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von mona84

Moni42

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71

Samstag, 26. April 2008, 10:25

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

Zitat von »alleinerziehend39«


@ Aninjha & Moni42

Ihr ergänzt euch scheinbar ganz gut in euren Ausführungen, und sicher habt Ihr beide eure Erfahrung gemacht oder seit noch dabei den einen oder anderen Konflikt zu lösen. Wenn man einmal kurz davon absieht das es eigentlich ja immer um die Kinder geht, so scheint hier eine Sache nicht wirklich Anerkennung zu finden.

Ganz oben an der Spitze dieses Geschehens steht der Gesetzgeber, und der definiert ganz klar * Das Umgangsrecht * und dieses teilt sich in zwei gleiche Verbindlichkeiten nähmlich RECHT UND PFLICHT..denn..immer öfter brechen einige Exemplare in dieser Gesellschaft aus und untergraben diese eindeutigen Vorgaben.

Merkwürdiger Weise lese und höre ich überall das Vater und Mutter ein Recht auf das Umgangsrecht haben SOLLTEN, aber zu der Pflicht von Vater und Mutter hört man so gut wie nichts, und obwohl beide Optionen ein gleichwertiger Bestandteil dieses Gesetzes sind.

LG



Ich habe nachdem es mir gelungen war eine ausgedehnte Umgangsregelung gemeinsam mit meinem EX bei einem Profi schriftlich festzuhalten, folgendes gesagt bekommen und beherzigt:
ICh soll für meinen Teil alles tun um die Umgangsregelung zu gewährleisten, sogar wenn es eben möglich ist auch bei Absagen immer Gegenangebote machen. Das betraf bei uns die geteilten Ferien und die Feiertage, wenn der Vater plötzlich verhindert war, hat er immer die andern Ferien/Feiertage angeboten bekommen. Diese nie angenommen, aber er hätte können, wenn er wollte.
Seine Umgangspflicht war seine Pflicht und ich war nicht der Wächter über diese auch nicht für die Kinder. Meinen konnte ich klar sagen, dass sie Fragen zu PapaZeiten mit diesem klären müssen. Wir hatten einen Kalender indem die Wochenenenden und so weiter ein M oder ein P erhielten zu Beginn des Jahres.

Als unser Sohn 18 war, hat der Vater die papaWE für diesen abgeschafft. Der Sohn wäre noch hingegangen, aber dem Vater war die Selbstständigkeit zu viel. Schade, so man ein Vater hätte sich gefreut, der meiner Kinder leider nicht.

Natürlich ärgerte mich das ein oder andere mal sein Verhalten, aber nicht vor den Kindern, sondern eben bei Freundin oder im stillen Kämmerchen.

Konflikte lösen kann man nur, wenn beide Seiten bereit sind, ansonsten geht es rein um Schadensbegrenzung für die Kinder.

Auf mein Umgangsrecht habe ich z. B. nicht bestanden um meine manipulierte Tochter nicht auch noch zu quälen. Gerichtstermine, Gutachter und das Verhältnis zwischen uns hätte auch von der unerfreulichen Seite her gelitten. So war ich im Hintergrund immer wieder da und es hat sich ausgezahlt.

Und es geht immer um die Kinder und nur um die Kinder und für diese bedeutet es ein Trauma, wenn Vater und Mutter egal wie der ein oder andere ist sich bekriegen!!! Und Kinder sind uns nur geliehen, wir als Eltern sind nur da um ihnen auf ihren eigenen Weg zu helfen. Gehen müssen sie diesen schon sehr früh allein natürlich mit unserer Unterstützung.
LG Moni

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 26.04.2008, 10:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Beiträge:

72

Samstag, 26. April 2008, 14:36

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

Zitat von »Moni42«



Und es geht immer um die Kinder und nur um die Kinder und für diese bedeutet es ein Trauma, wenn Vater und Mutter egal wie der ein oder andere ist sich bekriegen!!! Und Kinder sind uns nur geliehen, wir als Eltern sind nur da um ihnen auf ihren eigenen Weg zu helfen. Gehen müssen sie diesen schon sehr früh allein natürlich mit unserer Unterstützung.



Ja sicher und auch gut erklärt, nur sollte eben nicht der Verdacht aufkommen ich würde es nicht verstehen oder nicht erkennen wollen. Ich stelle mir gerade folgendes vor, ich höre immer öfter wie in der Nachbarschaft ein Kind von Vater/Mutter geschlagen wird und die Schreie des Kindes sind nicht zu überhören. :-?

Ich habe nun 2 Möglichkeiten:

Ich rufe die Polizei oder aber ich ignoriere es, die Polizei aber könnte den Vorgang protokollieren und manchmal eben setzt sich eine Maschinerie in Bewegung die dem Wahnsinn ein Ende setzt. Es gibt immer wieder solche Fälle die unentdeckt bleiben weil sehr viele Menschen heute einfach weg schauen/hören.

