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von mona84

stern112

Anfänger

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1

Mittwoch, 26. November 2008, 14:04

Ehegattenunterhalt

Hallo,
wer kennt sich aus mit Ehegattenunterhalt??
Ich bin geschieden und bekomme Ehegattenunterhalt.
Seit kurzem habe ich einen Freund.

Die Frage jetzt:
angenommen mein Freund und ich würden nächstes Jahr zusammen ziehen, muß mein Ex dann immer noch zahlen??
Habe darüber schon so vieles gehört. Manche meinen erst wenn ich wieder heirate oder mindestens 2 Jahre mit dem Mann zusammen wohnen würde.

Danke im vorraus.

Alex :-) [addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 26. November 2008, 14:20

RE: Ehegattenunterhalt

Hallo Alex.
Wenn du Pech hast, stellt dein Ex-Mann den Eheunterhalt ein.
Wenn du mit deinem Freund in einem eheähnlichen Verhältnis lebst, braucht dein Ex-Mann dich nicht mehr unterhalten.
Ich bin gerade Anfang diesen Jahres mit meinem Freund zusammengezogen. Und prompt wurde der Unterhalt gekürzt. Nur noch meine Tochter bekommt (noch) Kindesunterhalt von ihrem Vater.
Ich habe aber gehört, dass dein Ex-Mann dir wieder Unterhalt zahlen muß, wenn du dich aber innerhalb eines Jahres wieder von deinem Lebensgefährten trennst. Aber ich laß mich da gerne eines besseren belehren.
Glückspilz
[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

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3

Mittwoch, 26. November 2008, 19:24

RE: Ehegattenunterhalt

Für eine eheähnlicheBeziehung oder eine gefestigte Partnerschaft braucht man gar nicht zusammenleben, da gelten andere Dinge:

gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit, gemeinsame Urlaube, gegenseitige Familienbesuche beispielsweise.....auch wieder unterschiedliche Entscheidungen wie so vieles im BGB....

Ziemlich sicher kann dir ein gewisser Betrag abgezogen werden als Vorteil, da du in einer Beziehung lebst.....
Google mal ein wenig zu dem Thema und verschaffe dir einen Überblick.

Viel Glück auf deinem neuen Weg
Moni[addsig]

Rick

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4

Mittwoch, 26. November 2008, 20:31

RE: Ehegattenunterhalt

Zitat von »stern112«

Die Frage jetzt: angenommen mein Freund und ich würden nächstes Jahr zusammen ziehen, muß mein Ex dann immer noch zahlen??
Alex :-)


hi alex,

der kindesunterhalt ist da nicht von betroffen, logisch, ihr bleibt ja die eltern. du fragst explizit aber nach ehegattenunterhalt bei neuer partnerschaft, also greift bei mir die selbstzenzur :evil: - obwohl mir echt vedammt viele attribute für solch eine *selbstzensiert :-P ) ... ups, *piep ... hätte

das du ihn immer noch trotz gefestigeter partnerschaft latzen läßt, ist auch eine echte *piep ..., ihr seid ja ein *piep... -pärchen, was sagt dein freund denn dazu? würd mich echt interessieren?

kannst mir die adresse von deinem ex mal zukommen lassen, kenne einige gute anwälte 8-)

so long

rick

[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 27. November 2008, 07:08

RE: Ehegattenunterhalt

Guten Morgen Rick.
Unter uns gesagt: Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde auch, dass das reine Abzocke ist.
Glückspilz[addsig]

stern112

Anfänger

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6

Donnerstag, 27. November 2008, 20:12

RE: Ehegattenunterhalt

Lieber Rick,
mag sein das es solche Frauen gibt die ihre Ex-Männer abzocken, dazu gehöre ich aber nicht....
Ich bin mit meinem Freund gerade mal 4 Wochen zusammen. Ich bin seit 7 Jahren von meinem Ex getrennt und war in dieser Zeit auch alleine.
Ich bin auch schon immer arbeiten gegangen. Ich bin jetzt leider arbeitslos seit Oktober aufgrund meiner Krankheit, da ich Schilddrüsenkrebs habe.
Meine Anwältin wollte nach der Diagnose auch gleich wieder mehr Unterhalt ziehen, da war ich aber dagegen.
Nur mal soviel dazu.

LG Alex[addsig]

Rick

m-admin a.D.

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Beruf: Ausfüllend ;-)

7

Donnerstag, 27. November 2008, 20:57

RE: Ehegattenunterhalt

Hallo Alex,

mit der von Dir anfangs formulierten - und zugegebenermaßen von mir sarkastsich beantworteten Frage, lag der Verdacht doch sehr nahe. Und das es auch solche Fälle gibt, räumst Du ja selber ein.

In jedem Falle wirst Du aufgrund eigener Erwerbstätigkeit ALG I beanspruchen, oder bereits Krankengeld, ich gehe davon aus, dass Du einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast, ggf. besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, die aber in der Regel geringer ausfällt, als ALG I, lass es Dir mal durchrechnen.

Wie dem auch sei, wird eine etwaige Abänderungsklage durch Deine Anwältin recht riskant, da ihr bereits so lange getrennt seid und die Krankheit als "schicksalhaft" eingestuft und damit irrelevant für den Ehegattenunterhalt werden könnte.

Eine gefestigte Partnerschaft ist und bleibt aber ein Verwirkungsgrund nach dem BGB. Es ist immer schwer, wie man hier sieht, mit wenigen Informationen eine Anwort zu geben.

Mir bleibt abschließend zu sagen, dass ich Dir alles erdenklich Gute wünsche,

liebe Grüße

Rick

[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2019

8

Freitag, 28. November 2008, 06:38

RE: Ehegattenunterhalt

Zitat von »stern112«


Ich bin mit meinem Freund gerade mal 4 Wochen zusammen.
LG Alex


von gefestigter Partnerschaft, Beziehung o.ä. gehen die meisten Entscheidungen bei einer Dauer von 2 - 3 Jahren aus. Allerdings ändert sich zurzeit gerade alles mögliche an den Entscheidungen.

LG Moni[addsig]

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