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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Lenjan2000

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 7. April 2009, 21:26

Ex arbeitet als Feuerwehrmann im Schichtdienst Umgangsrecht???

Hallo...
Ich hab mich im Mai 2008 von meinem Mann getrennt. Unsere Tochter ist 8 Jahre alt und unser Sohn ist gerade 6 Jahre alt geworden. Mein Mann arbeitet als Feuerwehrmann, es gibt einen 12 Stunden Schichtplan. Dieser ist schon für das gesamte Jahr geplant. Er hat keine regelmäßigen Wochenenden und selten mehrere Tage am Stück frei. Der Urlaub wird vorgegeben.
Sein Interesse an den Kindern lässt immer mehr nach. Er drückt sich so oft es geht. Wir haben eine Vereinbarung,dass er alle einmal im Monat die KInder 1 Nacht hat, darauf den Monat (also alle 8 !!! Wochen) ein komplettes WE. In den Ferien gibt es auch immer nur max 4 Tage am Stück. Meist schiebt er die Kinder zu seinen Eltern wenn er sie dann mal hat.
Gibt es da eine Regelung für das Umgangsrecht im Schichtdienst????
Außerdem zahlt er nur den geringsten Satz Unterhalt, wie ist es denn mit den ganzen Sonderausgaben wie Geburtstagsfeier, Einschulung (steht uns im Sommer bevor), Schulbücher etc...??
Wäre für jede Antwort sehr dankbar:) LG Steffi[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

2

Dienstag, 7. April 2009, 22:36

RE: Ex arbeitet als Feuerwehrmann im Schichtdienst Umgangsrecht???

hi und willkommen,

bete, dass es nie bei dir brennt :-D

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 7. April 2009, 23:37

RE: Ex arbeitet als Feuerwehrmann im Schichtdienst Umgangsrecht???

Hallo Steffi,

herzlich willkommen hier.

Zu dem Umgangsrecht:

Es gibt keinerlei gesetzlichen Regelungen über das Umgangsrecht....nur eine: Das die Kinder ein Recht auf Umgang haben.

Diese weitläufig 2 WE Regelung sind nur richterliche Leitlinien, also ein "Faden", an den sich Eltern/Richter halten können/sollen, nicht müssen.


Eltern sollen selber in der Lage sein, den Umgang für die gemeinsamen Kinder im Sinne der Kinder zu regeln. Alle Möglichkeiten sind da offen, gesetzlich nichts geregelt.

Da Bedarf es möglichst der Elternebene..... Denn natürlich geht der Job vor....keinem wäre geholfen, den Umgang streng nach Regeln zu halten, und Vater müsse deshalb den Job werfen :-O (darf er nicht mal, wegen seiner Unterhaltsverpflichtung)

Ihr müßt Euch da einig werden (an seinem Arbeitsplan als Vorgabe natürlich, weil wenn er arbeiten muß...kann er nicht hüten).....schafft Ihr es nicht habt Ihr 2 Möglichkeiten:

a. Mediationsgespräche....heißt Ihr setzt Euch mit einer neutralen dritten Person (vom Caritas/ProFamilia o.ä.) zusammen, und erarbeitet den Umgang

b. der Richter muß entscheiden (und der Job wird da trotzdem in Vordergrund stehen, vom Ex.

Ob er die Kinder zu seinen Eltern schiebt, oder er den Kindern einfach auch mal ein paar liebevolle Tage bei Oma und Opa gönnt das vermag ich nicht zu beurteilen. Muß ich auch nicht. Was der Umgangselternteil in seiner Zeit macht, hat den anderen Elternteil nichts anzugehen.

Sprich: Dich muß es nicht kümmern, wo die Kinder sind, was er mit ihnen macht, während seiner Zeit.....(solang das Kindswohl nicht gefährdet ist)

Er kann in seiner Zeit genau das tun, was Du tust.....und Du wirst sicherlich die Kinder auch mal fremd betreuen lassen etc.

Deine Frage zu Sonderausgaben. Das ist recht kompliziert. Also Ausgaben, die vorauszusehen sind (Geburtstage, Einschulung, Klassenfahrten etc.) mußt Du vom Unterhalt ansparen, sind im Unterhalt inbegriffen.

Da muß Vater nichts mehr zu zahlen...[addsig]

bärlin

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

4

Mittwoch, 8. April 2009, 22:24

RE: Ex arbeitet als Feuerwehrmann im Schichtdienst Umgangsrecht???

ergo: auch wenn du selbst voll arbeitest, er hat zwar ein umgangsrecht aber keine umgangspflicht. willkommen im club. :-( [addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 8. April 2009, 22:46

RE: Ex arbeitet als Feuerwehrmann im Schichtdienst Umgangsrecht???

Zitat von »bärlin«


er hat zwar ein umgangsrecht aber keine umgangspflicht.
(



sorry, aber auch nicht ganz korrekt.

Das Gesetz sieht vor, das Kind hat Recht auf Umgang, so ist es als erstes aufgeführt:

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern


(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


Leider lassen sich weder das Umgangsrecht, noch die Pflicht immer durchsetzen.

weiter im BGB:

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

[addsig]