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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

51

Donnerstag, 5. Juni 2008, 10:35

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Also selbst wenn man es anders liest,......nämlich mit 22.900 die eine Ornungswidrigkeit begangen haben sollen (!!!).......ist das auch gegen die Mio. Menschen noch verschwindend gering....

Und hier steht leider nicht in wievielen Fällen die ARGE es verschlampt hat bzw. falsch berechnet......da ist wohl der "offene Brief" (siehe Link) besser aufgestellt.....denn da steht auch das die ARGE vieles einfach versäumt hat und deswegen viele zuviel bekamen...

Ein Laie, der sich nicht auskennt, kann wohl kaum beurteilen ob die Berechnugn nun richtig ist...und laut Richter muss er das auch nicht können![addsig]

Gast

unregistriert

52

Donnerstag, 5. Juni 2008, 10:37

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Zitat von »Aninjha«




Die Bundesagebtur für Arbeit spricht von 6% der ALG2 Bezieher.....und bei 3,2 Millionen macht das für mich eine Menge mehr, als 4200 ......



Woher nimmst Du die 6 % ?

Wo dein Posting doch selbst beinhaltet:

In fast 60.000 Fällen, also weniger als drei Prozent aller ALG-II-Bezieher,<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Jenny1978, 04.06.2008, 22:37 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

53

Donnerstag, 5. Juni 2008, 11:13

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Zitat von »Jenny1978«


Öhm Du schreibst es doch gerade selbst in deinem Zitat....

Der letzte Satz ist gemeint....4200 wurden die Leistungen gestrichen.....da sie zu unrecht bezogen wurden....was verstehst Du jetzt nicht?


4200 wurden komplett aus den Leistungen gestrichen, aber viele Millionen wurden zu Unrecht bezahlt. Viele also, die zu viele Leistungen erhalten haben. 4200 wurden komplett aus dem Bezug genommen, viele tausende andere wurden gekürzt.[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

54

Donnerstag, 5. Juni 2008, 11:27

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo,

erstmal, die Auszüge und Verlinkungen hier weisen auf alte Daten aus dem Jahr 2005 und 2006 hin. Mittlerweile hat sich da gewiss einiges geändert!!! Doch auch die "verschwindend" geringe Zahl von 3 % ist eigentlich nicht zu entschuldigen.
Wer hat aktuelle Daten anzubieten? Bitte dann in einem neuen Posting starten, denn dies hat nichts mehr mit dem Ursprungsposting zu tun!

@jenny
..der offene Brief kommt von einer Erwerbsloseninitiative, ist also ebenso "parteiisch" wie die Aussagen von Frau Dr. Knobel-Ulrich und bezieht sich auch nur auf die Ergebnisse der Jahre 2005 und 2006.

Zitat

Aber ICH entscheide nunmal wann diese Zeit ist und kein Amt hat mir zu sagen nach 1 Jahr ist es soweit..udn auch kein Steuerzahler....
...doch, solange Du auf Staatskosten leben willst!!!

Zitat

Thomas nach meiner Meinung bist Du angreifend und kannst dir deine Meinungen zu diesem Thema sparen solange Du keine Vernünftigen Antworten und Ausführungen zu deiner Meinung abgibst!

Zitat

Also bitte, wenn doch darf jeder seine Meinung zu jedem Post sagen...Gleiches Recht für ALLE!


Ein Widerspruch in sich, oder?


Zum Thema Moderatoren, auch diese haben eine eigene Meinung und werden die auch weiterhin kundtun, sorry, wer hier postet muss auch mit Kritik leben können, ebenso gibts bei vielen Themen uneingeschränkte Übereinstimmung. Gerade zum Thema ALG 2 gibts nunmal unterschiedliche Sichtweisen 8-) und weder aninjha noch ich sind, trotz unserer manchmal ziemlich nervigen privaten Erfahrungen mit den "lieben" Ämtern, als ALG 2 Gegner bekannt. Auch wird es hier keine "moralische Unterstützung" in Bezug auf Sozialbetrug seitens der Moderatoren geben, und darauf laufen solche Postings nunmal hinaus.

