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von mona84

Gast

unregistriert

11

Freitag, 14. März 2008, 22:37

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????

Hallo Feuervogel.....

vielleicht mutmaßt Du nur, das ich nie mit abhängigen zu tun hatte?

Und : Co Abhängigkeit. Was vermutest Du, wie viele Kinder bei abhängigen Eltern aufwachsen? Oder abhängigen allleinerziehenden Elternteilen?

Und bitte lies mein Posting ganz. Ich habe mich doch vorsichtig ausgedrückt: Beweise sammeln (und in dem Fall oben scheint keine Gefahr gegeben, da zumindest die LG Verantwortung trägt).

Abhängigkeit muß bewiesen werden, und dann auch in der Form, das sie dem Kind am Umgangswochenende schadet. Sonst keine Chance.

Und von 2 Seiten betrachtet: Viele Umgangselternteile werden doch zu wahre Monster, nach einer Trennung(wieso sonst die 98%ige unnachweisliche Quote sexuellen Mißbrauchs nach einer Trennung).

Ich will hier nicht werten, habe nur versucht einen Tipp in eine "mach nicht gleich einen Fall draus, der aus vielen (ungehaltenen aus Rache) entstehen könnte.

Nichts anderes meinte ich oben, auch wenn Du anderes rausgelesen hast.

PS: Kind der Themenstarterin ist 4, also um 2004 geboren, er verlor aber bereits in den 90ern den Führerschein, wegen Alkohol. Das wird er ihr nicht erst nach der Trennung gesagt haben, oder? Und wäre es nur ein "einmal" Vorkommen gewesen, hätter er sich den Führerschein "wieder holen können (mit MPU etc.)

Und ich glaube nicht, das man /Frau heute nicht nachfragt, beim kennenlernen, wieso kein Führerschein? [addsig]

stadionfee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: Hausfrau

12

Samstag, 15. März 2008, 08:00

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????


Du hast also davon gewußt, und Dich auf ihn/mit ihm eingelassen?

das er sen lappen verloren hatte war als er von ner party kam und seinen PKW der zu hause war umgeparkt hat dooferweise kamen die Ordnungshüter just in moment vorbei!!!

Die sache mit dem Alkoholproblem kam erst während unserer beziehung Beziehung!

Und als ich bemerkte das die kleine unterwegs ist waren wir bereits getrennt! und ganz extrem wurde es auch erst 2006 mit dem Alkohol so das er auch einen Suizidversuch unternommen hat und dann erst mal in der "Geschlossenen" war.
bis jetzt war er immer nüchtern wennn er sie abgeholt hat.... aber wenn er sie jetzt nicht mehr selber abholt...... wer gibt mir da die Gewissheit das er nüchtern ist!

Was seine LG angeht: Sie ist nicht der Vater!! und meine Tochter mag sie auch nicht!
Er muß doch endlich mal zeigen das er wenn auch nur für 8 std.
Verantwortung übernehmen kann und dies nicht auf dritte
abwälzen! Ich soll doch Vertrauen zu ihm Bekommen in der Hinsicht das ich mir keine Gedanken machen muß wenn die Kleine bei ihm ist. Aber wie soll ich das ! wenn er noch nicht einmal n der Lage ist, sie persönlich abzuholen!

Schade das es keinen "elternführerschein gibt" er würde glatt durchfallen!

Sorry wenn ich so über ihn rede aber ihr kennt ihn nicht! er hat noch 2 andere kinder da zeigt er auch keine Verantwortung hat noch nicht einmal Kontakt zu ihnen. Will er auch nicht! und zahlen tut er für Keinen!

Soviel zu seiner Verantwortung als Vater :roll: [addsig]

stadionfee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: Hausfrau

13

Samstag, 15. März 2008, 08:05

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????

hallo feuer vogel!

du hast es ziemlich genau getroffen!!!!!

Fast genau so war es bei uns! erst war er nur ein Party / gelegenheitstrinker doch immer öfter wurden auch Flaschen(weinbrand hauptsächlich) zu Hause vernichtet und dann nciht nur ein Glas sondern direkt die ganze Flasche an einem Tag später auch noch mehr!

Na ja ! das ist vergangenheit!

ich will halt nur sichergehen das er nüchtern ist wenn die kleine bei ihm ist! das ist doch meion gutes recht! ob seine LG da ist oder Nicht!

Meine Tochter hat ja auch das recht mit nem nicht alkoholisierten Vater zusammenzusein!

