... hallo Claudia ...
... was habt ihr denn bisher alles versucht?? ... ist eine erneute Therapie geplant .... eine Umverteilung finanzieller Mittel wird ihr/euer Problem ja nicht lösen, sondern nur eine Behandlung und da solltest Du Dir Hilfe bei örtlichen Beratungsstellen oder dem Hausarzt holen ... welche Hilfen nimmt sie denn momentan in Anspruch? ... Psychotherapie / Verhaltenstherapie ...
Unterhalt volljähriger Kinder
Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.
Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.
Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).
Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.
...alles zum
Kindergeld ... lies mal nach
lg
Waltraud :deutsch