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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

anlana1983

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 19. Februar 2009, 20:13

Was tun nach 1jährigem Elterngeld?

Hallo. hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. es geht um eine freundin von mir, sie hat 2 Kinder,4 und 1 Jahre, lebt mit dem Vater der Kinder zusammen. Sie sind nicht verheiratet und er hat vor kurzem seinen Job verloren. nun sagt die krankenkasse sie ist nichtmehr versichert weil die neue Elternzeit mit 1 jahr ja vorbei ist, da die kleine gerade ihren ersten geburtstag hatte. Weiss jemand darĂĽber bescheid was sie machen kann damit sie weiter versichert ist ohne das sie sich freiwillig versichern muss? denn das kostet ja ne ganze menge.
lg Yvonne[addsig]

inesk

unregistriert

2

Freitag, 20. Februar 2009, 08:13

RE: Was tun nach 1jährigem Elterngeld?

Hallo!

Die Kids können über ihren Vater versichert werden.

Was für Leistungen erhält sie denn noch, oder hat sie nur vom Einkommen von ihrem Freund und Elterngeld usw. gelebt?

Ansonsten hängt es von der Höhe des Arbeitslosengeldes ihres Freundes ab ob sie noch Anspruch auf Leistungen hat und somit versichert ist. In Ausnahmefällen übernimmt das Amt auch nur die Krankenkassenkosten. Muss sie mal bei eurem zuständigen Amt nachfragen.


LG Ines[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 20. Februar 2009, 08:35

RE: Was tun nach 1jährigem Elterngeld?

Wichtig wäre hier nooch zu wissen, ob sie sich im Erziehungsurlaub befindet. Sprich: Hat sie einen Arbeitgeber, bei dem sie nur wegen der Kinder "beurlaubt" ist?

Das hat nämlich nichts mit dem Elterngeld an sich zu tun, und sie wäre automatisch weiter bei ihrer KK versichert, und beitragsbefreit.[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

4

Freitag, 20. Februar 2009, 09:38

RE: Was tun nach 1jährigem Elterngeld?

Wenn sie nicht versichert ist, dann ist dem wohl eben nicht so...

übreigens gibt es ab 01.04.07 eine Versicherungspflicht. Möglichst bald drum kümmern - die Kk kann alle Beiträge auch für zurückliegende Zeiten nachfordern und es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen...[addsig]