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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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92%

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2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Jazz31

Anfänger

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1

Mittwoch, 30. Juni 2010, 06:54

Anspruch???

Hallo,
hab mal eine frage, vieleicht kann mir jemand was dazu sagen... Ich bekomme bis ende juli arbeitslosengeld. Da ich kürzlich zu meinem Lebensgefährten gezogen bin, habe ich nun folgende Frage: Da mein sohn erst ab mitte august einen kiga platz hat, kann ich erst dann wieder arbeiten. Bin schon fleißig dabei mich zu bewerben, bisher habe ich eine 400 euro stelle in Aussicht... Das heißt für mich, das ich mich ab dem zeitpunkt wo ich kein arbeitslosengeld mehr bekomme, mich selbst versichern muss. Hab bei der krankenkasse angerufen, es kostet 140 euro und es gibt keinerlei ermäßigungen oder sonstiges. Nach meinen informationen gelten ich u mein lebensgefährte da wir jetzt zusammen leben als "eheähliche gemeinschaft", was bedeutet das sein gehalt angerecchnet werden würde, wenn ich versuchen würde erst mal weiterhin vom amt leistungen zu erhalten, um vor allem versichert zu sein... Habt ihr nen tip oder ahnung was ich machen kann? Ich will ja arbeiten bzw weg vom amt, aber für die zeit wo ich noch keine feste stelle habe kann ich mir auch nicht leisten mich und meinen sohn für 140 euro zu versichern...
Freue mich über antworten
LG

pimboli

Administrator

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2

Mittwoch, 30. Juni 2010, 08:27

...hallo jazz...

... Du kannst versuchen, Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, lies mal hierab Seite 26... da ihr gerade erst zusammengezogen seid, geht die ARGE *in der Regel* nicht von einer *gefestigen Lebensgemeinschaft* aus ... ihr müsstet nachweisen, dass Dein Freund nicht bereit ist, für Dich und Dein Kind mit einzustehen ...

lg
Waltraud ;) :deutsch
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Jazz31

Anfänger

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3

Mittwoch, 30. Juni 2010, 08:33

Hey Pimboli,
das hab ich auch schon gelesen, aber wie soll man denn nachweisen das er nicht bereit ist für uns zu zahlen???
LG

pimboli

Administrator

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4

Mittwoch, 30. Juni 2010, 08:52

... stell erstmal nen Antrag, läuft der Mietvertrag auf euch beide??? ... trag Deinen Mietanteil ein, lass Deinen Partner einen Text aufsetzen, in dem er erklärt, dass ihr keinerlei gemeinsame Konten, Verpflichtungen, etc. habt und er nicht gewillt ist für Dich einzustehen ... wollen sie den Antrag gleich ablehnen, dann verweise sie auf § 7 Abs. 3a ... sollten sie noch weitere Fragen haben, dann melden die sich schon ... lehnen sie ab, bleibt Dir nichts weiter möglich, als Widerspruch einzulegen ... erkundige Dich auch mal bei der KK ... Du 14 Tage später wieder anfängst zu arbeiten, dann können sie auch ne Übergangsfrist einräumen, Dein Ex ist übrigens verpflichtet das Kind mitzuversichern, wenn Du nicht in der Lage bist ...

lg
Waltraud ;) :deutsch
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: