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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

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nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

mamimal4

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 30. Januar 2009, 12:02

Unterhaltsvorschuss auch nach Rückzahlung des Vaters nur für 72 Monate.... Seltsame Regelung........

Hallo!

Ich habe heute erfahren, dass das Jugendamt generell nur für 72 Monate Unterhaltsvorschuss gewährt, selbst wenn der Vater sagen wir mal 50 Monate komplett an das Jugendamt zuruckzahlt, ein paar Monate normal Unterhalt an das Kind zahlen kann, dann arbeitslos wird und die Mutter wieder nichts von ihm bekommt, dann gibt es NULL vom Amt, wenn generell schon 72 Monate mal überwiesen wurden, obwohl 50 zurückgezahlt wurden und man dann als Mutter bzw. Kind eben ja eigentlich nur 22 vom Staat wirklich gezahlt bekommen hatte....
Das ist ja sowas von dämlich......


Bei mir ist nämlich der Fall so, dass ich momentan noch Unterhaltsvorschuss kriege, aber das Einkommen meines Mannes wohl bald so ist, dass er VOLL zahlen kann.... Und er hat noch Lebensversicherungen und Grundstücke und davon willl das Amt seine Schulden eintreiben... Und ich habe gedacht, toll, wenn er sie zurückzahlt, und aus irgendwelchen Gründen irgendwann doch nimmer an mich zahlt, dann kriege ich für meine unter 12-jährigen doch noch Vorschuss, wenn das ausbezahlte eben zurückgezahlt wurde und ich quasi bei 0 anfangen könnte....

Ganz verstehe ich die Vorgehensweise echt nicht, muss man auch nicht, oder?
KARIN[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

2

Freitag, 30. Januar 2009, 20:01

RE: Unterhaltsvorschuss auch nach Rückzahlung des Vaters nur für 72 Monate.... Seltsame Regelung........

Ist halt einfach so geregelt , weil man davon ausgeht , daß nach diesen 72 Monaten eben die Frau alles so geregelt hat, daß sie selber den Unterhalt für ihre Kinder erarbeiten bzw erwirtschaften kann.......

Unterhaltsvorschuß muss ja generell zurückgezhalt werden, wenn man das als Vater kann... Wenn man deiner Logik folgt, müsste man ja jedem länger zahlen, denn es kann ja bei jedem davon ausgegangen werden, daß er irgendwann mal den Unterhaltsvorschuß zurückerstattet....... Ist für mich noch unlogischer..
[addsig]