Liebe Grüße
Waltraud
;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

bsmaster

Senior Mitglied

Beiträge: 18

Danksagungen: 60

Wohnort: Braunschweig

55

Donnerstag, 5. Juni 2008, 13:35

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Zitat von »Jenny1978«


...
Aber ICH entscheide nunmal wann diese Zeit ist und kein Amt hat mir zu sagen nach 1 Jahr ist es soweit..udn auch kein Steuerzahler....
...
Thomas nach meiner Meinung bist Du angreifend und kannst dir deine Meinungen zu diesem Thema sparen solange Du keine Vernünftigen Antworten und Ausführungen zu deiner Meinung abgibst!
...

Nochmals, kurz und knapp:
Beziehungen auf Probe, finanziert von der Allgemenihait, sind einfach Blödsinn und widersprechen meinem unverdorbenen Rechtsempfinden. Menschen, die so etwas vehement einfordern und verteidigen, gestehen damit ihre eigene Unzulänglichkeiten ein (Beziehungsfähigkeit) und/oder sind wirklich einfach nur Sozialschmarotzer.
Mir scheint, meine liebe Jenny, Du gehörst auch dazu.[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

56

Donnerstag, 5. Juni 2008, 14:15

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Zitat von »bsmaster«


Beziehungen auf Probe, finanziert von der Allgemenihait, sind einfach Blödsinn und widersprechen meinem unverdorbenen Rechtsempfinden. Menschen, die so etwas vehement einfordern und verteidigen, gestehen damit ihre eigene Unzulänglichkeiten ein (Beziehungsfähigkeit) und/oder sind wirklich einfach nur Sozialschmarotzer.
.


Lieber Thomas, dass sehe ich anders:
ich glaube, dass der Grund bei den Menschen oder zumindest bei einigen von ihnen darinnen zu suchen ist, dass sie gern die Chance auf eine Partnerschaft mit allen Konsequenzen hätten. Aber ohne Sicherung für eine gewisse Zeit, werden sie diese Chance nicht ergreifen können. Denn Abhängigkeit finanzieller Art und evt. sogar der sofortige Sturz ins finanzielle Not ist in vielen Fällen die Selbsttötung der jungen Partnerschaft, welche ja noch keine Wurzeln hat.
Gibt es eine Testphase können sich Wurzeln bilden und man weiß, dass man dafür z.B. ein Jahr Zeit hat. Und kann dann in einer gefestigten Partnerschaft mit der Knappheit umgehen.
Ich rede bzw. schreibe nicht von den extra Abzockern.

Nur als Info: ich habe noch keine Sozialleistungen erhalten, sondern nur geleistet. Und ich könnte Vergünstigungen für Schwerbehinderte erhalten, verzichte aber darauf aufgrund persönlicher Arbeitssituation. Denke diese Zahlen, der sich nicht meldenen Berechtigten fehlen auch in so mancher Statistik und die unterstützen den Staat noch einmal ganz persönlich.

Moni[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

57

Donnerstag, 5. Juni 2008, 14:29

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

@ Jenny: Das was Du da geschrieben hast, kann ich einfach nicht so stehen lassen :

Zitat von Dir:
:Zum Beispiel könnte mein Freund richtigerweise mich mit absetzen bis zu 7650 ¤im Jahr als aussergewöhnliche Belastung oder wie man das sagt....aber meine Kinder fallen da nicht drunter"[B]"

Stimmt nicht - lies die von mir geposteten Links! Es können auch kinder abgesetzt werden , wenn man für sie weder einen Kinderfreibetrag noch Kindergeld erhält!

Entscheidend ist in dem Fall allein Obergrenze und die Opfergrenze....für die Höhe dessen was abgestzt werden kann und wenn die noch Platz für den Unterhalt für Deine kinder lässt dann ist auch das absetzbar....

