Freitag, 25. Mai 2012, 03:10 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Zur Zeit sind keine Benutzer aktiv.

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 29. Januar 2009, 14:43

Anhörungsbogen der Polizei

Sicherlich weiß hier der ein oder andere aus Erfahrung, was zu tun ist, weil Ihr habt ja alle Kinder hier, und sicherlich sind nicht alle so ganz brav ;-)

Also heute flatterte ein sog. Anhörungsbogen ins Haus.

Nun weiß ich nicht:

Den brav ausfüllen und zurückschicken?
Einen Anwalt vorher konsultieren?
Oder nicht ausfüllen und auf mündliche Ladung warten?


Es geht um eine eigentlich lapidare Geschichte. Lachen (auslachen?) als Beleidigung.

[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

2

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:07

RE: Anhörungsbogen der Polizei

Liebe Bianca, (aus der ich immer wieder Bettina mache :-( )

ich habe als Opfer mit Jugendlichen "Straftätern" Berührung gehabt. Allerdings ging es dabei um Körperverletzung.

Hier bei uns gibt es eine Stelle bei der Polizei, welche sich mit "frühen" Tätern beschäftigt. Die arbeiten gezielter mit der Problematik der Jugendlichen. Auslachen wird zu Mobbing zählen evt.
An deiner Stelle würde ich den direkten Kontakt zur Polizei suchen. Nicht ohne dich durch dein Kind gut infomieren zu lassen. Worum ging es? Was war vorher? Also wie kam es dazu?
Zeigt deine Präzenz und das du den Vorfall ernst nimmst.

Vorher Anwalt - one den Hintergrund zu kennen, würde ich sagen, erst mal schauen, was los ist.
LG Moni<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Moni42, 29.01.2009, 18:59 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:15

RE: Anhörungsbogen der Polizei

Hallo Moni,

ich weiß genau bescheid, wann, wo, was war ....

Aber: Ich kann mich nicht an die normale Polzei wenden, weil "wir" haben natürlich nicht mit der Polizei zu tun, sondern mit der Bundespolizei (normal wäre ja langweilig).

Am Tag des geschehens sagte der zuständige Mensch am Telefon gleich zu mir: Sie müßten nur ihre Arbeit machen, und er denke nicht, das was nach käme. Davon abgeshene....paar Sozialstunden zur Abschreckung könnten sicherlich nicht schaden ;-)

LG Bianca ;-) [addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

4

Donnerstag, 29. Januar 2009, 19:02

RE: Anhörungsbogen der Polizei

Zitat von »Aninjha«


Aber: Ich kann mich nicht an die normale Polzei wenden, weil "wir" haben natürlich nicht mit der Polizei zu tun, sondern mit der Bundespolizei (normal wäre ja langweilig).
LG Bianca ;-)


nun habe ich mal wieder dazu gelernt:

Bianca nicht Bettina, ob ich es wohl behalte ???

und es gibt ne Landespolizei und ne Bundespolizei.......

tja, frau lernt nie aus.

LG Moni[addsig]

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

5

Donnerstag, 29. Januar 2009, 19:37

RE: Anhörungsbogen der Polizei

@Aninjha
Bei allen Strafsachen gilt: NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS SAGEN sondern allenfalls erklären, dass man sich über einen Anwalt erklären wird.
Gleiches gilt auch für Verkehrsunfälle, Verkehrsübertretungen jedenfalls im Bereich der weh tun könnte.

LG[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 29. Januar 2009, 19:46

RE: Anhörungsbogen der Polizei

Hallo Iba,

das ist im Prinzip auch meine Meinung. Allerdins denke ich, wird der Sache nichts wirklich nachkommen, bzw. sie eh fallengelassen werden, aber wissen kann man eh nie.[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

7

Donnerstag, 29. Januar 2009, 20:35

RE: Anhörungsbogen der Polizei

hallo Bianca,

wenn es doch eigentlich eine lapidare Geschichte ist, so sollte der Anhörungsbogen meines Erachtens auch so ausgefüllt werden....Denn Lachen bzw. auslachen ist immer ein subjektives Empfinden....

Ein Anhörungsbogen ist einfach nur zwecks Anhörung zum Gesamthergang zu sehen, es müssen ja immer "beide" Seiten "gehört" werden...

Als ich vor vielen Jahren noch 20 Jahre alt war*grins*, bekam ich mal eine Anzeige zu einem "angeblichen" Verkehrsdelikt, dem folgte der Anhörungsbogen mit meiner Stellungnahme sowie die Gegenstellungnahme des Beamten und ergo folgend der Widerspruch zur Darstellung des Beamten, weil ich zu meinen eigenen Aussagen stehe, ich hatte vorher genug dazu recherchiert (Ort & Zeugen) und wußte, daß ich mich im Recht befand und habe es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen - ohne Anwalt- .......war schon komisch in der Magengegend :roll:.... aber das Verfahren wurde eingestellt: der Beamte war nicht mal zur Verhandlung erschienen , - von meiner Seite war alles eindeutig erklärt und somit hat sich die Anzeige im Grunde genommen einfach nur als Lächerlichkeit auf Staatskosten erwiesen.. :-D

Ganz anders sehen für mich "Delilkte" aus, bei denen jemand wirklich "Mist baut" (Diebstahl, Bruch &Co) und sich nicht einleuchtend herausmanövrieren kann, da würde ich dann schon einen Anwalt wenigstens zur Beratung konsultieren....

LG
die Minniemaus[addsig]

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

8

Donnerstag, 5. Februar 2009, 23:04

RE: Anhörungsbogen der Polizei

Die Strafjustiz ist in gleicher Weise ergebnisorientiert wie die Haustürverkäufer von Staubsaubern oder Tiefkühlwaren.
Ein Staatsanwalt ist dann ein guter Staatsanwalt wenn er Anklagen produziert, nach was sonst soll ein Staatsanwalt bewertet werden?

Ich selbst habe schon den Fehler gemacht mich auf scheinbare Lapalien zu äussern. Anschliessend kam dann die Anklage, gestützt auf &#8222;Einlassung des Beklagten&#8220;. Deshalb NIEMALS etwas erklären, zu dem man ohne Akteneinsicht &#8211; die bekommt nunmal nur der Anwalt &#8211; nichts im Sinne von Art. 103 GG (rechtliches Gehör) sagen kann.

LG
IbaTosh

[addsig]