh Susann genau das gleiche habe ich auch gehört das ich nur Nebenkosten bekomme!
Jo und auf dem Amt bekommste auch ned immer alles gesagt was Dir zusteht u welche anträge du alles stellen kannst .Ausser Du hast Glück u hast ne Gute Beraterin.
Und das Glück hat man ja nicht immer.
Deswegen wollte ich ja vorab bissel Tipps ,Anregungen ,Ratschläge mir bei Euch einholen.

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Gast

unregistriert

12

Freitag, 29. Februar 2008, 15:11

RE: bekomm ich auch hilfe wen ich in die mietswohnung meiner eltern ziehe ?

Hallo

So nun aber,zum einen fand ich es richtig lustig,das es kein Mietspiegel für Sankt Wendel gibt.Aber wie auch immer,es geht auch so,laut aussage eines Freundes,würde die Kaltmiete genau in den rahmen gehören,somit dürfte diese kein Problem werden,
zum anderen,hab ich mal ein anderen schlauen Mensch gefragt,
da es hier ja dann um den Aufenhalt im Haus deines Vaters geht.
Also fassen ich das mal zusammen.

Sollte dein Vater selber nur 700 Euro haben,wäre diese grade die Grunsicherung für ihn selber,da durch die Rente,zudem gehe ich mal davon aus,das das Haus nicht abgezahlt ist??Und damit wird dir das Amt auch die Miete zahlen müßen,da er sonst selber in ein Notlage kommen würde.(Mutwilligesarm machen,geht zum Glück noch nicht in Deutschland)
Und das Haus nicht mehr tragen könnte.
Zudem ist deinem Vater klar,wenn er auf eingen bedarf geht,
das es nicht so einfach werden wird,den jetzigen Mieter raus zubekommen,
Kündigungschutzklage,wenn der Mieter nicht ausziehen mag.
Das mal vorweg.Und das kann sich über Monate hinziehen.

So zum anderen müßte du ein Antrag stellen,
im dem fall sagen meine Kollegen,ist es vielleicht nicht einfacher ein andere Wohnung zu suchen und diese zubeziehen?
Ich weiß ,es wäre um einiges einfacher aber,das solltes du selber wissen.
Vom Amt her,dürfte es kein Problem werden.

Mfg
VfK<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: VfK2008, 29.02.2008, 03:14 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

13

Freitag, 29. Februar 2008, 21:21

RE: bekomm ich auch hilfe wen ich in die mietswohnung meiner eltern ziehe ?

Zitat von »Susann39«

Hallo,
ich war in genau der gleichen Situation. Ich hatte mich vorher erkundigt und man sagte mir in Bayern, dass das egal ist, ob die Mietwohnung im Haus meiner Eltern sei oder woanders. Dann bin ich in die Wohnung meiner Eltern gezogen (von Bayern nach Hessen) und siehe da: ich habe NICHTS bekommen (ausser den Nebenkosten).


Hallo Susann,

hattest Du Dir denn vorher nicht die Erlaubnis noch bei dem zuständigen Amt in Hessen eingeholt?

Vor Unterschrift eines Mietvertrages (egal mit wem als Vermieter), muß die Erlaubnis des Amtes, welches dann für Dich aufkommt, eingeholt werden.

@Alischa
schrieb ich Dir oben schon. Unbedingt vor unterschreiben eines Mietvertrages (egal ob mit Vater oder Hernn Mustermann) die Erlaubnis und Genehmigung einholen. Ansonsten könnte es Dir wie Susann ergehen.


Zitat von »Vfk2008«


,zum einen fand ich es richtig lustig,das es kein Mietspiegel für Sankt Wendel gibt.


Wieso?
Selbst dieser Mietspiegel besagt nicht zwingend die tatsächliche Höhe der Wohnkosten, die das Amt tatsächlich übernimmt.

Daher hilft hier, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, nur die Nachfrage beim zuständigen Amt.

Die Werte, die Du meinst, sind zwar Richtwerte, aber örtlich liegen sie oft doch noch anders.
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