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Chat für Alleinerziehende

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Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

kati-73

Anfänger

Beiträge: 1

1

Montag, 23. November 2009, 14:43

Katrin

Hallo - bin neu hier :S und schildere mal mein Problem.

Ich bin alleinerziehend und habe eine 2 1/2-jährige Tochter. Ich bekomme von meinem EX gnädiger Weise monatlich 120 Euro Unterhalt für meine Tochter (also wir waren nicht verheiratet und ich habe das Sorgerecht) - Kontakt gibt es zwischen uns keinen. Nun weiß ich das mein EX schwarz arbeitet :cursing: (guter monatlicher Verdienst!) und das schon seit meheren Jahren (bekommt aber sonst nix vom Vater Staat), ich selber gehe auch Vollzeit arbeiten - nun meine Frage:

Was kann ich tun um etwas schriftliches in der Hand zu haben was er mir zahlen müßte (lt. Düsseldorfer Tabelle - sind das jja wenigstens 199 Euro) - möchte Ihn nicht unbedingt wegen der Schwarzarbeit anzeigen ....

Das Jugendamt wird mir ja nicht helfen, da ich ja den Mindestsatz von 120 Euro (welchen ich ja im Falle keines Unterhalts vom Jugendamt bekommen würde) von meinem Ex bekomme.

Für Anregungen oder sonstigen Tips wäre ich echt dankbar!

LG. Katrin

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

2

Montag, 23. November 2009, 15:08

Wenn du eine Beistandschaft beim JA einrichten läßt, kümmern die sich um eine Berechnung des Kindesunterhaltes. Das hat nichts mit der Zahlung zu tun, die der KVater leistet.

Fluxzug

Anfänger

Beiträge: 6

Danksagungen: 5

Wohnort: Drage

3

Sonntag, 29. November 2009, 13:35

Wenn er ansonsten nur die normalen Einkünfte angibt kannst du da nichts machen und wenn du ihn anzeigst wegen Schwarzarbeit wird er wahrscheinlich gar nichts mehr verdienen.

Du könntest natürlich zum Anwalt gehen und er soll seine Verdienstbescheinigungen anfordern um den dir zustehenden Unterhalt zu berechnen. Das kann letztendlich bis vor Gericht gehen, dann bekommst du einen Titel, der dann auch Vollstreckbar ist, also einklagbar.

Aber wenn er freiwillig zahlt und nichts anderes beweisbar ist, würde ich nichts weiter unternhemen, es sei denn er würde wirklich in seinem normalen Beruf wesentlich mehr verdienen.
""Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger."
Kurt Tucholsky