Freitag, 25. Mai 2012, 06:08 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Nema

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 2

Wohnort: Weilerswist

1

Mittwoch, 17. Februar 2010, 17:15

erweiteres Umgangsrecht-Aussicht Klage

Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu hier und freue mich über einen Ratschlag eurerseits.

Ich habe einen teil meines Textes aus der Vorstellungsrunde kopiert, da die Situation dieselbe ist.



Ich habe das alleinige Sorgerecht und es gibt seit einiger Zeit ziemlichen Stress wegen des Umgangs. Der Vater möchte sie mit zu sich nehmen und am liebsten über Nacht. Zur Zeit kommt er jeden Mittwoch und jeden zweiten Samstag zu uns nach Hause (ich fahre dann einkaufen o.ä.)

Nun sind aber schon einige Dinge vorgefallen, die er aber "lächerlich" findet oder aber allesamt bestreitet (auch vor dem Jugendamt).

Hier einige Beispiele: -Er kommt um Punkt drei Uhr. Packt die Kleine und sagt: "Ich geh spazieren!" Sie hatte nicht mal Gelegenheit sich zu verabschieden. Um Punkt sechs brachte er sie zurück. Sie hatte eine dicke Beule an der Stirn und hatte eine komplett nasse Hose. Ich habe ihn direkt darauf angesprochen. Reaktion: Wir waren 3Stunden draußen und da kann ich sie ja nicht wickeln. (sie war total wund und er weiß, wie anfällig sie da ist). Es hat sich apäter rausgestellt, dass seine neue Freundin und ihrerer eigenen 2-Jährigen Tochter vor der Tür gewartet hatten.

- er bringt einen Samstag seinen besten Freund mit, der seinen Sohn(6Monate) dabei hatte. Er hat die ganze Zeit das Baby von seinem Freund auf dem Arm gehabt und sich nicht eine Minute in 3Stunden um seine eigene Tochter gekümmert. Er hat sie nur immer weggestoßen von dem baby.



- Wir waren auf der Taufe von oben benannten Freund. Seine Freundin und ihr Kind waren auch da. Der Vater meiner Tochter sollte auf das Kind seiner Freundin kurz aufpassen (sehr befahrene Straße). Da er schon wieder mit dem Kind seines besten Freundes beschäftigt war, rannte die Kleine auf die Straße. Erst als seine Freundin rauskam, bemerkte er, dass das Mädchen auf der Straße stand. Seine Reaktion: "Ach ja, es kam ja kein Auto!"

Dann ist er heute gekommen und meinte, er ginge jetzt mit ihr raus. Ich habe ihm gesagt, dass es draußen in Strömen regnet und das es doch nicht sein muss, dass sie bei dem Wetter jetzt draußen rumläuft! Daraufhin sagte er, dass er mit ihr (zum wiederholten Male) in die Weinstube gehen würde! Dies ist zwar nicht ganz so schlimm wie eine Kneipe, ähnelt einer aber sehr! Ich war daraufhin ziemlich sauer und fragte ihn direkt, ob er der Meinung wäre, dass dies ein geeigneter Ort für ein 2,5Jahre altes Kind sei. Er sagte, dass ich ihm ja den Umgang verweigern würde und er gar keine andere Wahl hätte. Außerdem sei es da gut und unsere Tochter hätte ihren Spaß!

Außerdem wirft er mir nun vor, dass sie sich nie von ihm verabschieden würde, weil ich ja wiedermal den Umgang verweigern würde.



Ich vertraue ihm nicht. Sobald jemand anders dabei ist, ist meine Tochter abgeschrieben. Und ich möchte nicht, dass sie diejenige ist, die als nächstes auf die Straße läuft und dann kommt vielleicht ein Auto. Ich liebe sie über alles. Nun hat er (vermutlich durch Druck seiner Freundin) einen Anwalt eingeschaltet und ein erweiteretes Umgangsrecht eingefordert. Meine Anwälltin sagte, dass nicht genügend schwerwiegende Gründe vorliegen. Ich bin der Meinung, dass er sich der Verantwortung eines Kindes überhaupt nicht bewusst ist, er hingegen sagt, er dürfte ja auch mit dem kind seiner Freundin alles machen, sie würde ihm ja vertrauen etc.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Ist eine Weinstube ein geeigneter Ort für eine 2Jährige? Muss ich sie ihm wirklich mitgeben? Ich fühle mich so dermaßen alleingelassen und hätte so gerne ein Meinung oder Kritik dazu.

Habe halt das Gefühl bzw bin ich mir sicher, dass er nur auf ein erweitertes Umgangsrecht klagen möchte, weil seine Freundin und vor allem seine Mutter das wollen und nicht, weil ihm sonderlich viel an unserer Tocher liegt!



Bitte, bitte schreibt mir eure Meinung (auch wenn ihr der Meinung seid, dass ich alles zu eng sehe).



