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Silvester 2011
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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

maminumber1

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 1

Wohnort: nähe ffm

1

Mittwoch, 16. Dezember 2009, 22:01

Kann mein uneheliches Kind den Namen meines Freundes bekommen??

Ich bin Verheiratet, lebe in Trennung von meinem Mann, bekomme ein Kind von meinem jetztigem Freund.
Kann mein Kind den Namen meines Freundes bekommen, was wir uns wĂĽnschen wĂĽrden.
Laut Gemeinde geht es nicht.

LG

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Frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 07:05

RE: Namensrecht

Hallo,

wenn Du verheiratet bist und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden wurde gilt das Kind als eheliches Kind. Es erhält dann den Ehenamen. Dein Noch-Mann muss die Vaterschaft dann erst einmal gegenüber dem Familiengericht bestreiten. Das wird in Eurem Fall vermutlich der erste Schritt sein, den ihr gehen müsst.

Danach gilt: sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, bekommt das nichteheliche Kind in der Regel den Namen der Mutter, es sei denn, dass beide Eltern für das nichteheliche Kind eine Sorgeerklärung nach § 1626a Abs.1 Nr.1 BGB abgegeben haben. Nach aktueller Rechtslage musst Du Deinem jetztigen Freund also erst mal das gemeinsame Sorgerecht einräumen, wenn das Kind als nicht eheliches Kind gilt. In diesem Fall könnt ihr auch den Namen neu festlegen.

LG Frank :xtree

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 07:05

Guten Morgen und Herzlich Willkommen hier,

nur mal schnell, Arbeit ruft ;) ....
...bist du zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet??? Dann bekommt euer Kind automatisch den Ehenamen.

...lass Deinen Freund schon vor der Geburt die
Vaterschaft anerkennen und gebt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab, das müsste gehen, ansonsten muss er erst die Vaterschaft anfechten.
...bist Du zum Zeitpunkt der Geburt nicht mehr verheiratet, so könnt ihr auf dem Standesamt bestimmen, welchen Nachnamen das Kind tragen wird.

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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bernb.noehren

SchĂĽler

Beiträge: 45

Danksagungen: 54

Wohnort: Hildesheim

Beruf: Pensionär

4

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 12:56

Hallo

kann aus meiner eigenen Erfahrung nur anmerken:
Bin am 12.12.03 Rechtskräftig geschieden worden.
Habe die Vaterschaft von meinem Sohn, vor Geburt anerkannt, der am 13.11.03 geboren wurde.
Er hat von Geburt an meinen Namen getragen.
Ob es einen Unterschied macht das ich als Vater noch verheiratet war, kann ich nicht sagen.

LG
Bernd

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Ronja66

Anfänger

Beiträge: 1

Danksagungen: 1

Wohnort: Hessen

5

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 13:07

Hallo Bernd,

Zitat

Ob es einen Unterschied macht das ich als Vater noch verheiratet war, kann ich nicht sagen.
ja, leider liegt der Unterschied darin, dass Du ein Mann bist und keine Kinder bekommen kannst ;)

Eine verheiratete Frau, die in Deutschland ein Kind zur Welt bringt, die kann durch das bĂĽrgerliche Gesetzbuch darauf vertrauen, dass das Kind als ehelich gilt.

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