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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

bernb.noehren

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1

Montag, 1. Februar 2010, 19:47

Viele alleinerziehende Empfänger von ALG II müssen Kindergeld zurückzahlen

Hallo, nicht ganz das Thema aber dennoch. Habe heute bei Gericht einen Beratungsschein in einer Umgangs Angelegenheit beantragt. Auch hier wird das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zum Nettoeinkommen gerechnet. Wenn man bedenkt, wie häufig die Frage gestellt wird, kommt das Geld auch bei den Kindern an, ist es doch verwunderlich, diese Beträge zum Nettoeinkommen des AE anzurechnen
LG Bernd
Bernd

mama_wonni

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2

Montag, 1. Februar 2010, 20:04

Naja Bernd ich sehe das so,
das gesamte Einkommen kommt Mausi mit zu Gute. Also auch das Kindergeld mir. Ist doch eh eine Kasse und wenn ich nachrechne was ich zur Verfügung habe im Monat,nehme ich doch auch beides mit dazu. Für mich logisch. Auch UVG und Kindergeld gehören zur Nettoeinnahme der Familie/ bzw des AE...

Hm .....sehe ich was falsch?..lasse mich gerne berichtigen 8)

LG Wonni
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrümmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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(02.02.2010)

bernb.noehren

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3

Montag, 1. Februar 2010, 23:41

Hallo Wonni,
möchte nun auf keinen Fall behaupten das Du es falsch siehst. Aber Das Wort allein Kindergeld besagt doch wem es zugedacht ist. Auch Unterhaltsvorschuß ist der Anteil den Ex zum Leben für das Kind zu zahlen hat.
Auch Leon und ich leben aus einem Topf, aber das er für einen Vergleich oder Beschluß den wir leider wieder über das Gericht regeln müssen, da das Jugendamt nicht helfen kann weil Mama sich dagegen wehrt, mit bezahlen soll ist für mich nicht einzusehen.
LG Bernd

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mama_wonni

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4

Montag, 1. Februar 2010, 23:54

Naja..ok..
ABER wenn er 18 wäre,müßte er es auch....Ich weiß; ist er nicht...Aber dafür machst du ja den Prozess...Dein Einkommen; und das ist nunmal auch wieder Netto mit KiG und UVG...

Das heißt nicht, das ich Deinen Ärger nicht verstehe oder nicht verstehen will... 8|

Wonni
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Peterxyz

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5

Dienstag, 2. Februar 2010, 07:09

Natürlich zurückzahlen!

Wenn man unberechtigt zu viel Geld erhalten hat, dann muss man es zurückzahlen - ist doch klar - das lohnt doch gar nicht, darüber zu diskutieren.

Außerdem stimmt es nicht, dass Kindergeld zurückgezahlt werden soll, sondern zuviel gezahltes ALG II.

Gruß Peter

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Gluckenmama

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6

Dienstag, 2. Februar 2010, 11:33

Also da können sich die Geister teilen. Wie steht es den mit dem Urteil vom Gericht gibt es denn da schon was?
Lache, wenn es nicht zum weinen reicht!

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Peterxyz

unregistriert

7

Mittwoch, 3. Februar 2010, 21:07

Na klar, ertsmal zum Gericht

Ist ja klar - verklagen wir doch erstmal des Sozialamt - kostet ja nichts - bezahlt ja die Prozesskostenhilfe.
Ja geht´s noch???

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Rick

m-admin a.D.

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Beruf: Ausfüllend ;-)

8

Mittwoch, 3. Februar 2010, 21:34

@ Peter

hallo erstmal,

du scheinst ja mächtigen frust zu schieben! gerechtfertigt oder nicht, in deinen beiträgen pauschalisiertst du aus meiner sicht zu sehr, um nicht zu sagen, hart an der grenze. als admin fordere ich dich auf, dich an die übliche nettiquette zu halten! das machen wir alle hier, also kannst du das auch.

frust an sich ist hier nicht unbedingt verboten, konstruktive kritik ist auch ok, pure pöbelei werde ich nicht dulden! ein respektvoller umgang ist hier, denke ich mal, auch in deinem sinne!

Gruß Rick

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Peterxyz

unregistriert

9

Mittwoch, 3. Februar 2010, 21:48

Ist keine Pöbelei

Hallo Rick,
ich pöbele hier nicht und habe auch keinen Frust - mir geht es im Augenblick sehr gut.
Ich habe mich gestern bei einer weiblichen registrierten Nutzerin in einer Privatnachricht für ihre Beiträge bedankt, mit der Bemerkung, dass ich als Mann so was nicht hätte schreiben dürfen. Ich habe eine Antwort erhalten, dass sie das auch so sieht. Bin jetzt vielleicht etwas übermütig geworden - werde mich in Zukunft etwas mehr zurückhalten.
Gruß Peter

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Gluckenmama

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10

Freitag, 5. Februar 2010, 12:58

RE: Na klar, ertsmal zum Gericht

Ist ja klar - verklagen wir doch erstmal des Sozialamt - kostet ja nichts - bezahlt ja die Prozesskostenhilfe.
Ja geht´s noch???
Also eigentlich hab ich mich nur nach dem Gerichtsurteil erkundigt was jetzt ansteht.......hab mit keinem Wort was zum Thema " verklagen" gesagt.
Lache, wenn es nicht zum weinen reicht!

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