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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Freitag, 28. März 2008, 22:16

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Hallo Siggi,

ich habe diesbezüglich auch andere Erfahrungen gemacht.
Als ich direkt nach der Trennung vom E xMann sogar die Bundesländer wechselte, ging alles, ohne eine Einverständnis des Vaters.

Als die Kinder dann zu ihm zogen (bei uns ist ja alles anders als "normal", wobei, was ist schon "normal", und wer definiert das?) mußte er mein Einverständnis zum ummelden vorlegen. Aber eigentlich aus persönlich aktuellem Anlass....ich könnte mich ja Montag mal zum Einwohnermeldeamt begeben, und die große ummelden. Mehr wie: Ohne Vaters Unterschrift geht das nicht, können sie mir ja nicht entgegnen.

Es ist wirklich einfach ermessenssache der einzelnen SB.

Beispiel:
Ich beziehe ja neben meinem Job noch ergänzend ALG 2. Meine SB verlangt immer Original Auszüge und Lohnabrechnungen. Onlineauszüge akzeptiert sie nicht(was mir Probleme macht, wegen Sitz der Bank).

Die Waltraud (Pimboli) zieht ja nun hier in den gleichen Ort(ja wir ziehen sie grad um ;-), nebenher Gruß an die Helfer, die auch z.t. hier aus dem Forum kommen), hat eine SB 2 Türen weiter, und die akzeptiert auch onlineauszüge.

Und genauso ist es mit ummelden.

Gesetzlich ist es nicht okay. Würde der Vater nun der vom Amt einen an die Karre wollen.....könnte er, denn sie hat nicht korrekt gehandelt, denn: Rechtlich bedarf eine Ummeldung die Unterschrift beider.



[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

12

Samstag, 29. März 2008, 19:52

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

genau das hab ich mir gedacht, ainijha. ich wollte es nur nciht so direkt ausdrücken ...
liebe grüße siggi[addsig]

Angelita

unregistriert

13

Samstag, 29. März 2008, 22:48

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Ich habe mir da nie Gedanken drum gemacht, aber ihr habt Recht...
Ich habe unseren Sohn alleine beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und seinen Schulwechsel ohne den Vater veranlasst, nicht aus bösem Willen sondern weil es ihn gar nicht interessiert hat. Ebenso habe ich Unterschriften für Schulausflüge und Jugendherberge genauso alleine geleistet wie die Unterschrift fürs Krankenhaus.
Beim Drübernachdenken wirklich beängstigend wie einfach das alles ist....

Einen ruhigen Start in die neue Woche wünscht eine sehr nachdenkliche Angela[addsig]

ballin

Anfänger

Beiträge:

14

Sonntag, 30. März 2008, 13:03

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

hallo zusammen
gestern bin ich auf einem geburtstag gewesen und darf auch dort auf ein alleinerziehenden vater, der auch hier in meiner gemeinde wohnt. irgendwie kam es dazu das wir genau über das thema umelden geredet haben. ich erzählte ihm wie einfach es war und er war so geschockt, denn bei ihm ging es nicht so einfach. er brauchte auch die unterschrift seiner ex. mir fielen echt die worte und um so noch unverständlicher finde ich es das sowas auch in der gleichen gemeinde passieren kann. ich frage mich mit welchen recht dürfen ämter so handeln?
:-? und auch frage ich mich ob es nach gesichtskontrolle oder weiß ich was geht?.. ich bin echt geschockt darüber. wir haben dann besprochen das wir morgen zusammen dort hingehen wollen und dann mal schauen was das amt sagt.
euch einen schönen sonntag
gruß ballin[addsig]

Gast

unregistriert

15

Freitag, 4. April 2008, 20:21

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Also....ich weiß auch nicht, was mit den ämtern so los ist.
Hatte heute (wieder mal) ein paradoxes Erlebnis.

Wollte ein Ummeldeformular haben, um meine große Tochter nach mir umzumelden.
Wollte dieses blanko mitnehmen, und erklärte, da wegen GSR der Vater dies ja auch unterschreiben müsse(Tochter lebte bis Ende Februar bei ihm) , und wir aber aus berufl. Gründen nicht zusammen erscheinen könnten.

Soweit so gut.

Ich bekam das Formular, und die "Tante" vom Amt meinte dann noch: Ich solle etwas mitbringen, wo drin stünde, das wir gemeinsames Sorgerecht hätten :roll: :roll: :roll: , also die Scheidungsurkunde.

Also bei alleiniger Sorge könnte ich den Nachweis darüber ja verstehen, aber bei GSR, und Vorlage beider Unterschriften???

Irgendwie ist das alles zu hoch für mich.

Trotzdem allen ein schönes WE (ich habe noch nicht, ich darf Morgen noch mal ;-))

[addsig]

Beiträge:

16

Freitag, 4. April 2008, 20:47

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?


Ja so verrückt wie das ganze erscheint so einfach ist es aber auch, und mal angenommen ich gehe am Montag Morgen um 08.00 Uhr in einen der vielen Bürgerservice und melde meine Tochter und mich auf eine neue Adresse um, und natürlich habe ich die Vaterschaftanerkennung, Sorgerechtserklärung & Ausweiß immer dabei.

Nun könnte meine Ex mit den selben Unterlagen um 08.15 Uhr sich und Ihre Tochter ebenfalls ummmelden, und obwohl eine Eintragungvon 08.00 Uhr ersichtlich ist, kann die Dame die diese neue Eintragung vornimmt zwar Zweifel erheben aber nichts unternehmen um es zu verhindern.

Nun unterstelle ich mal meiner EX das Sie sehr schlau *g* und auch hinterlistig ist (real) und diese Ummeldung so gescheit macht, das Sie auch anschließend bei der Familienkasse das Kindergeld so ummelden kann das es mich/uns garnicht mehr erreicht.. :-?

Dieses kann auch wenn nur eine Geschichte ganz schnell Realität werden, das es ja eigentlich rechtlich gesehen kein geteiltes Sorgerecht gibt, sondern alle beide über das 100 % ige Sorgerecht verfügen.

LG[addsig]

Gast

unregistriert

17

Freitag, 4. April 2008, 21:07

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Hallo Torsten,

falls Du Dich auf mein letztes (eben ) Posting beziehst, hast Du was falsch verstanden.

Wir haben GSR, ich wollte ein blanko Formular, welches ich und Vater unterschreiben, wegen der Ummeldung.

Also beide SR berechtigten Elternteile würden unterschreiben. Wozu braucht die Dame da noch die Scheidungsurkunde?

Genau am gleichen Amt konnte ich vor 7 Jahren beide Kinder ohne sein einverständnis (ich wurde nicht mal nach SR gefragt) komplett abmelden, wegen Umzug in ein anderes BL.

Was ich sagen will, und oben auch schon erwähnte: Es gibt gesetzl. Vorschriften für die Beamten, die sie einhalten sollten/müssen, nicht immer tun (und solange kein Kläger, da kein Richter), und dann gibt es Beamte, die wollen wirklich gleich völlig unnötiges....ob sie langeweile hat, oder mal eine Scheidungsurkunde sehen will?? :lol: :roll: [addsig]

Beiträge:

18

Freitag, 4. April 2008, 21:47

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?


Hallo Bianca,

Ja stimmt hatte ich überlesen die Unterschriften sollten wirklich genügen.

LG[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

19

Freitag, 4. April 2008, 22:29

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Zitat von »alleinerziehend39«


und diese Ummeldung so gescheit macht, das Sie auch anschließend bei der Familienkasse das Kindergeld so ummelden kann das es mich/uns garnicht mehr erreicht.. :-?
LG


Ich bekam ohne jede Ummeldung und obwohl mein damals ca. 17 Jahre alter Sohn (Schüler) bei mir wohnte, eine Nachricht der Kindergeldkasse, dass das Kindergeld ab sofort an den Vater ausgezahlt würde. Ohne jede Vorwarnung und Erklärung von irgendwem. Ein längeres Telefonat und ein Schreiben meinerseits mit den gegebenen Darstellungen machte das wieder rückgängig. Ich weiß den Hintergrund bis heute nicht, fand aber interressant wie einfach es mein Ex hatte.

Ich erlebe das Amt immer wieder genau anders, ohne Vollmacht ging nie etwas und die SB bezüglich Steuerklasse zwei vergesse ich niemals, den Job hätte ich sofort kompetenter ausüben können. Und sie war länger schon ausgebildet....fragt sich nur worin ;-)[addsig]

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