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Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

1

Montag, 8. Februar 2010, 11:22

Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden

Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten in voller Höhe wäre eine Massnahme, damit Anreize zur Aufnahme einer Arbeit geschaffen werden. Warum nur zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden können, das ist für mich nicht nachvollziehbar.

LG Frank

Lijana

Fortgeschrittener

Beiträge: 120

Danksagungen: 135

2

Montag, 8. Februar 2010, 12:57

werden die Kinder von privat Personen für Bargeld betreut, so werden diese Kosten nicht mehr abseztbar sein. Nur die überwiesene Beträge gegen Rechnung kann man von den Steuern absetzen.( Zeitschrift "Guter Rat" Nr2, 2010)

Beiträge: 971

Danksagungen: 280

3

Montag, 8. Februar 2010, 16:36

Hallo,

@Frank:
das wird doch schon gerichtlich überprüft und ist seit dem 20.11.2009 anhängig beim Bundesfinanzhof:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/…231&pos=2&anz=6

BFH Anhängiges Verfahren, III R 67/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2009)
Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4f; EStG § 9; GG Art 6 Abs 1; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 19.8.2009 (2 K 1038/09)

D.h. Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen unter Bezugnahme auf das anhängige Verfahren ...

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

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DieMudda, Mondaugenpiratin