Erst mal lesen und informieren , dann meckern... :-D


Jenny: vielleicht kannst Du mir mal erklären wie Dir Geld flöten gehen kann wenn Du doch gar keine Steuern zahltst, von denen Du was absetzen kannst??? Denn diese ganzen Dinge die Du da erwähnst kannst Du doch jetzt auch nicht absezten, oder? Behindertenfreibeträge für Kinder gibt es grundsätzlich erst aml nicht. Sondern es gibt eine stuerliche Berücksichtigung des behinderten Kindes über das 27. Lebenjahr hinaus. Zudem halt Freifahrten wenn die nötigen Buchstaben im Behindertenausweis dazu vorliegen ( übringens auch mit freier Begleitung) . Ein Behindertenfreibetrag könnte höchstens auf Dich übertragen werden oder auf den Vater des Kindes.... Da wäre es ziemlich egal ob Du mit Deinen jetzigen "Freund" verhieratet bist oder nicht ( also der Einwand ist damit völlig irrelevant) Und da Du nicht arbeitest hast Du herzlich wenig von einer Übertragung auf Dich..... Allerdings könntest Du den an Deinen Ex übertragen und der würde im Gegenzug mehr Unterhalt zahlen ! Aber huupps nee - geht ja nicht, denn das würde die Arge Dir abziehen, wenn Du und Dein Freund keine Lebensgemeinschaft seit! Wenn ihr eine wärt ,dann allerdings könnte das niemand abziehen.....

Du siehst, es gibt immer Mittel und Wege - wenn man will, sich informiert und nciht gebetsmühlenartig die alten Vorurteile herbetet!

Und auch verheiratete Eltern behinderter Kinder haben eine Menge Sonderausgaben die sie nirgends zusätzlich absetzten können. Aber eben gegenüber unverheirateten dafür weniger Geld zur Verfügung..Erzähl mir darüber bloß nichts, denn ich habe eine zu 100% behinderte Schwester und weiß was das heißt!

Reicht es Dir wirklich nicht, daß Ihr zusammen besser gestellt wärt als ein gleichviel verdienendes Ehepaar ?

LG laetitia

Ps: Irgendwie habe ich den Eindruck, Du suchst immer neue Gründe warum Du schlechter behandelt wirst als Ehepaare..... Erst war es "nur " die Steuerliche Absetzbarbeit Deiner Person - jetzt werden die Kinder und das Behinderte Kind nachgeschoben.... Da ich diese Agumente nun auch entkräftet habe - was kommt nun??


Du hast natürlich recht , wenn Du sagst , daß jeder andere Sachen absezten kann - aber ich habe Dir in meiner Beispeilrechnugn doch demonstreirt , daß man unverheiratet eben nicht schlechter gestellt ist als ein Ehepaar mit gleichem Verdienst ( sondern sogar besser)! Und nur so wird ein Schuh daraus - Du kannst doch nur zwei Paare vergleichen, die eben denselber Verdienst und dieselbe Lebnesituation haben ( aus der dann auch vegleichbare Abseztbarkeinte resultieren) und nicht ein Verheiratetes paar mit einem Einkommen von über 100.000 und ein nicht verheiratetes mit einem Einkommen von 30.000 .... Sowas wäre ja wie Äpfel mit Birnen vergleichen ! Aber das sollte eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen kalr sein und ich denke mir daß Du das eben auch weißt!




<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 05.06.2008, 17:58 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

58

Donnerstag, 5. Juni 2008, 14:30

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo.
Die Frage ist doch sicherlich hier:
Wann sind die Wurzeln gefestigt, dass die Beziehung mit finanziellen Nöten zurecht kommt?
Das Amt gibt jedem Paar hier ein Jahr.
Meine Meinung: Was Jenny aber möchte, ist ein Freifahrschein. Es kommt so rüber, als wenn sie ihr Leben lang probieren möchte und damit doppelt abkassieren möchte (Vorteil der Ehe, finanziell doppelt abgesichert, aber keine endgltige Entscheidung für die Ehe).
Das soll keine Wertung sein.
Glückspilz[addsig]

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