Und deswegen sehe ich nicht ein Dieser Frau welche ich noch nicht mal richtig kenne meine Tochter mitzugeben!
[addsig]

Gast

unregistriert

14

Samstag, 15. März 2008, 08:43

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????

Morgern

Stop mal...

Und deswegen sehe ich nicht ein Dieser Frau welche ich noch nicht mal richtig kenne meine Tochter mitzugeben!

Hast du oben nicht geschrieben,sie hat sie schon zwei mal Abgeholt,



Und als ich bemerkte das die kleine unterwegs ist waren wir bereits getrennt! und ganz extrem wurde es auch erst 2006 mit dem Alkohol so das er auch einen Suizidversuch unternommen hat und dann erst mal in der "Geschlossenen" war.
bis jetzt war er immer nüchtern wennn er sie abgeholt hat.... aber wenn er sie jetzt nicht mehr selber abholt...... wer gibt mir da die Gewissheit das er nüchtern ist!

Hierzu mal eins,Suizid kommt nicht voin ungefair,wieso und welche Gründe er dafür hatte,
wirst du bestimmt wissen,oder auch nicht aber ohne wirklichen Grund kommt niemand in die Geschlossene,und ist heute wohl wieder normal,oder gabs danach noch mal was in der hinsicht,mal davon abgesehen,das du ja dieses alles ja wußtes,und er anscheind sein Kind vorher immer geholt hat,da wie du auch geschrieben hast nie nach Alk gerochen hat.
wenn du solche bedenken hast,waren sorry zwei mal schon zuviel.

Fast genau so war es bei uns! erst war er nur ein Party / gelegenheitstrinker doch immer öfter wurden auch Flaschen(weinbrand hauptsächlich) zu Hause vernichtet und dann nciht nur ein Glas sondern direkt die ganze Flasche an einem Tag später auch noch mehr!.

Dazu kann und werde ich nichts schreiben können,da ich nicht weiß aus welchem Grunde er trinkt,das recht steht auch niemand zu,ausser er würde sich selber dazu äussern.
Wie du ja selber geschrieben hast, Na ja ! das ist vergangenheit!



Ich will halt nur sichergehen das er nüchtern ist wenn die kleine bei ihm ist! das ist doch meion gutes recht! ob seine LG da ist oder Nicht!
Meine Tochter hat ja auch das recht mit nem nicht alkoholisierten Vater zusammenzusein!

Stimmt das ist dein gutes recht,und wenn du slche bedenken hast,überprüfe es halt ,
aber das kannst du alleine,durch das abholen und wieder bringen nicht,
wenn er wirklich Alki ist,kennt er mittel und wege das es niemand merkt beim Abhohlen und Bringen,solltes vielleich mal zwischen durch,in unregeläßigen abständen dort mal hin fahren.


Was seine LG angeht: Sie ist nicht der Vater!! und meine Tochter mag sie auch nicht!
Er muß doch endlich mal zeigen das er wenn auch nur für 8 std.
Verantwortung übernehmen kann und dies nicht auf dritte
abwälzen! Ich soll doch Vertrauen zu ihm Bekommen in der Hinsicht das ich mir keine Gedanken machen muß wenn die Kleine bei ihm ist. Aber wie soll ich das ! wenn er noch nicht einmal n der Lage ist, sie persönlich abzuholen!

Und meine Tochter mag sie auch nicht!???
Ok aber wie lange ist die LG schon mit deinem EX zusammen?
Hier frage ich mich selber,liegte es an der LG oder an dem das, sorry
ist meine meinung,du ein problem hast,,das du sie nicht kennst????
Oder sie dich auch nicht kennelernen anscheind will?
In der hinsich bitte ich dich,lass deine Emotion und Gefühle da aus dem Spiel,
wenn deine Kleine irgend wann den Vater und auch die Ex nicht mehr will,
soll sie das selber entscheiden,nur bis dahin solltes du es fördern,
das der Umgang ohne problem läuft.
Und nicht irgend welche negativen äusserungen treffen,die gegen den Vater im bei sein deines Kindes ist.



das er sen lappen verloren hatte war als er von ner party kam und seinen PKW der zu hause war umgeparkt hat dooferweise kamen die Ordnungshüter just in moment vorbei!!!


Und wech ist wech,das kannst eh nicht mehr ändern,
aber auch wenn der Schein wegen Alk wech ist,
das darf man heute nicht als Grund nennen,warum und wieso er sie nicht abholt,
das hat er ja anscheind bis auf zweimal immer gemacht.


