Freitag, 25. Mai 2012, 04:09 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Freundin67

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 18. Juni 2009, 09:03

Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, weil ich nicht wieder einen Anwalt in Anspruch nehmen möchte. Bekomme im Moment noch etwas Ehegattenunterhalt, möchte aber ab 01.09.09 meine Stundenzahl auf 30 Stunden aufstocken und werde dann eh nichts mehr bekommen. Ist aber ok so, meine Kinder sind dann auch 7 und 9 Jahre alt.
Meine Frage jetzt: Muß der Vater sich hälftig an den Kosten der offenen Ganztagsschule beteiligen? Da war doch irgendwie vor 4-5 Wochen in den Medien ein aktuelles Urteil??

LG Freundin 67[addsig]

Prinzessin2003

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 18. Juni 2009, 14:05

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Freundin, welche Kosten ausser den Verpflegungskosten sollen denn da auf Dich zu kommen?Essen müssen die Kids doch egal ob bei dir oder auswärts.
In dem Urteil gings um Betreuungskosten, wenn Ma wieder Vollzeit arbeitet und dadurch Mehrkosten für die Kinderbetreuung entstehen
Gruß
Prinzessin

Freundin67

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 18. Juni 2009, 15:47

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Prinzessin!
Danke für Deine Antwort. Die Schule, auf die meine Kinder gehen ist keine Gesamtschule, sondern eine Grundschule mit einer OGS ( offene Ganztagsschule). Da ich dann jeden Tag 6 Stunden arbeiten gehe, brauche ich diese Übermittagsbetreuung auch. Na klar müssen die Kinder essen, um die Kosten geht es mir ja auch gar nicht. Es fallen für die OGS 105,- Euro Kosten im Monat an. Habe gedacht, daran müsse sich der Vater beteiligen. [addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 18. Juni 2009, 19:00

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Freundin67,

mein Jüngster wird bis 16 Uhr nachmittags in der OGS betreut. Ich arbeite 32,5 Std. in der Verwaltung und zahle an die Stadt 33,00 Euro mtl. (ohne Essen). Wieso ist bei dir der Betrag so hoch? Habt man sich da vielleicht verrechnet?
LG
Alexa

Freundin67

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 18. Juni 2009, 19:47

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Gast!
Ja, das ist wohl von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Ich wohne in Grevenbroich, da zahle ich fürs erste Kind 70,- und fürs zweite 35,- Euro. Meine Freundin in Duisburg zahlt z.B. nur 50,- Euro.

LG [addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 18. Juni 2009, 23:32

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Freundin,

kurze Frage.....die 105 ¤ fallen pro Kind an? Oder für beide?

Ist das Essen damit drin?[addsig]

Freundin67

Anfänger

Beiträge:

7

Freitag, 19. Juni 2009, 10:31

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo!
Fürs erste Kind zahle ich 70,- und fürs zweite Kind 35,- Euro. Das Essen kommt dann extra dazu, pro Kind 2,50 wären im Monat noch mal 100,- Euro. Um das Essen geht es mir auch gar nicht, das müssten die auch bei mir.

LG Freundin [addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 19. Juni 2009, 18:34

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Zitat von »Freundin67«

Da war doch irgendwie vor 4-5 Wochen in den Medien ein aktuelles Urteil??

LG Freundin 67


Das Urteil war am 26.11.2008 und kannst Du hier nachlesen [addsig]

Freundin67

Anfänger

Beiträge:

9

Freitag, 19. Juni 2009, 22:25

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Aninjha!
Vielen lieben Dank für Deine Antwort :-)
Aber in dem Urteil ist von einer kindgerechten Einrichtung die Rede, sprich Kindergarten. Ich weiß nicht, ob eine offene Ganztagsbetreuung auch damit gemeint ist??

LG Freundin [addsig]

Gast

unregistriert

10

Freitag, 19. Juni 2009, 22:38

RE: Unterhaltspflichtiger muß sich hälftig an der offenen Ganztagsschule beteiligen?

Hallo Freundin,

richtig. In dem Urteil geht es um Kindergarten.
Denn es wird meist vorausgesetzt, das "ältere" Kinder durchaus auch eine gewisse Zeit alleine zu Hause sein können.

Und da wäre es dann Einzelfallentscheidung.

Von wann bis wann wären die Kinder alleine....wie sind sie entwickelt? Nicht jedes Kind kann man z.b. 3 Stunden alleine zu Hause lassen....denke, Du weißt, was ich meine.

Ich würde an Deiner Stelle den Vater freundlich fragen, ob er sich viell. hälftig an den Kosten beteiligt, würde aber auf eine negative Antwort gefasst sein.

Gerichtl. erstreiten könntest Du es dann noch versuchen....wäre eine Frage, ob es lohnt (Gerichtskosten evtl. hinterher noch etc.)[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 365 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Mitglied und 364 Besucher

Mondaugenpiratin