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Chat für Alleinerziehende

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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

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2%

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von mona84

pf22s

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Leipzig

Beruf: Planungsingenieur

11

Montag, 19. Januar 2009, 19:52

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Wow! Das muss ich alles erst einmal sacken lassen! Steht ne Menge Info drin! Erst einmal lieben Dank an alle, die sich beteiligt haben und es vielleicht noch werden! Ich möchte nur jeden "Schritt" überlegen, was irgendwelche Behörden angeht! Einfach darum, weil ich den Kids keinen unnötigen Streß aussetzen möchte. Leider muss ich das beachten! Ich kenne und beneide auch getrennte Paare, die freundschaftlich miteinander umgehen können! Wünschte ich mir auch! Also, ich melde mich noch mal! [addsig]

peterpanem2007

Anfänger

Beiträge: 0

12

Montag, 19. Januar 2009, 19:52

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »Aninjha«



Nein!!! Das traf (wie gesagt traf!) bis 01.01.08 nur den Ehegattenunterhalt. Heißt, der betreuende Elternteil mußte während der Grundschule nicht arbeiten, und der Ex mußte Ehegattenunterhalt zahlen. Das gilt seit 01.01.08 aber auch nicht mehr. Seit dem wird auch den betreuenden Elternteil zugemutet, ab 3. Geburtstag des Kindes selbst für sich zu sorgen(so wie es nicht verheiratete eh schon immer mußten.

Kindsunterhalt hat aber damit rein gar nichts zu tun. Jeder!!!! der KU leisten muß, muß alles erdenkliche tun, um dies zu machen.

Wenn man nun selber noch kleine Kinder betreuen muß, so wird es sicherlich nicht so "hart" durchgefochten, betreut werden müssen die kleinen ja nun auch....aber:

Gerade wenn neue Partner ins Spiel kommen: Was spricht dagegen, abends in der Tankstelle zu jobben, um den KU zu erarbeiten, während der neue LG zu Hause auf die kleineren aufpasst? Nix. Und so sehen es auch die Gerichte.


Das Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf; Beschluss vom 09.05.2008
[Aktenzeichen: II-2 WF 62/08] sagt:

Neues Unterhaltsrecht: Alleinerziehendem mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar

Ich weiß, das sich das auf den Ehegattenunterhalt bezieht, aber auch ohne den Bezug des Ehegattenunterhaltes, weil Exgatte selber genug verdient bzw. aus neuer Beziehung Einkommen hat, ist m.E. keine Vollzeittätigkeit zumutbar, oder? :-? [addsig]

Gast

unregistriert

13

Montag, 19. Januar 2009, 20:06

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

@peterpanem

Das ist ein Urteil....und nur bindlich für genau diesen einen Fall. Solche Urteile gibt es in Massen mittlerweile, aber grundsätzlich gilt halt das Gesetz.

Einzelfälle können immer anders geurteilt werden.

Und bei Kindsunterhalt wird um Mengen schärfer geurteilt.

@Patrick


gerne auch mehr Infos per PN, wenn Dir das lieber ist[addsig]

pf22s

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Leipzig

Beruf: Planungsingenieur

14

Montag, 19. Januar 2009, 22:56

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Ich habe mir noch einmal alles in Ruhe durchgelesen, was ihr so geschriben habt! Ich denke mal, ich werde bis zum Sommer noch warten und dann die nächsten Schritte unternehmen! Dann sind zumindest Ferien! Was mich jetzt noch interesiert, ab wieviel Jahren eheähnliche Gemeinschaft, zählt das Einkommen des neuen Partners, zur Berechnung des Kindesunterhaltes mit? Wenn überhaupt? Hat da jemand noch ne Info?[addsig]

Gast

unregistriert

15

Montag, 19. Januar 2009, 23:06

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »pf22s«

Was mich jetzt noch interesiert, ab wieviel Jahren eheähnliche Gemeinschaft, zählt das Einkommen des neuen Partners, zur Berechnung des Kindesunterhaltes mit? Wenn überhaupt? Hat da jemand noch ne Info?


Gar nicht. Nie und nimmer! Und wenn der neue Partner Multimilllionär ist, und 50 Luxusschlitten im Nebenstall stehen hat.

