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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Lijana

Fortgeschrittener

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11

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:17

der Vater ist unterhaltspflichtig. Ist doch sein Kind, egal wo es wohnt. Und es war ein großer Fehler nichts schriftliches mitzunehmen darüber, daß er einverstanden ist, daß ihr so weit wegzieht...

paulchen33

Fortgeschrittener

Beiträge: 94

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Wohnort: bei Mainz

Beruf: Angestellte

12

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:24

Die Frage war ja nicht, ob er Unterhaltspflichtig ist, sondern ob er das Recht hat, sein Kind nach deutschland quasi "zurückzufordern".
Er hat ja schließlich mit das Sorgerecht.
Leider kenne ich mich diesbezgl. nicht aus, vielleicht jemand anders hier.
Wenn du nichts hast, für das es sich zu sterben lohnt, lebst du nicht wirklich.

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

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Beruf: It-Systemkauffrau

13

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:45

...gegenüber dem Kind ist der Vater unterhaltspflichtig, wenn er zahlungsfähig ist, keine Frage...ebenso Du bist, durch Deinen gewollten Umzug, verpflichtet den Umgang mit zu ermöglichen, wenn der Vater das möchte...das heißt, für Dich können da Kosten zukommen, da Du Verursacherin der Entfernung bist und der Umgang gewährleistet werden muss...also nicht nur der Vater hat Pflichten :rolleyes: ...übrigens hat euer Kind das RECHT auf Umgang, sollte er ihn durchsetzen können 8) ...

...einige Bemerkungen in diesem Thread werde ich mal unkommentiert stehen lassen... :rolleyes: nur so viel...ich hab Gute Laune...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Lijana

Fortgeschrittener

Beiträge: 120

Danksagungen: 135

14

Mittwoch, 3. Februar 2010, 08:26

Die Frage war ja nicht, ob er Unterhaltspflichtig ist, sondern ob er das Recht hat, sein Kind nach deutschland quasi "zurückzufordern".
Er hat ja schließlich mit das Sorgerecht.
Leider kenne ich mich diesbezgl. nicht aus, vielleicht jemand anders hier.
na ja, ich habe auch andere Fragen gelesen.
Und ja, er kann sogar das alleinige Sorgerecht beantragen, so tun, als wenn die Mutter das Kind ohne seine Erlaubnis mitgenommen hat...alles schon gewesen, in Verbindung mit einem anderen Land(gibt mal Fall Rinau im Google ein), deswegen, ein großer Fehler, ohne schriftliche Erlaubnis einfach auszuwandern. Würde ich nicht machen.

bella sicilia

Anfänger

Beiträge: 8

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Wohnort: Verona

15

Mittwoch, 3. Februar 2010, 09:29

guten morgen alle zusammen...erstmal vielen lieben dank fuer all die tipps die ihr mir gegeben habt...das ich mir nix schriftliches gebenlassen hab war ein grosser fehler.ich weiss.jetzt bin ich nunmal hier.er wird mir das kind nicht wegnehmen wollen.das weiss ich.nur probleme die wird er mir machen.egal wie wenn er die moeglichkeit hat.ich habe dem vater nie mein kind verweigert.und das werde ich auch nie tun.im vordergrund steht immer das kind.und deshalb werde ich wahrscheinlich auch nix unternehmen.meine kleine gehoert zu mir punkt :P nein ganz ehrlich.meine tochter ist mir sehr wichtig.scheiss auf' s geld wenn ich mit meinem kind gluecklich sein kann.nur kann ich mir davon auch kein brot kaufen wie man so schoen sagt.Aber dafuer sind wir jetzt eine kleine glueckliche familie.und das ist es mir wert.