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von mona84

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

11

Donnerstag, 5. Februar 2009, 15:27

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Genau ! Gegengutachten kosten geld, erhöhen den Streitwert und verlängern die prozeßdauer , erhöhen damit auch die gerichtsgebühren..

Und dann folgt das nächste Gegengutachten usw usw... :-D <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 05.02.2009, 15:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

12

Donnerstag, 5. Februar 2009, 16:14

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Zitat von »Anna«


Da das Haus eine Schenkung ist, könnte ich mir vorstellen, dass der Zugewinn dem Hauswert entspricht. -


Das wäre echt nicht mein REchtsempfinden. Richtig wäre für mich: den Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Schenkung. Erst die danach folgende Wertsteigerung ist der Zugewinn.

Alles andere wäre ja ein Hohn gegenüber dem Vater,d er seinem Sohn ein Haus zu 2/3 überläßt.

Aber wundern würde mich nichts.

LG Moni[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

13

Donnerstag, 5. Februar 2009, 17:28

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Nöö ! Ne Erbschaft gehört auch nur dem der erbt!! nur der Zugewinn, sprich die zinsen müssen aufgeteilt werden!!!

genauso wird es auch bei Schenkung gehandhabt.. soweit ich weiß![addsig]

Nicky

unregistriert

14

Donnerstag, 5. Februar 2009, 20:36

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Hallo zusammen,

Zitat von »Anna«


Da das Haus eine Schenkung ist, könnte ich mir vorstellen, dass der Zugewinn dem Hauswert entspricht. - Davon 33 % auszahlen zu müssen, tut weh.


sofern sich die Gesetze nicht um 180 Grad geändert haben, gehört ein geschenktes Haus zum Anfangsvermögen dazu. Zugewinn sollte von daher nur eine Wertsteigerung betreffen....
Erbschaften und Schenkungen die EINER ALLEIN während der Ehe bekommt, wurden bisher immer zum Anfangsvermögen dazu gerechnet.

Zitat

Alles was einer der Ehegatten während der Ehe geerbt oder von einem Dritten allein geschenkt bekommen hat, ist in sein Anfangsvermögen (!) aufzunehmen (sog. privilegierter Erwerb). Es ist nämlich anzunehmen, dass der Schenker oder Erblasser den Vermögensgegenstand nur dem einen Ehegatten allein zuwenden wollte. Die Erbschaft oder Schenkung kommt damit nur demjenigen allein zu Gute, der sie gemacht hat. Beispiel: Die Ehefrau erbt während der Ehe nach dem Tod ihrer Eltern 20.000 ¤. Hatte sie bei Beginn der Ehe kein sonstiges Vermögen, so besteht ihr Anfangsvermögen aus dieser Erbschaft und beträgt 20.000 ¤. Hat sie am Ende der Ehe ein Endvermögen von ebenfalls nur 20.000 ¤ (oder gar weniger), so hat sie während der Ehe keinerlei Zugewinn erzielt. Der Ehemann profitiert nicht von der Erbschaft seiner Frau.
Quelle:familienrecht-ratgeber

lg
nicky[addsig]

mamimal4

Anfänger

Beiträge:

15

Donnerstag, 5. Februar 2009, 20:56

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Das Haus ist nur ein Teil des Endvermögens.... Ja und die Schenkung gehört eben auch zum Anfangsvermögen, nur wenn das Haus jetzt im Endvermögen wesentlich höher geschätzt werden würde, dann wäre diese Differenz zu 2/3 Dritteln der Zugewinn das Haus betreffend.... Da aber mein Freund wesentlich mehr in die Ehe miteinbrachte, bzw. eben ER alleine während der Ehezeit geschenkt bekam ist momentan sein Anfangsvermögen weit höher als das Endvermögen, er hat also ein deutliches Minus........ Aber die Gegenseite behauptet das Haus, das 1990 gekauft und renoviert wurde hat nun in Etwa den DM-Kaufpreis in Eurowert, völlig absurd,es ist Baujahr 1932 und auch wenn man das Bad hübsch macht, so bleibt es halt von der Grundsubstanz ein altes Haus....

Und ich denke, ein Gutachter muss objektiv den momentanen Wert schätzen und es ist dabei völlig egal, ob das Bad 1992 oder erst 1997 renoviert wurde und Belege und Rechnungen hat nur mein Freund und nicht seine Ex...
Ich hoffe echt, dass er sie nicht reinlassen muss..............
Aber danke, dass Ihr Euch auch Eure Gedanken dazu macht. Wenn ich mehr weiss vom Anwalt oder Gericht, dann teile ich Euch die Rechtslage mit!
KARIN[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

16

Donnerstag, 5. Februar 2009, 21:13

RE: Gutachten über Haus soll erstellt werden-Ex mit dabei????

Zitat von »mamimal4«

hat nun in Etwa den DM-Kaufpreis in Eurowert, völlig absurd,es ist Baujahr 1932 und auch wenn man das Bad hübsch macht, so bleibt es halt von der Grundsubstanz ein altes Haus....


Nein, völlig absurd ist das nicht. Unser Haus hat, obwohl auch ein altes Haus, hat in Euro den Kaufpreis erzielt, den wir in DM bezahlt haben. Kamen verschiedene Dinge zusammen - Häuserpreise zogen an; wenige Modernisierungen und der Euro wurde eingeführt. Und so wie bei vielen Dingen DM-Preise in Euro verwandelt wurden, so war es auch bei den Hauspreisen.
Früher (ca. 1995 - 2000) konnte man hier für 240.000 DM ein Reihenhaus erwerben.... heute bekommt man keines unter 240.000 Euro.[addsig]