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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

darkbeauty

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Duisburg

Beruf: Hausfrau

1

Freitag, 6. Juni 2008, 16:55

Kind im Kindergarten muss ich Vollzeit arbeiten??

hallo,
ich hab grad den anderen Beitrag gelesen und ich hatte letztes Wochenende fast dasselbe Thema hier. Nun beharrt ein guter Bekannter von mir auf seinem Wissen, das wenn mein Sohn in den Kindergarten geht, ich Vollzeit arbeiten gehen muss, obwohl ich alleinerziehend bin. Kann mir da mal jemand eine Antwort darauf geben?? Oder Erfahrung oder Links wo ich mich weiter schlau machen kann (d.h. wenn ich das BEamtendeutsch richtig verstehe)

Soweit ich weiss ist es so, das eine alleinerziehende Mutter nur Teilzeit arbeiten gehen muss. War bei meiner Mutter früher auch so.
Kann mir die Arge vorschreiben was ich zu arbeiten habe??
Bin ich dazu verpflichtet Vollzeit arbeiten zu gehen und mein Kind von 7 bis 16 uhr in den Kindergarten zu geben??
Für schnelle antworten bin ich euch echt sehr dankbar..


:-) [addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Freitag, 6. Juni 2008, 18:38

RE: Kind im Kindergarten muss ich Vollzeit arbeiten??

Hallo dark beauty,

im Gesetz heißt es SGB 2 §10 -
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

Du hast keinen Anspruch auf Teilarbeit, Du wirst Dein Kind ja schon in einem Kiga angemeldet haben, ist der halbtags und Du kannst nachweisen, dass keine andere Betreuung möglich ist, steht einer geringeren Beschäftigung nichts im Weg, für wieviel Stunden du dich arbeitslos melden möchtest, solltest du dir vorher überlegen.
Normalerweise liegt es im Ermessen der ARGE, würde aber aus persönlicher Erfahrung sagen, meldest Du Dich für 20 oder 30 Stunden arbeitssuchend gibt es eigentlich keine Probleme.

LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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