Meine Erlebnisse werden nicht unentdeckt bleiben und jeder sollte früher oder später für sein Fehlverhalten gerade stehen. Wie die kleine nun die Welt in 5 Jahren sieht kann ich nicht sagen, aber das Trauma das sie schon lange lebt muss sie selber verarbeiten, ich kann natürlich unterstützen aber eben nicht wirklich helfen.

LG

[addsig]

Anna

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73

Samstag, 26. April 2008, 15:02

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

@all,

Zitat von »alleinerziehend39«

Zitat von »Moni42«



Ja, es gibt so manche Ausnahme oder evt. auch öfters.....aber jede Familie wo es nicht klappt ist eben eine zu viel :-(



Ohne Worte...!!


Tja, wo Moni recht hat...


@Thorsten,

Zitat von »alleinerziehend39«

@ Glückspilz

Was alleinerziehend39 angeht, bin ich der Meinung, dass irgendwann mal der Umgang gewährt werden sollte, wenn die Mutter bewiesen hat, dass es ihr ernst ist mit ihrer Tochter, und dann ganz langsam.

Ohne nun hier Pluspunkte verteilen zu müssen, aber du machst Dir schon ein wenig die Mühe deine Ansicht etwas neutraler zu formulieren, und genau darum geht es beide Seiten ein wenig verstehen zu können.


Ich respektiere die Meinung von Glückspilz. Aber neutral ist ihre Meinung nicht. Das dir gefällige Statement wird auch nicht dadurch objektiver, dass du ein Verständnis für beide Seiten darin siehst. Im Umkehrschluß bedeutet dies doch, dass die von Moni angeführten Möglichkeiten in deinen Augen dieses Verständnis vermissen lassen - so zu sagen durch die Hintertür... Etwas direkter: "Ohne nun..." ist dreist manipulativ.
Solltest du tatsächlich mit deiner Tocher in gleicher Art und Weise reden oder "versuchen" sie vom Umgang mit der Mutter zu "überzeugen", dann gehört dir meiner Meinung nach die Beistandsschaft von Amts wegen vor die Nase gesetzt.


Zitat von »alleinerziehend39«

@ Aninjha & Moni42

Ihr ergänzt euch scheinbar ganz gut in euren Ausführungen, ... Wenn man einmal kurz davon absieht das es eigentlich ja immer um die Kinder geht, so scheint hier eine Sache nicht wirklich Anerkennung zu finden.


Es ist schlicht unverschämt mangelndes Verständnis zu unterstellen, nur weil die Aussagen nicht schmecken...

Zitat von »alleinerziehend39«


Ganz oben an der Spitze dieses Geschehens steht der Gesetzgeber, und der definiert ganz klar * Das Umgangsrecht * und dieses teilt sich in zwei gleiche Verbindlichkeiten nähmlich RECHT UND PFLICHT..denn..immer öfter brechen einige Exemplare in dieser Gesellschaft aus und untergraben diese eindeutigen Vorgaben.

Merkwürdiger Weise lese und höre ich überall das Vater und Mutter ein Recht auf das Umgangsrecht haben SOLLTEN, aber zu der Pflicht von Vater und Mutter hört man so gut wie nichts, und obwohl beide Optionen ein gleichwertiger Bestandteil dieses Gesetzes sind.

LG



In diesem Punkt gebe ich dir grundsätzlich Recht.
Nur: wenn der umgangsberechtigte Elternteil sich nicht so benimmt, wie es der andere Elternteil möchte, ist dies kein Grund das alleinige Sorgerecht zu beanspruchen. Die Hürden dafür sind hoch. Gewaltverbrechen, auch dem Kind gegenüber, Drogenmißbrauch oder sehr schwere psychische Erkrankungen könnten, sofern du genügend Beweise hast, ein Grund sein.

Bei allen anderen Gründen, hast du den Umgang neutral zu fördern. Moni hat dafür sehr gute Beispiele genannt.

Ob ich es richtig finde, dass umgangsberechtige Elternteile ihrer Pflicht dieses Recht zu nutzten nicht nachkommen müssen, steht auf einem anderen Blatt.

Schönes Wochenende
Anna[addsig]

Beiträge:

74

Sonntag, 27. April 2008, 12:02

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!


@ Anna

Vielen lieben Dank für deine Darstellung der Dinge, und auch das du mir die Gelegenheit gegeben hast deine letzte Antwort in 2 verschiedenen Ausführungen lesen zu dürfen :-?

Sollte nun nicht unter deinem letzten Beitrag stehen..

editiert von Anna, ..........

Ja da das ja nu nicht so ist und du auch nicht als Mod dargestellt wirst, so wirft das dennoch einige Fragen auf.

LG[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2019

75

Sonntag, 27. April 2008, 19:26

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

@alleinerziehend39:

Tja, ich kann immer nur neutral raten oder Tipps geben. Sollte die Situation gefährlich für ein Kind sein, erkennt das ein begleitender Profi sofort. Allerdings erkennt er auch, wenn die Gefährlichkeit von einem Elternteil produziert wird.

