Unterhaltsvorschuss auch nach Rückzahlung des Vaters nur für 72 Monate.... Seltsame Regelung........
Hallo!
Ich habe heute erfahren, dass das Jugendamt generell nur für 72 Monate Unterhaltsvorschuss gewährt, selbst wenn der Vater sagen wir mal 50 Monate komplett an das Jugendamt zuruckzahlt, ein paar Monate normal Unterhalt an das Kind zahlen kann, dann arbeitslos wird und die Mutter wieder nichts von ihm bekommt, dann gibt es NULL vom Amt, wenn generell schon 72 Monate mal überwiesen wurden, obwohl 50 zurückgezahlt wurden und man dann als Mutter bzw. Kind eben ja eigentlich nur 22 vom Staat wirklich gezahlt bekommen hatte....
Das ist ja sowas von dämlich......
Bei mir ist nämlich der Fall so, dass ich momentan noch Unterhaltsvorschuss kriege, aber das Einkommen meines Mannes wohl bald so ist, dass er VOLL zahlen kann.... Und er hat noch Lebensversicherungen und Grundstücke und davon willl das Amt seine Schulden eintreiben... Und ich habe gedacht, toll, wenn er sie zurückzahlt, und aus irgendwelchen Gründen irgendwann doch nimmer an mich zahlt, dann kriege ich für meine unter 12-jährigen doch noch Vorschuss, wenn das ausbezahlte eben zurückgezahlt wurde und ich quasi bei 0 anfangen könnte....
Ganz verstehe ich die Vorgehensweise echt nicht, muss man auch nicht, oder?
KARIN[addsig]