Hallo Nema,
ich finde, nach dem was Du in dem Beitrag geschrieben hast, hat Deine Anwältin schon die richtige Aussage getroffen.
Die Bedenken über einen Besuch der Weinstube kann ich auch nicht unbedingt nachvollziehen. Eine Bielefelder Alleinerziehenden Gruppe trifft sich z.B regelmäßig zum Stammtisch und Frühstücken in einem Lokal/Kneipe
– mit Kindern!
Forum Alleinerziehende
Wie weit wohnt der Vater von euch entfernt? Hat er überhaupt die Möglichkeit bei kurzen Umgangszeiten euer Kind mit zu sich nachhause zu nehmen? Welche Orte könnte er aufsuchen um seiner Umgangspflicht nach §1684 BGB nachzukommen? - Kinderspielplätze, Zoo, Vergnügungsparks, Schwimmbäder,…..oder Deine Wohnung!(wo er sich evtl. beobachtet fühlt) Alles Orte ohne private/ungestörte Atmosphäre für Ihn!
Bei ausgedehnten Umgangszeiten würden sich diese Fragen nicht mehr so stark in den Mittelpunkt drängen.
(auch die mit der Weinstube

)
Ausgedehnte Umgangszeiten haben auch für eure Tochter viele Vorteile. Je häufiger und ausgedehnter diese Umgänge stattfinden, desto selbstverständlicher werden diese auch für sie. Der Umgang wird dann zum „normalen“ Bestandteil in Ihrem Leben. Auch besteht hierbei nicht so stark die Gefahr, dass ein Elternteil für die „Arbeit“ zuständig ist, der andere Elternteil aber ausschließlich für die „Freizeit“.
Aber auch für Dich bringt es den Vorzug bei einem Kinderfreien Wochenende etwas für Dich zu tun zu können.
(z.B. ein Besuch in der Weinstube

)
Wie dem auch sei, versuche dem Vater so viel Vertrauen im Umgang mit eurer Tochter entgegen zu bringen wie er es auch bei dir in der restlichen Zeit tut.
Und hier noch ein wichtiger Link für Trennungskinder:
20 Wünsche
Ich wünsche euch allen viel Kraft ……
Viele Grüße
Comfort
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