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24.05.2012
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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

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nein

2%

ja

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von mona84

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

11

Samstag, 22. November 2008, 11:07

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

@ bantam: diese Befreiung können nicht nur Menschen bzw. Frauen die wenig verdienen beantragen , sondern jeder der eben eine hohe Belastung bei den Zuazahlungen hat kann dahin kommen daß er auch bei gutem Verdienst ein Befreiung bekommt.... z.b druch chronische Erkrankungen in der Familie ( man denke nur mal an Tranplaniterte , Diabetiker oder Mehrfachfkranke....) Zu den Zuzahlung die anrechenbar sind , gehören: Medikamente , Praxisgebühr., Zuzahlungen zu Kg bzw. Physiotherapie etc. sowie in einigen Fällen die dazu notwenigen Fahrtkosten.

Bei einer Kur sind es im Übrigen 220 Euro plus 10% der fahrtkosten ( dabei aber mindestens 5 Euro höchstens aber 10 Euro) Eigenanteil! ( zumindest bei Vorsorgekuren - bei Rehas werden die Fahrtkosten übernommen - aber da wird auch der Eigenanteil gaaannnz anders berechnet)

Auch Gutverdiener haben, lieber Bantam, diese Grenze von 2% bzw. 1% bei chronischer Erkrankung. Nur die absoluten Summe sind da eben andere..... Und: es ist nicht bei allen Geringverdienern so daß man generell nur 84 Euro zahlen muss, der Satz gilt wirklich nur für hartz 4! Ansonsten wird vom Brutto aus gerechnet ( mti best. Freibeträgen) -

Auf jeder HP der KK gbit es zuzahlungsrechner..
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 11:18 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

marie.2006

Anfänger

Beiträge:

12

Samstag, 22. November 2008, 15:33

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Eine Befreiung zum Jahresanfang ist nur bei Rentnern und evtl.? ALG möglich.
Ansonsten muss man (zumindest laut meiner KK) am Jahresende bzw. Jahresbeginn die gesammelten Belege über Zuzahlungen mit einer Gehaltsbescheinigung einreichen.
Dann werden die angesprochenen Freibeträge abgezogen und bei vorliegender chronischer Krankheit - da zählt z.B. eine Schilddrüsenüber- unterfunktion dazu -
muss man nur 1 selbst tragen, den Rest erstattet die KK.

maie
[addsig]

Gast

unregistriert

13

Sonntag, 23. November 2008, 00:00

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«



Bei einer Kur sind es im Übrigen 220 Euro plus 10% der fahrtkosten ( dabei aber mindestens 5 Euro höchstens aber 10 Euro) Eigenanteil! ( zumindest bei Vorsorgekuren - bei Rehas werden die Fahrtkosten übernommen - aber da wird auch der Eigenanteil gaaannnz anders berechnet)


<!-- editby --><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 11:18 Uhr</em><!-- end editby -->


Kuren sind mit 10¤ pro Tag wie auch Krankenhausaufenthalte zu bezahlen. Aber bei ALG 2 Empfängern (da sind es max. rund 80 ¤ pro Jahr) wie auch denen, die über den 2% Satz kommenist es in Absprache mit der KK zu halten. Ich trete z.b. nächstes Jahr eine an, könnte mich vorsorglich befreien befreien lassen, oder aber halt vorlegen, und erstattet bekommen.

Was die Fahrtkosten und Gepäcktransporte angeht, gibt es da, wie ich nun zwischenzeitlich erfahren habe, ganz unterschiedliche Regelungen, innerhalb der einzelnen KK.

Also da wirklich dann einfach nachfragen.

Leistungen der KK sind nicht gleich Leistungen. Die Gesetzlichen Regelungen aber kann keine KK umgehen.[addsig]

nimmm2

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Limburg

Beruf: Hauswirtschafterin / Reinigungskraft

14

Sonntag, 23. November 2008, 09:58

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany, zu Deinem Beitrag will ich Dir uach Tips und Hilfe geben, da ich selber auch HartzIv (ALGII) bekomme) aber auch einen Job mit Festanstellung 10 stunden Woche habe. Ich weiss wenn man mit jemanden zusammen zieht wird das Geld gek&uuml;rzt oder komplett gestrichen. Und Du msut das melden.

Viel Gl&uuml;ck und alles Gute nimmm2

Gast

unregistriert

15

Sonntag, 23. November 2008, 12:43

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany.
Ich habe das ganze erst Anfang des Jahres erst hinter mir.
Ich bin mit meinem Freund zusammengezogen. Ich bekam Eheunterhalt und ALG2. Mein Lebensgefährte geht arbeiten. Und da wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist er mir zum Unterhalt verpflichtet und sein Einkommen wird mit angerechnet. Und somit bin ich aus der ALG2 raus. Da blöde war nur, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert war. Ich habe kein Einkommen, da auch mein Eheunterhalt wegfiel (verständlich!), und muß mich freiwillig selbstversichern - ca. 133 ¤ monatlich! In die Familienversicherung mit meinem Partner geht nicht, da wir nicht verheiratet sind. Meine Krankenkasse bezahlt mein Lebensgefährte nun auch für mich. Aber da du arbeiten gehst, wird das ja nicht dein Problem sein.
Glückspilz[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

16

Sonntag, 23. November 2008, 19:38

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

genau - die gestzlichen regelungen kann keine KK umgehen. Und die gesagen , daß bie Vorsorgekuren eben keine Gepäckkosten übernommen werden dürfen..Und das der Eigenanteil an den Fahrtkosten 10 % beträgt , mindestens aber 5 höchstens aber 10 Euro...

Und : auch ALG 2 Empfänger müssen erst mal 220 Euro zahlen( meist in der Kurklinik selber) wenn sie keine Befreung beantragen bzw. in der Kur noch keine vorweisen können..... Sie können sich das aber zurückerstatten lassen... Nur wenn sie eine Befreiung haben, dann müssen sie es nicht. Und es ging mir hier auch vorrangig darum, daß es eben nicht 210 Euro sind sondern 220 und der Eigenanteil an den Fahrtkosten noch dazu kommt.... Und das alles ist so feinsäuberlich gesetzlich geregelt.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 23.11.2008, 19:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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