Sorry wenn ich so über ihn rede aber ihr kennt ihn nicht! er hat noch 2 andere kinder da zeigt er auch keine Verantwortung hat noch nicht einmal Kontakt zu ihnen. Will er auch nicht! und zahlen tut er für Keinen!


Und bei dem Text krieg ich ne Wut,mag sein das er noch zwei Kinder hat,
und sich nicht drum kümmert.Aber er kümmert sich doch anscheind um dein Kind,
also was soll diese äusserung????
Sorry aus meiner Sich gehört das hier nicht rein,hier waren ein paar fragen gestellten worden,ob du es mußt das sein LG dein Kind abholen darf.
Und ob du Prüfen kannst,ob er trinkt oder nicht.
Aber der letzte Text geht endschieden hier zu weit,
die beweg gründe warum er sich um die beiden anderen Kinder nicht kümmert,
kann hier sicher niemand nachvollziehen,und ich auch nicht verstehen.
Aber das hat nichts auch rein garnichts mit dir und deiner Tochter zutun.


Ich will hier nichts schön Reden,aber niemand kennt deine wirkliche Geschichte,
und es gehören auch immer zwei zudem Kapitel.
Die sich dazu äussern müßten,aber nicht im Internet.

Regelt das ausserhalb mit euch selber,und wenn du solche bedenken hast,
bringe wie es andere hier schon geschrieben haben,die kleine selber zu ihm.
Da hättes du die möglichkeit,zu sehen was angeht.

Nur eins,wäre es so das er nicht Trinkt und du ihm unrecht antust.
Hättes du irgend wann ein sehr großes Problem,wenn er Spitz bekommt
das du ihm das Unterstellt hast.

Nennt sich störung des Umgangs.

Aber da ich hier eh wieder ein aufn Deckel bekomme,
wenn ich mit Gesetze anfange,kannst dir das selber das nach Lesen.

http://www.vaeterfuerkinder.de/index.html


Mfg
VfK



<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: VfK2008, 14.03.2008, 21:00 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

stadionfee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Düsseldorf

Beruf: Hausfrau

15

Samstag, 15. März 2008, 11:58

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????

VFK!
sicher du kennst die ganze Geschichte nicht! wäre auch zu lang um diese hier zu erzählen!

Auch die sache mit den Gesetzen kenne ich!

Aber er hat sie zwar geholt aber sich dann nicht mit ihr beschäftigt sondern sie einfach vor ne spielzugkiste gesetzt oder vor den Fernseher und hat sich an seinen PC gesetz oder ins Bett gelegt. um sie dan abends wieder nach hause zu bringen!

Und auch das abholen war nicht so regel mäßig und fing auch erst angfang des letzten Jahres an!

Seine LG hatte er da schon!

auf jeden Fall werde ich die kleine nur an ihn herausgeben!

udn er weiß ja auch wann er seine Tochter hat die Termine stehen ja fest!
da kann man auch sehen das man ne fahrmöglichkeit hat! er brauch ja mit seiner LG nur mitfahren..........!

Wen ich die Möglichkeit hätte sie hin zu bringen würde ich das auch tuen! doch im september ist er aus Düsseldorf weggezogen nach Wuppertal! und da ich nur ALG II bezieh bin ich froh wenn ich mir die Fahrkarte für Düsseldorf leisten kann.

[addsig]

Gast

unregistriert

16

Samstag, 15. März 2008, 15:24

RE: Abholung des Kindes durch Lebensgefähtin zumutbar????

Zitat von »stadionfee«

warum er die Fahrtkosten nicht aufbringen kann weiß ich nicht! wären 4 euro pro fahrt!

was mich auch eher interressiert wie das ganze rechtlich aussieht!
:-? <!-- editby --><em>editiert von: stadionfee, 14.03.2008, 07:39 Uhr</em><!-- end editby -->


Hm.....dann frage ich mich, wieso Du diese 4 ¤ nicht aufbringen kannst. Sollte auch trotz ALG 2 Bezug möglich sein.

Wir reden hier von 8¤, und von Eurem Kind.

Also ich finde es schon verdammt traurig, was da zwischen Dir und dem Vater abgeht.

Da handelt wohl keiner von Euch beiden im Sinne des Kindes.

Sucht mal gemeinsame Mediationsgepräche auf, und findet mal einen gemeinsamen Konsens für Euer gemeinsames Kind.

Deine Haltung, die man durch einige Aussagen Deinerseits so entnehmen kann, dient nämlich auch nicht der Umgangsförderung, zu der Du als Mutter zum Wohle des Kindes verpflichtet bist.[addsig]

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