Viele Grüße

Nema

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Beiträge: 971

Danksagungen: 280

2

Mittwoch, 17. Februar 2010, 18:08

Hallo,

ich würde ihm den erweiterten Umgang gewähren, sofern grundsätzlich eine andere Person gleichzeitig mitaufpasst. Als andere Person ist natürlich eine neutrale Person zu verstehen, z.B. Geschwister von Dir oder Freunde von Dir. Am Anfang kann es ja auch mit einem Mitarbeiter des JA sein ... ;-)

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

bienchen2008

Anfänger

Beiträge: 9

Danksagungen: 6

Wohnort: Schorndorf

Beruf: Steuerfachangestellte

3

Freitag, 19. Februar 2010, 09:20

Hallo,

also ich würde ihm es nicht gewähren, da er seine Fürsorge-und Aufsichtspflicht verletzt...in meinen Augen. Als Vater hast du nicht nur das Recht zum Umgang mit deinem Kind sondern auch die PFLICHT für es zu sorgen, und wenn es noch Windeln braucht dann ist es als Vater deine Pflicht sie zu wechseln wenn sie voll sind, ganz einfach. Von der Aufsichtspflicht ganz zu schweigen. Als Elternteil hat man die Aufgabe und Verantwortung immer auf sein Kind aufzupassen, aber eigentlich macht man das automatisch wenn man dazu steht ein Kind zu haben.. ?(

Und eine Weinstube ist bestimmt nicht der passende Ort für ein 2 jähriges Kind. Ich habe zur Zeit auch diverse Problem mit dem Vater meines Sohnes ( 21 Monate ) was die Einhaltung der abgesprochenen Zeiten angeht, aber das ist ne andere Geschichte, er wollte auch den kleinen auf ne Grillparty mitnehmen mit 3 Männern, keine Kinder und an einem Fluß. Er wollte es einfach nicht einsehen das es zu gefährlich ist. Ich habe dann den Vorschlag gemacht das wenn er seinen Sohn abholt dann kingerechte Dinge mit ihm unternimmt, die machen dem Kind spaß, sodaß es auch das nächste mal mit papa etwas unternehmen möchte.

Aber ich versteh bei dir sowieso nicht, der Vater deiner Tochter kommt sagt er geht da und da hin du bist dagegen und er macht es trotzdem???? Wo sind wir denn...ich bin die Mutter und wenn ich denke das es für das Kind zu gefährlich ist oder das Wetter dementsprechend unpassend ist versuche ich es ihm begreiflich zu machen und versuche andere Vorschläge zu machen die e mit dem Kind machen kann.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

4

Freitag, 19. Februar 2010, 16:42

Hallo Nema,

ich finde, nach dem was Du in dem Beitrag geschrieben hast, hat Deine Anwältin schon die richtige Aussage getroffen.
Die Bedenken über einen Besuch der Weinstube kann ich auch nicht unbedingt nachvollziehen. Eine Bielefelder Alleinerziehenden Gruppe trifft sich z.B regelmäßig zum Stammtisch und Frühstücken in einem Lokal/Kneipe
– mit Kindern! Forum Alleinerziehende

Wie weit wohnt der Vater von euch entfernt? Hat er überhaupt die Möglichkeit bei kurzen Umgangszeiten euer Kind mit zu sich nachhause zu nehmen? Welche Orte könnte er aufsuchen um seiner Umgangspflicht nach §1684 BGB nachzukommen? - Kinderspielplätze, Zoo, Vergnügungsparks, Schwimmbäder,…..oder Deine Wohnung!(wo er sich evtl. beobachtet fühlt) Alles Orte ohne private/ungestörte Atmosphäre für Ihn!

Bei ausgedehnten Umgangszeiten würden sich diese Fragen nicht mehr so stark in den Mittelpunkt drängen.
(auch die mit der Weinstube ;) )

Ausgedehnte Umgangszeiten haben auch für eure Tochter viele Vorteile. Je häufiger und ausgedehnter diese Umgänge stattfinden, desto selbstverständlicher werden diese auch für sie. Der Umgang wird dann zum „normalen“ Bestandteil in Ihrem Leben. Auch besteht hierbei nicht so stark die Gefahr, dass ein Elternteil für die „Arbeit“ zuständig ist, der andere Elternteil aber ausschließlich für die „Freizeit“.

Aber auch für Dich bringt es den Vorzug bei einem Kinderfreien Wochenende etwas für Dich zu tun zu können.
(z.B. ein Besuch in der Weinstube ;) )

Wie dem auch sei, versuche dem Vater so viel Vertrauen im Umgang mit eurer Tochter entgegen zu bringen wie er es auch bei dir in der restlichen Zeit tut.

Und hier noch ein wichtiger Link für Trennungskinder:
20 Wünsche

Ich wünsche euch allen viel Kraft ……
Viele Grüße
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.