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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Clarissa1975

Anfänger

Beiträge:

11

Mittwoch, 20. Februar 2008, 18:19

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Sorry Vfk2088 jetzt muss ich mich wirklich entschuldigen ... jetzt hab ich es erst verstanden mit dem Rachefeldzug ;-) ... naja manchmal ist die Leitung ein bischen kurz :-D (war schon ganz geschockt, dass ich geschrieben haben soll, dass mein Ex sich kümmern will und ich es als Rachefeldzug auslege)

Aber wenn ich mich recht erinnere, bezog sich dieser besagte "Rachefeldzug" eines anderen Mitgliedes weniger darauf, dass er sein Kind sehen bzw. sich kümmern wollte, sondern eher darauf, dass er sowas wie eine öffentliche "Schlammschlacht" gegenüber dem anderen Elternteil betrieben hat.

LG
Clarissa
[addsig]

Gast

unregistriert

12

Mittwoch, 20. Februar 2008, 19:27

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Naja man sollte halt erwachsen werden,ich habs auch geschafft:-)

Und solche sachen aus dem Internet lassen...

Was schlammschalchten angeht...

Damit ist niemanden geholfen,ausser dem der meint im recht zu sein.


Mfg
VfK[addsig]

Clarissa1975

Anfänger

Beiträge:

13

Mittwoch, 20. Februar 2008, 19:34

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Naja selbst demjenigen nicht, er schadet sich ja im Grunde genommen selbst damit! Aber das Thema ist ja durch. Gott sei Dank![addsig]

bärlin

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

14

Donnerstag, 21. Februar 2008, 12:07

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

hi,
viele konkrete ratschläge hast du ja noch nicht bekommen...; ist aber auch nicht verwunderlich, denn du kannst sogut wie garnichts tun. rechtlich gesehen wird zwar formuliert: "die eltern haben das recht und die pflicht sich um ihre kinder zu kümmern"- allerdings- auch mit umgangs"titel" kannst du seine verpflichtung nicht erzwingen. du kannst eine vermittlung im umgangsverfahren nach §52a FGG beim familiengericht beantragen. dann wird richterlich eine umganszeit festgelegt, wenn er sich nicht an diese hält, kann man ihn sanktionieren. du kannst dein kind mit polizei zu ihm bringen lassen- aber wer macht sowas schon ? das wäre ja mehr als schädlich. als aller erstes würde ich aber eine jugendamtsmitarbeiterin bitten, ihn an seine pflichten zu erinnern. bei mir hat das geholfen, jedenfalls zu einem gewissen teil.

lg[addsig]

Goldauge

Anfänger

Beiträge:

15

Montag, 10. März 2008, 00:07

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Hi,

ich fürchte, Du hast letztendlich nicht allzuviel Einfluss auf die Häufigkeit des Umgangs. Mehr als anbieten kannst Du es nicht, du kannst nur versuchen, für Deinen Sohn dazusein und es ihm zu erleichtern.

lg Goldauge[addsig]

moro-orange

Anfänger

Beiträge:

16

Donnerstag, 13. März 2008, 13:30

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Man VfK muss es echt schlimm erwischt haben. Mein Ex hat uns verlassen und hat jahrelang Umgang gerichtlich eingeklagt und dafür auch noch Umgangskosten erhalten. Jetzt nachdem er alles durchgesetzt hat, läßt er sich nicht blicken und erscheint nicht zum Umgang. Vielleicht solltest Du auch mal mit allem vor Gericht gehen und um Dein Umgangsrecht so richtig kämpfen. Denn so wie es aussieht, willst Du deine Kinder doch sehen.

Clarissa, lass es mit dem Umgang, wenn der KV nicht will. Man kann ihn nicht zwingen. Suche jemanden aus Deiner Familie oder Freunde, welche als männliches Vorbild für die Kinder sein könnten zb. Freunde, Bekannte oder Opa usw. Erzwungener Umgang ist für niemanden von Vorteil sondern nur stressig.
Erklär dem Kind nur, dass der KV nicht da ist. Warum behalte für dich. So ist es am besten für alle.

Grüße[addsig]

Gast

unregistriert

17

Donnerstag, 13. März 2008, 18:05

RE: unregelmäger Umgang ... und keinen Schimmer was man noch tun kann

Zitat von »moro-orange«

Man VfK muss es echt schlimm erwischt haben. Mein Ex hat uns verlassen und hat jahrelang Umgang gerichtlich eingeklagt und dafür auch noch Umgangskosten erhalten. Jetzt nachdem er alles durchgesetzt hat, läßt er sich nicht blicken und erscheint nicht zum Umgang. Vielleicht solltest Du auch mal mit allem vor Gericht gehen und um Dein Umgangsrecht so richtig kämpfen. Denn so wie es aussieht, willst Du deine Kinder doch sehen.

Clarissa, lass es mit dem Umgang, wenn der KV nicht will. Man kann ihn nicht zwingen. Suche jemanden aus Deiner Familie oder Freunde, welche als männliches Vorbild für die Kinder sein könnten zb. Freunde, Bekannte oder Opa usw. Erzwungener Umgang ist für niemanden von Vorteil sondern nur stressig.
Erklär dem Kind nur, dass der KV nicht da ist. Warum behalte für dich. So ist es am besten für alle.

Grüße


Hallo

Das mit dem Gericht läuft schon.
Alles abwarten und hoffen,was kommen mag.
Aber danke für den zuspruch.

Mfg
VfK[addsig]

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