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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Neugierig

Fortgeschrittener

Beiträge: 107

Danksagungen: 61

Wohnort: Nienburg

Beruf: Floristin

1

Freitag, 9. Januar 2009, 19:28

Prozesskostenhilfe....wie lange Bedüftigkeit nachweisen ?.....unterhaltsrechtlicher Sonderbedar

Ich bin 2006 geschieden worden und habe da Prozesskostenhilfe bekommen.
Jetzt eine Brief vom Amtgericht erhalten zur Überprüfung der Bewilligung.
Wie lange wird das denn Überprüft ob noch mit meinen wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmt ?



Gibt es einen Link für den unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf ?

LG Antje



Ist Ihnen schon mal der Gedanke gekommen, dass Sie nicht kriegen, was
Sie suchen, weil Sie gar nicht wollen, was Sie finden würden?...ja schon öfter :huh: ....

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

2

Freitag, 9. Januar 2009, 20:12

RE: Prozesskostenhilfe....wie lange Bedüftigkeit nachweisen ?.....unterhaltsrechtlicher Sonderbedar

Hallo
4 Jahre entsprechend §120 Abs. 4 ZPO.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/120.html

Es kommt auf den Zeitpunkt des Bewillungserlasses an. Schau mal hier
http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/z_zpo_120.html

LG[addsig]

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jea, supermuddi