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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Claudi68

Anfänger

Beiträge: 1

Wohnort: Niedernhausen

1

Donnerstag, 8. Juli 2010, 23:29

Meine große Tochter 17 Jahre

Meine 17 jährige Tochter ist 17 Jahre, kurz gefasst, hat vor 2 Jahren die Schule mit Hauptschulabschluss verlassen und hat seit dem nichts gemacht- Sie hatte oder hat ADS (nimmt keine Tabletten mehr), fährt nicht alleine mit Bus und Bahn, möchte nur mit Tieren arbeiten. Therapie fehlgeschlagen.
Meine Frage: Welche finanzielle Mittel gibt es in dieser Situation ??? Vater möchte kein Unterhalt mehr zahlen und das KG wird bestimmt auch bald gestrichen.
Ich bin berufstätig (30 Std/Woche) und habe noch eine Tochter von 4 Jahren.
Stehe im Moment ratlos da und weiss nicht mehr weiter.
Würde mich über Informationen sehr freuen, damit ich nicht mehr so unwissend im Leeren stehe.
Danke und Gruss
Claudia

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Freitag, 9. Juli 2010, 00:25

... hallo Claudia ...

... was habt ihr denn bisher alles versucht?? ... ist eine erneute Therapie geplant .... eine Umverteilung finanzieller Mittel wird ihr/euer Problem ja nicht lösen, sondern nur eine Behandlung und da solltest Du Dir Hilfe bei örtlichen Beratungsstellen oder dem Hausarzt holen ... welche Hilfen nimmt sie denn momentan in Anspruch? ... Psychotherapie / Verhaltenstherapie ...

Unterhalt volljähriger Kinder
Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.

Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.
Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).
Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.

...alles zum Kindergeld ... lies mal nach

lg
Waltraud :deutsch ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Claudi68 (12.07.2010)