RE: Wie kündige ich der Arge?
Ach ja. Ich hab hier noch was. Das habe ich irgendwo mal gefunden.
"Familienversicherung - Voraussetzungen für die Stieffamilie
Das Kind kann in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Stiefelternteil, der mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat, beitragsfrei mitversichert werden. Dies ist unter anderem dann möglich, wenn der Stiefelternteil das Kind überwiegend unterhält.
Eine beitragsfreie Familienversicherung des Stiefkindes beim leiblichen Elternteil ist dann ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind zusammenlebende Stiefelternteil kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Darüber hinaus muss das Gesamteinkommen regelmäßig höher sein als das des leiblichen Elternteils.
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
Familienversichert sind die Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die der Beitragszahler überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Voraussetzungen:
Die Familienangehörigen
haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse/Pflegekasse,
sind nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit,
sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig,
haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das eine bestimmte Grenze überschreitet; diese beträgt im Jahr 2008 für geringfügig Beschäftigte 400 Euro, für alle anderen 345 Euro monatlich.
Kinder sind grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert."
Vielleicht hilft das.
Quelle ist mir momentan unbekannt.
Glückspilz[addsig]