KU ist der Elternteil für zuständig. Und das maximale was man bei einer Partnerschaft rausholen kann, ist das man den Wohnwertvorteil etc. geltend macht, also den Selbstbehalt runterkürzen läßt.

Ansonsten ist es schnurz, ob der LG 50000 monatlich verdient, oder nicht....ob die beiden 5 mal im Monat im Urlaub fahren, oder nicht.

Der neue muß nicht für Eure Kinder aufkommen!!!

[addsig]

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

16

Donnerstag, 22. Januar 2009, 14:35

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Die nicht erwerbsmässige Ehefrau hat immer, jedenfalls über der Selbstbehaltsgrenze, Anspruch auf Taschengeld zwischen 5-7% des Nettoeinkommens des Ehemann und ist damit in diesem Umfang leistungsfähig. In das Taschengeld kann auch hineingepfändet werden, besonders nett in Form einer Lohnpfändung gegen den Ehemann in Höhe des Ehegatten-Taschengeldes. In Höhe von 5-7% des Nettoeinkommens des Ehemanns ist die Frau leistungsfähig und damit verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Zur eingangs gestellten Frage von pf22s ist zu berücksichtigen, dass es um isolierte Unterhaltsansprüche beider Kinder geht. Wenn der eine Elternteil nicht leistungsfähig ist, ist das eben Pech. Es wäre aber gegenüber dem bei der Mutter lebenden Kind ungerecht weniger KU zu erhalten nur weil die Mutter gegenüber dem Geschwisterkind keinen Unterhalt zahlen kann. In dem Fall wäre das Kind doch doppelt bestraft, einmal wegen der knappen Haushaltskasse und dann noch wegen Einbussen beim KU.

IbaTosh


Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

17

Donnerstag, 22. Januar 2009, 16:22

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »IbaTosh«


Es wäre aber gegenüber dem bei der Mutter lebenden Kind ungerecht weniger KU zu erhalten nur weil die Mutter gegenüber dem Geschwisterkind keinen Unterhalt zahlen kann.


Diese KU-Ansprüche dürfen gesetzlich nicht gegeneinander aufgehoben werden. Es sind eigene Ansprüche des jeweiligen Kindes.

[addsig]

LunaNs

unregistriert

18

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:44

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Du solltest wirklich einen Anwalt aufsuchen. Denn nach meinem Wissen, was mir auch vom Jugendamt bestätigt worden ist, ist der Unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet sich eine Arbeit zu suchen mit der man den Unterhalt bestreiten kann. Wenn derjenige es nicht tut, kann er verklagt werden.

Die Kinder sind bei so etwa immer die leitragenden, das war und wird leider immer so sein. Habe das auch durch. Ich habe aber immer versucht es soweit wie möglich von ihnen fern zu halten.

Suche einen Anwalt auf der sich aber auf so etwas spezialisiert hat. Du musst ja nicht gleich vor Gericht gehen, sondern du sollte dich ja erstmal nur beraten lassen.

Tschö Luna[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

19

Dienstag, 27. Januar 2009, 17:57

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Nach eigenen Erfahrungen hat alles null Zweck.
Unser Kindsvater ging nicht mehr zur Arbeit, zog weg, heiratete und arbeitet seither nicht mehr legal, lebt vom KU seiner Frau, den sie von ihrem Ex erhält.
Trotz Titel, den er zahlen müsste, kommt NULL und kein Amt hängt ihm im Nacken das er arbeiten soll !
So lebt er schon 6 Jahre ohne einen Cent für seinen Sohn gezahlt zu haben und nimmt den Kids seiner Frau noch ihr Unterhaltsgeld weg um zu überleben, während seine Frau in Schichtarbeit fürdas Nötigste sorgt.[addsig]

Andy3

Anfänger

Beiträge:

20

Samstag, 14. März 2009, 16:04

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Hallo Patrik,
eine schwierige Situation für euch,aber da dein Sohn erst 5 ist muß deine Ex-Frau auch keine Vollzeitstelle annehmen und zwar bis das Kind aus der Grundschule ist.
Ihr könntent aber den Unterhalt gegeneinander aufheben,da ja ein Kind bei dir wohnt.

L.G. Andrea