Freitag, 25. Mai 2012, 04:30 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

killerbine

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Starnberg

Beruf: Schwimmmeistergehilfin

1

Mittwoch, 23. September 2009, 21:16

Rückübertragungsvertrag

Hallo zusammen

bin auch mal wieder da und habe folgende Frage:

Was ist ein Rückvorderungsvertrag?????
Ich habe den Unterschreiben müssen, damals beim Jobcenter. Mein Anwalt gab das o.k. dafür. Heute bekam ich Post, das die dass Endurteil wegen Unterhalt haben wollen, da noch Unterhaltsrückstände da sind.Die mein Exmann begleichen muss. Wir haben aber zwischenzeitlich einen kleinen Betrag nach Hartz 4 geltend machen können,weil wir ein Titel gemacht haben auf die Steuer meines Exmannes. Dieses Geld habe ich nie erhalten sondern der Anwalt - wegen offener Rechnung hat er es einbehalten ( ging auf sein Konto ) was mir ja egal ist, den ich hätte es eh da hin geschustert.
Dieses Geld beinhaltet aber Keine Hartz 4 Leistungen, sondern nur offene Unterhaltsschulden, sprich den Differenzbetrag zu Hartz 4 und alles was danach noch offen war an Ehegattenunterhalt und von ihm verlorene Klagen wo er meine Kosten und Auslagen zahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber nicht mehr auf Hartz 4, sondern bin in meinen alten Job zurück, nach beendigung der Elternzeit.
Können die was fordern????

Wäre schön wieder viele Antworten erhalten zu können. :-)

Vielen Dank Killerbine

Ps.: Wege sind da, um sie gehen zu können!!![addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Donnerstag, 24. September 2009, 08:54

RE: Rückübertragungsvertrag

Hallo Killerbine,

wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du ALG 2 Leistungen bekommen. Für den ausstehenden Unterhalt ist das Amt in Vorleistung getreten und Du musstest dafür unterschreiben, dass Du die Unterhaltsleistungen, die Du erhälst, an das Amt abtrittst.
Das ist eine übliche Arbeitsweise, wenn Du nun von dem erhaltenen Geld Anwaltsschulden bezahlst, so interessiert das beim Amt niemanden. Denn die Leistungen hast Du ja erhalten, also ist auch Rückzahlung fällig.

Für den Zeitraum, in dem Du ALG2 Leistungen erhalten hast und für die rückwirkend Unterhaltsleistungen eingegangen sind, bist Du erstattungsspflichtig, da Du ja im Endeffekt doppelte Leistungen für einen Zeitraum erhalten hast.

lg
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

killerbine

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Starnberg

Beruf: Schwimmmeistergehilfin

3

Freitag, 25. September 2009, 08:46

RE: Rückübertragungsvertrag

Hallo

Wenn es aber nun Unterhaltsleistungen betreffen die nicht in das eine Jahr HArtz 4 fallen, sondern danach und alle RA Kosten sind die in der Zeit angefallen sind bin ich raus. Ist das korrekt????

Habe kein Unterhaltsleistungen von dem Hartz4 Jahr gepfändet!!!!!!!

War vom 02.08.2007 bis 30.09.2008 auf Hartz4 danach habe ich wieder gearbeitet und tue das auch heute noch. Es geht um ausstehenden Ehegatten unterhalt danach und RA Kosten....... Sonst um nichts......................

Gruß Killerbine[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 369 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Mitglied und 368 Besucher

Mondaugenpiratin