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von mona84

merusch

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:31

Was ist eine \"familienrechtliche Genehmigung\"?

Hallo,

ich hoffe, dass mir helfen könnt!

Ganz kurz: unser Kind ist 3 Jahre alt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Der Vater lebt und arbeitet im europ. Ausland. Wir leben in DE und unser Sohn besucht seit November 08 die Kita. Im März waren wir vor Gericht weil der Vater sich gegen den Kindergarten gewährt hat, und ich musste vor Gericht weil ich den Umgang ändern lassen musste wegen d. Kindergarten. Die Richterin hat ganz konkret gesagt, so wird es nicht bleiben, das Kind muss in den Kindergarten, wir haben uns vor Ihr (mit ach und Krach) entschieden. Im Nachhinein hat er erfahren, dass es kein Urteil war sondern ein Beschluss. ER wollte nämlich in Berufung gehen. Für mich war das auch neu.

Jetzt meine Frage: die Anwältin der Gegenseite hat jetzt das Gericht angeschrieben und um familienrechtliche Genehmigung gebeten. Was ist das?

Sie hat auch geschrieben, ich würde mich an die Vereinbarung nicht halten. Das stimmt so nicht.

Wer kann mir helfen? Danke im voraus. merusch

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

2

Mittwoch, 17. Juni 2009, 20:58

RE: Was ist eine \"familienrechtliche Genehmigung\"?

Zitat von »merusch«

Im Nachhinein hat er erfahren, dass es kein Urteil war sondern ein Beschluss. ER wollte nämlich in Berufung gehen. Für mich war das auch neu.

Jetzt meine Frage: die Anwältin der Gegenseite hat jetzt das Gericht angeschrieben und um familienrechtliche Genehmigung gebeten. Was ist das?

Sie hat auch geschrieben, ich wĂĽrde mich an die Vereinbarung nicht halten. Das stimmt so nicht.

so wie ich es sehe, habt ihr vor der Richterin einen Vergleich geschlossen, der ist sofort rechtsgĂĽltig und nicht anfechtbar.

familienrechtliche Genehmigung.....hab mal gegoogelt, liest sich so, als wenn der Vater um die Möglichkeit bittet sein Kind zu vertreten. Würde zur Info passen, dass behauptet wird du hälst die Vereinbarungen nicht ein.
Anwälte schreiben vieles, was nicht stimmt, ich habe dicke Ordner voller Lügen und Verleumdungen.......
Ab zu deiner Anwältin und frag was du machen kannst.

Vorallem dokumentiere, was mit den Kontakten ist, was und wieso und warum evt. nicht stattfindet oder ausfällt. Du bist verpflichtet die Vaterkontakte zu fördern, aber das weißt du ja sicherlich.[addsig]

merusch

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 17. Juni 2009, 21:05

RE: Was ist eine \"familienrechtliche Genehmigung\"?

Danke Moni. Natürlich rufe ich morgen meine Anwältin an, die Post habe ich abends gelesen und konnte nicht abwarten.
Ja, was du schreibst klingt logisch, ich halte mich ganz korrekt an die Vereinbarung (sogar noch mehr) aber er will mit aller Macht das Gegenteil beweisen. Der Umgang findet ganz korrekt statt. Es geht nur um Telefonkontakte. Es reicht ihm nicht NUR 4 min. mit unserem Sohm zu reden (im Durchschnitt) Das Kind will nicht. Ich kann es nicht zwingen. Das Kind ist 3 Jahre alt, und bekommt eine Sprachtherapie. Aber der Vater ist sehr uneinsichtigt. Naja, danke nochmal.

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

4

Mittwoch, 17. Juni 2009, 21:20

RE: Was ist eine \"familienrechtliche Genehmigung\"?

Zitat von »merusch«

Es geht nur um Telefonkontakte. Es reicht ihm nicht NUR 4 min. mit unserem Sohm zu reden (im Durchschnitt) Das Kind will nicht. Ich kann es nicht zwingen. Das Kind ist 3 Jahre alt, und bekommt eine Sprachtherapie. .


Drei Jahre alt, ich kann mich erinnern wie unsere Kinder anfangs telefoniert haben..........Es ist sicher eher ein Monolog des Erwachsenen und je nach Ausdauer des Kindes ein sehr kurzes Gespräch oder ein kurzes, aber lang....na ja,.....[addsig]