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von mona84

moonchild88

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 21. September 2008, 23:23

unterhalsvorschuss Pflicht ?

Hallo. Ich habe ein 2Monat altes kind. Bin Alleinerziehend und lebe seid 2woche vom Amt (hartz4). der kindsvater lebt auch von hartz4. Der KIndsvater hat die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben als wir bei jugendamt waren. Wir verstehen uns noch relativ gut wir denke halt an das kind .. nur weil wir nicht mehr zusammen sind .. da wir beim Jugendamt waren haben wir gefragt bzw ich wie das ist mit dem UHVS
. ob ich den beantragen muss oder ob das einem selbst überlassen ist. denn mein ex und ich haben beschlossen das wir es so machen das er mir ab und zu mal geld gibt.
aber wir wollten halt die ämter so gut wie es geht daraus halten.
nun habe ich von der arge ein zettel bekommen wo drauf steht das noch paar dinge fehlen zB nachweis vom unterhaltsvorschuss kindergeld nachweis usw,
so ich habe alles zusammen bis auf den UHVS ... wie ist denn das...
wenn ich UHVS nicht beantragen will muss ich das dann auch nicht ?
oder muss ich das weil ich von der arge lebe ?

wenn ich UHVS beantrage wird das abgezogen von der arge sprich angerechnet oder warum will die das genau wissen ?

wenn ich kein UHVS beantrage dann zieht das amt mir nichts ab oder ?
und wenn ich nichts beantrage zieht das amt sowieso nichts ab oder ??????
also ich habe keine ahnung wie das da genau abäuft.
ich würde halt gern wissen ob ich das beantragen muss denn eigentlich will ich das nicht (auch wenn es uns zusteht vielleicht)

sorry habe das gerade bisschen kompliziert rübergebracht glaube ich,
ich hoffe ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen :-)
Lg[addsig]

PheJoMama

Anfänger

Beiträge:

2

Montag, 22. September 2008, 06:45

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

Hi!
Soweit ich weiß mußt Du Unterhaltsvorschuß beantragen. Dir und Deinem Baby steht ja ein bestimmter Lebensunterhalt zu, den Dir das Amt zur Zeit zahlt. Ein Teil dieser Leistungen ist aber eigentlich Sache des Jugendamtes, der Unterhaltsvorschuß halt. Das Amt zahlt den Betrag zwar übergangsweise, damit Du nicht dumm da stehst, aber sie müssen sich das vom Jugendamt zurückholen.

Ich glaube auch nicht, daß Du da unbedingt drauf verzichten kannst. Ich persönlich weiß wieviel Hartz 4 ich bekomme und wenn ich nicht nebenbei arbeiten würde... ich hab keine Ahnung wie wir davon vernünftig leben sollten. Wenn ich mir vorstelle dazu würde noch der Unterhaltsvorschuß wegfallen.... *örgs* Das sind bei mir 125 Euro (für den kleinen) bzw. 168 Euro (für die große)!

Gut, Du bekommst zur Zeit ja noch das Elterngeld, von daher kommst Du vielleicht noch einigermaßen rum, aber spätestens wenn das wegfällt würde Dir nicht mehr in den Sinn kommen, auf irgendwelche Leistungen zu verzichten... Und auch wenn Dein Ex Dir jetzt sagt, "er zahlt Dir immer mal was...", also sorry, darauf würd ich mich eh nicht einlassen. Du schreibst ja selber, er lebt ebenfalls von Hartz 4 - woher soll er denn da was nehmen??? Mein Ex hat auch Hartz 4 und der ist spätestens am 15. pleite...

Also wie gesagt, soweit ich weiß MUSST Du den Antrag beim Jugendamt stellen. Klar, was die dann zahlen, wollen sie später vom Kindesvater zurückhaben, aber das ist dann eigentlich sein Problem. Er ist ja auch an Eurem Kind beteiligt. Außerdem mußt DU in erster Linie zusehen, daß DU und das BABY gut über die Runden kommen - ER steht da hintenan, ER ist für sich selber verantwortlich (eine Lektion, die ICH auch erst lernen mußte...)

Alles Gute für Dich und das kleine (was ist es denn überhaupt? ;-) )
Liebe Grüße
Conny[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

3

Dienstag, 23. September 2008, 09:02

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

Hallo Moonchild,

erstmal herzlich Willkommen.

Ganz klar du musst UHVS beantragen.Du bist verpflichtet alle Leistungen die es neben ALG2 gibt auszuschöpfen.
Kindergeld und UHVS wird von deinem ALG2 abgezogen ist Einkommen.
Sollte der Kindsvater dir zwischendurch Geld geben,auch das ist Einkommen und muss der ARGE mitgeteilt werden.
Ihr könnt die Ämter nicht raushalten,die finanzieren schliesslich momentan euer Leben.

Liebe Grüße

Ute

[addsig]

moonchild88

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 28. September 2008, 01:43

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

Zitat von »PheJoMama«

Hi!
Soweit ich weiß mußt Du Unterhaltsvorschuß beantragen. Dir und Deinem Baby steht ja ein bestimmter Lebensunterhalt zu, den Dir das Amt zur Zeit zahlt. Ein Teil dieser Leistungen ist aber eigentlich Sache des Jugendamtes, der Unterhaltsvorschuß halt. Das Amt zahlt den Betrag zwar übergangsweise, damit Du nicht dumm da stehst, aber sie müssen sich das vom Jugendamt zurückholen.

