Hi!
Soweit ich weiß mußt Du Unterhaltsvorschuß beantragen. Dir und Deinem Baby steht ja ein bestimmter Lebensunterhalt zu, den Dir das Amt zur Zeit zahlt. Ein Teil dieser Leistungen ist aber eigentlich Sache des Jugendamtes, der Unterhaltsvorschuß halt. Das Amt zahlt den Betrag zwar übergangsweise, damit Du nicht dumm da stehst, aber sie müssen sich das vom Jugendamt zurückholen.
Ich glaube auch nicht, daß Du da unbedingt drauf verzichten kannst. Ich persönlich weiß wieviel Hartz 4 ich bekomme und wenn ich nicht nebenbei arbeiten würde... ich hab keine Ahnung wie wir davon vernünftig leben sollten. Wenn ich mir vorstelle dazu würde noch der Unterhaltsvorschuß wegfallen.... *örgs* Das sind bei mir 125 Euro (für den kleinen) bzw. 168 Euro (für die große)!
Gut, Du bekommst zur Zeit ja noch das Elterngeld, von daher kommst Du vielleicht noch einigermaßen rum, aber spätestens wenn das wegfällt würde Dir nicht mehr in den Sinn kommen, auf irgendwelche Leistungen zu verzichten... Und auch wenn Dein Ex Dir jetzt sagt, "er zahlt Dir immer mal was...", also sorry, darauf würd ich mich eh nicht einlassen. Du schreibst ja selber, er lebt ebenfalls von Hartz 4 - woher soll er denn da was nehmen??? Mein Ex hat auch Hartz 4 und der ist spätestens am 15. pleite...
Also wie gesagt, soweit ich weiß MUSST Du den Antrag beim Jugendamt stellen. Klar, was die dann zahlen, wollen sie später vom Kindesvater zurückhaben, aber das ist dann eigentlich sein Problem. Er ist ja auch an Eurem Kind beteiligt. Außerdem mußt DU in erster Linie zusehen, daß DU und das BABY gut über die Runden kommen - ER steht da hintenan, ER ist für sich selber verantwortlich (eine Lektion, die ICH auch erst lernen mußte...)
Alles Gute für Dich und das kleine (was ist es denn überhaupt? ;-) )
Liebe Grüße
Conny
ja vielleicht bin ich auch noc zu blauäugig ich werde nochmal mit dem jugendamt sprechen. und werde auch uhv beantragen.
ich habe ein mädchen bekommen *grins*
[addsig]