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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Kelte

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Wittlich

1

Montag, 26. Januar 2009, 14:19

Harz IV und Urlaub(sgeld)

Hallo und einen schönen Tag!

Vor wenigen Tagen las ich hier auf diesen Seiten, daß in einigen Bundesländern die Möglichkeit besteht einen Zuschuss (Urlaubsgeld) zu beantragen.
Die Dame vom Amt war heute sprachlos. Nachdem sie aber Ihre Besinnung wiedererlangte kam ein:" Nö, gibt es nicht" heraus.
Ich habe die Suchfunktion hier knapp 2 Std. bemüht, finde es aber nicht mehr, bin mir aber sicher, daß RLP noch einen kleinen Topf dafür hat.
Für hilfreiche Hinweise, resp. Gesetzestext, bin ich dankbar!

Liebe Grüße,
Volker[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

2

Montag, 26. Januar 2009, 14:36

RE: Harz IV und Urlaub(sgeld)

Hallo!

Wo besteht denn dann für diejenigen die arbeiten , aber trotzdem nicht mehr haben als Hartz 4 die Möglichkeit Urlaubsgeld vom Staat dazu zu bekommen??

Würden best. viele gern in Anspruch nehmen...

Soweit ich weiß gibts sowas eben nicht! Weder für Wenigverdiener noch für Hatz 4 Empfänger.

Es gibt lediglich die Möglichkeit in vom Staat bezuschußten Familienurlaubssätten Urlaub zu machen.... Da ist es günstig weil der Staat zuschießt...

Wir haben hier auch irgendwo einen Thread dazu,,,


Das hat aber mit der Arge überhaupt nichts zu tun.



Guckst Du mal hier ( im Forum Urlaub - wie es sich gehört)<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 26.01.2009, 14:38 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 26. Januar 2009, 14:40

RE: Harz IV und Urlaub(sgeld)

Hallo Kelte,

ersteinmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Das, was Du meinst, sind keine Zahlungen vom ALG2 Amt o.ä.....

Ich weiß, was Du meinst, und hier auf der Seite von ae.net wird auch drauf verwiesen.

Ich weiß aber grad auch nicht wo, und muß auch nun los, werde mich aber heute Abend nach dem Artikel hier auf die Suche machen.

[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

4

Montag, 26. Januar 2009, 14:59

RE: Harz IV und Urlaub(sgeld)

@Aninjha: ich habe den Link schon gepostet....[addsig]

Kelte

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Wittlich

5

Montag, 26. Januar 2009, 16:21

RE: Harz IV und Urlaub(sgeld)

Prima, danke schön!
Unter "hier" von Laetitia steht genau das, was ich gesucht habe.
Leider bin ich, bis jetzt, noch nicht so fit in Sachen Internet, sodaß ich vielleicht noch das Eine oder Andere falsch mache. Nun, ich arbeite daran, bitte ein wenig Geduld.
Tatsache ist, ich mache doch gerne in einer JH Urlaub, und wenn ich es bezuschusst bekomme, warum nicht.
Also, nochmals Danke euch Zweien, vom alleinerziehenden Kelten, der die Sache an und für Sich im Griff hat, aber noch an den Feinheiten schleift...

Liebe Grüße,
Volker
[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

6

Montag, 26. Januar 2009, 18:07

RE: Harz IV und Urlaub(sgeld)

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert wird ein Erholungsurlaub, den Eltern und Kinder gemeinsam verbringen. Antragsberechtigt sind Hamburger Familien mit mindestens 2 im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren, allein Erziehende auch mit einem Kind. Pflegeeltern sind Eltern gleichgestellt. Eine Förderung kann alle 2 Jahre beantragt werden.

Einkommensgrenzen

Zuschüsse werden gewährt, wenn das Nettoeinkommen nicht höher ist als der zweifache Sozialhilfesatz. Für die Berechnung wird das aktuelle monatliche Einkommen der letzten drei Monate vor Antragstellung, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, zugrunde gelegt.

Geförderte Urlaubsdauer

Der Familienurlaub soll mindestens 10 Tage dauern. Der Zuschuss wird für längstens 21 Tage gewährt. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag. Allerdings darf ein Urlaub nur gefördert werden, wenn die Gesamtkosten (einschl. Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) einen in der Verwaltungsvorschrift festgelegten und jährlich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepassten Betrag nicht übersteigt. Für teurere Reisen und Urlaubsaufenthalte, die länger als 23 Tage dauern, darf ein Zuschuss nicht bewilligt werden.

Zuschussleistungen

Gemeinsam erziehende Eltern: 10 Euro pro Tag/pro Kind. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 10 %: 8 Euro pro Tag/pro Kind. Allein erziehende Eltern: für das erste Kind 12 Euro und jedes weitere Kind 10 Euro. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 10 %: für das erste Kind 10 Euro, für jedes weitere Kind 8 Euro.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Anträge können schriftlich 6 bis 8 Wochen vor Reisebeginn bei den Jugendämtern der Bezirke gestellt werden:

Quelle:

http://awo-sano.de/zuschuss.html?act=Hamburg[addsig]