Ich glaube auch nicht, daß Du da unbedingt drauf verzichten kannst. Ich persönlich weiß wieviel Hartz 4 ich bekomme und wenn ich nicht nebenbei arbeiten würde... ich hab keine Ahnung wie wir davon vernünftig leben sollten. Wenn ich mir vorstelle dazu würde noch der Unterhaltsvorschuß wegfallen.... *örgs* Das sind bei mir 125 Euro (für den kleinen) bzw. 168 Euro (für die große)!

Gut, Du bekommst zur Zeit ja noch das Elterngeld, von daher kommst Du vielleicht noch einigermaßen rum, aber spätestens wenn das wegfällt würde Dir nicht mehr in den Sinn kommen, auf irgendwelche Leistungen zu verzichten... Und auch wenn Dein Ex Dir jetzt sagt, "er zahlt Dir immer mal was...", also sorry, darauf würd ich mich eh nicht einlassen. Du schreibst ja selber, er lebt ebenfalls von Hartz 4 - woher soll er denn da was nehmen??? Mein Ex hat auch Hartz 4 und der ist spätestens am 15. pleite...

Also wie gesagt, soweit ich weiß MUSST Du den Antrag beim Jugendamt stellen. Klar, was die dann zahlen, wollen sie später vom Kindesvater zurückhaben, aber das ist dann eigentlich sein Problem. Er ist ja auch an Eurem Kind beteiligt. Außerdem mußt DU in erster Linie zusehen, daß DU und das BABY gut über die Runden kommen - ER steht da hintenan, ER ist für sich selber verantwortlich (eine Lektion, die ICH auch erst lernen mußte...)

Alles Gute für Dich und das kleine (was ist es denn überhaupt? ;-) )
Liebe Grüße
Conny

ja vielleicht bin ich auch noc zu blauäugig ich werde nochmal mit dem jugendamt sprechen. und werde auch uhv beantragen.

ich habe ein mädchen bekommen *grins*

[addsig]

moonchild88

Anfänger

Beiträge:

5

Sonntag, 28. September 2008, 01:46

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

ich finde es nett von euch das man hier nicht sofort angemacht wird.
habe das nämlich schonmal woanders gefragt und da wurde ich angemacht warum ich den staat verarschen will :-? naja das ist ne andere geschichte.
aber wie schon gesagt uhv werde ich beantrage und freue mich das ihr mir geantwortet habt :-)
vielen lieben dank
[addsig]

Freebiker2008

Anfänger

Beiträge:

6

Sonntag, 28. September 2008, 11:07

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

Hallo Moonchild88,
Wenn du Hartz IV beantragst hast, will die ARGE möglichst viel Geld sparen, das heißt du mußt beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. du bekommst dies für 72 mon. bewilligt, und die ARGE zieht es dir von deinem Regelsatz wieder ab. der Abzug liegt zwischen 125 - 204 ¤ /monatl. Dann wollen sie das eine Unterhaltsbeistandschaft unterschrieben werden soll, damit das Jugendamt möglichst viel Geld von deinem Mann einklagen kann. Diese Beistandschaft ist nicht zwingend aber die ARGE verlangt sie, in meinen Augen ist diese als Erpressung zu sehen, denn wenn du sie nicht unterschreibst bekommst du kein Geld, bzw. ein erheblichen niedrigeren Satz der regelleistung.[addsig]

PheJoMama

Anfänger

Beiträge:

7

Sonntag, 28. September 2008, 11:23

RE: unterhalsvorschuss Pflicht ?

Also das mit der Beistandschaft kann ich so nicht bestätigen.

Als ich 2001/2002 mit meiner ersten Tochter alleinerziehend war, hat mir das Jugendamt die Möglichkeit einer Beistandschaft angeboten. Ich wollte das nicht und damit war das Thema erledigt. Damals (weiß nicht wie es heute genau ist) war der Sinn dieser Beistandschaft, daß die sich wegen Unterhalt, Umgang und ähnlichem mit dem Vater auseinandersetzen, wenn man das selber aufgrund von Problemen mit dem Ex nicht auf die Reihe bekommt.

Jetzt bin ich seit ein paar Monaten wieder alleinerziehend und eine Beistandschaft wurde mir bis heute vom JA nichtmal angeboten. Ich würde sie auch wieder ablehnen, da ich keine größeren Probleme mit meinem Ex habe und wir zum Glück alles bereden können.

Vom Amt wurde mir auch nicht auferlegt, daß ich einen Beistand haben muß, mit keinem Wort wurde da was erwähnt. Und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, daß eine Beistandschaft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Aus welchem Grund? Es gibt die Regelsätze und die müssen auch so gezahlt werden. Klar wird der Unterhaltsvorschuß angerechnet, genau wie jegliches Einkommen. Aber letztendlich muß unterm Strich doch das gleiche übrig bleiben.

LG Conny[addsig]

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