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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

mamavonfiona

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Geilenkirchen

Beruf: Hausfrau

1

Sonntag, 26. Oktober 2008, 20:35

gemeinsames sorgerecht bei hartz4

hallo erst einmal..sooo ich habe da eine frage..meine familie meint mich nun zu beeinflussen zum thema sorgerecht..ich bin mit meinen freund schon über 2 jahre zusammen und ich bin nun schwanger wir leben getrennt und das soll auch erst mal soo bleiben.so wir wollen wenn das kind da ist gemeinsames sorgerecht beantragen.aber meine familie behauptet wenn wir das machen werd ich sehr viel stress bekommen mit der ARGE mir werden dadurch wohl gelder gespeert und ich zähle dann nicht mehr unter den alleinerziehenden .meine frage nun stimmt das ?und was wisst ihr darüber.könnt ihr mir helfen.freue mich auf eure beiträge

lg tamara [addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Sonntag, 26. Oktober 2008, 22:52

RE: gemeinsames sorgerecht bei hartz4

Hallo Tamara,
das Sorgerecht für ein Kind steht der Mutter zunächst erst mal lt. Gesetzes allein zu, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Ihr könnt aber die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen (Sorgeerklärung), diese Abgabe muss öffentlich beurkundet werden, geht kostenlos beim JA. Die Entscheidung kann aber, wie bei einer Sorgerechtsregelung bei Scheidung, nur durch eine gerichtliche Entscheidung rückgängig gemacht werden.
Ob ihr gemeinsames Sorgrecht habt oder nicht, hat nix mit ALG 2 Zahlungen zu tun. Alleinerziehend bist Du solange Du allein mit Kind, ohne eine weitere Person ĂĽber 18, in einer Wohnung lebst.

LG
Waltraud
;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

3

Montag, 27. Oktober 2008, 09:17

RE: gemeinsames sorgerecht bei hartz4

Hallo Tamara.
In manchen Bereichen ist es besser, wenn man das alleinige Sorgerecht hat.
Z. B. brauchst du keine Unterschrift von deinem Partner (oder Ex), wenn du dein Kind taufen lassen willst, wenn du dein Kind in einem Kindergarten oder an einer Schule anmelden willst; wenn du ein Konto für dein Kind eröffnen willst, wenn dein Kind eine OP oder nur eine Therapie braucht, wenn du dein Kind ............!
Auf der anderen Seite trägst du die alleinige Verantwortung für dein Kind. Du stehst alleine dafür gerade, wenn es Probleme und Entscheidungen gibt. Das ist auch nicht immer leicht.
Das alles hat aber NICHTS damit zu tun, ob du Gelder vom Staat bekommst oder nicht.
Dein Freund / der Vater ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr nicht zusammen lebt. Egal, ob alleine oder gemeinsam sorgeberechtigt.
Dein Freund hat auch ein Umgangsrecht. Egal, ob alleine oder gemeinsam sorgeberechtigt und ob er Unterhalt zahlt oder nicht.
Viel GlĂĽck noch,
GlĂĽckspilz.[addsig]

astrowolf007

Anfänger

Beiträge:

4

Montag, 27. Oktober 2008, 20:39

RE: gemeinsames sorgerecht bei hartz4

editiert von pimboli

...hier werden keine kommerziellen Angebote eingestellt. solltest Du was veröffentlichen wollen, wende Dich bitte per Mail an frank@alleinerziehend.net
..alle Einträge werden gelöscht, IP ist gespeichert.

Waltraud[addsig]

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