Eine Getrennten Eltern-Situation mit Kindermisshandlungen in fremden Familien zu vergleichen........ dass ist schwierig.

Ich sage auch, dass die Aktionen von egoistischen Elternteilen und ihre Auswirkungen Kindesmisshandlungen gleichkommen, nur werden diese so nicht verfolgt und bestraft. Außerdem sind diese auch sehr schwer beweisbar, da einige Aktionen auch von verletzten Expartner produziert werden.

Deine ganz eigene Sitaution kann ich, wie ich auch schon betonte nicht beurteilen, sondern schreibe allgemeine Tipps zu den Infos oder Fragen von dir. Und was du davon annimmst oder nicht, da habe ich eh keinen Einfluss drauf.

Nur nach irgendjemanden Mundes werde ich hier sicher niemals schreiben, sondern immer nur aus der Sicht der Kinder für die Kinder, die unser kostbarstes Gut sein sollten und die niemals als "Waffen" gegen wen auch immer eingesetzt werden dürfen aus welchem Grunde auch immer.

nette Grüe
Moni<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 27.04.2008, 19:37 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Anna

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76

Sonntag, 27. April 2008, 20:34

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

@Thorsten

Zitat von »alleinerziehend39«


@ Anna

Vielen lieben Dank für deine Darstellung der Dinge, und auch das du mir die Gelegenheit gegeben hast deine letzte Antwort in 2 verschiedenen Ausführungen lesen zu dürfen :-?


Sollte in meiner Antwort, die sich ausschließlich auf den zitierten Beitrag bezieht, tatsächlich zwei verschiedene Ausführungen zu ein und der selben Frage geschrieben sein, bitte ich dich mir diese zu zeigen. Danke.

Zitat von »alleinerziehend39«


Sollte nun nicht unter deinem letzten Beitrag stehen..

editiert von Anna, ..........


Aus Wikipedia:
"Eine Suggestivfrage ist eine Frageform, bei der der Befragte durch die Art und Weise der Fragestellung beeinflusst wird, eine Antwort mit vorbestimmtem Aussageinhalt zu geben, die der Fragesteller erwartet. Die Art und Weise der Frage hat den Zweck, auf das Denken, Fühlen, Wollen oder Handeln einer Person einzuwirken und den Befragten von einer rational bestimmten Antwort abzuhalten.
Wer diese Frageform anwendet, stellt keine wirkliche Frage, sondern beabsichtigt, seine Idee, Sicht oder Meinung einer anderen Person zu suggerieren, um beeinflussend zu wirken."

Thorsten, würdest du bitte mir gegenüber keine suggestiven Äußerungen mehr machen. Danke. Ich bin sehr wohl in der Lage auf evtl. Fehler meinerseits angemessen zu reagieren.

Zitat von »alleinerziehend39«


Ja da das ja nu nicht so ist und du auch nicht als Mod dargestellt wirst, so wirft das dennoch einige Fragen auf.

LG


Wenn das ein Provokationsversuch sein soll, dann ist er mißlungen.

Sollte ein Mod der Meinung sein, mir die gelbe Karte zeigen zu müssen, werde ich mich selbstverständlich danach richten.

"manipulieren
(steuern) [v] bearbeiten, betrügen, einwickeln, falsch wiedergeben, gezielt lenken, indoktrinieren, korrumpieren, suggerieren, ungenau wiedergeben, verdrehen, verfälschen, verführen, verhetzen, verkehren..."
(http://synonyme.dict2.de/deutsch/manipulieren.html)



@all,
Ich würde Monis Beitrag jederzeit mitunterschreiben.

viele Grüße
Anna
[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

77

Montag, 28. April 2008, 07:12

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

Hi Anna, ich verstehe Thorsten so: er meint, dass du deinen Beitrag editiert hast und er beide Versionen gesehen bzw. gelesen hat. Und wundert sich darüber, dass das editiert von Anna mit Zeitangabe fehlt.

LG Moni


<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 28.04.2008, 07:13 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

78

Montag, 28. April 2008, 07:37

RE: Nun ist es bald so weit--Umgangsrecht verweigern & Alleiniges Sorgerrecht erstreiten !!

Hi Moni,

Zitat von »Moni42«

Hi Anna, ich verstehe Thorsten so: er meint, dass du deinen Beitrag editiert hast und er beide Versionen gesehen bzw. gelesen hat. Und wundert sich darüber, dass das editiert von Anna mit Zeitangabe fehlt.

LG Moni


<!-- editby --><em>editiert von: Moni42, 28.04.2008, 07:13 Uhr</em><!-- end editby -->


Ich habe innerhalb dieses Threads incl. dieser Antwort insgesamt drei Beiträge geschrieben, davon wurde keiner editiert.

Eine PN für dich.

Noch einen schönen Tag
Anna[addsig]

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