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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Heidrun

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 3

Wohnort: Braunschweig

1

Dienstag, 2. Februar 2010, 18:56

Unterhalt für Auszubildende

und schon komme ich mit der ersten Frage...
Meine Tochter wird voraussichtlich zum Herbst hin eine Ausbildung beginnen. Ist der Vater dann noch unterhaltsverpflichtet? Es stehen dazu einige Infos im Internet, jedoch werd ich nicht so ganz schlau daraus. Wird das Ausbildungsgeld auf den Unterhalt irgendwie angerechnet? Sie wohnt die gesamte Ausbildung bei mir zu Haus.
Freue mich auf Antworten. Lieben Dank
Heidrun

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:24

Hallo...erstmal, beide Elternteile sind verpflichtet eine Ausbildung zu unterstützen (finanzieren)...reicht die bereinigte Ausbildungsvergütung zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes aus, besteht kein Anspruch auf Unterhalt...am besten mal mit dem Vater reden...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Benghee

Senior Mitglied

Beiträge: 1 831

Danksagungen: 554

Wohnort: Rhein Main Gebiet

Beruf: abwechslungsreich

3

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:32

Grüß Dich,

solange deine Tochter bei dir wohnt kannst du die Mietkosten und was noch so alles dazu gehört (Strom, Wasser, etc.) vom deinem an deine Tochter zu leistenden Unterhalt abziehen.

Liebe Grüße
Benghee
" Die Realität ist nur eine Illusion,
wenn auch eine sehr hatnäckige."
Albert Einstein


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